19.02.2020 - 17 Zensusgesetz 2021 – Durchführungsermächtigung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird einstimmig ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021 AG NRW - Aktueller Entwurfsstand: 17.12.2019) im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen abzuschließen.


 

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Anlagen zur Vorlage