29.04.2020 - 6 Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass der vorliegende TOP die Bezirksvertretung Brand schon lange bewege. Obwohl der Gewerbepark volllaufe, sei die Situation in diesem Bereich noch nicht verbessert worden. Nach der Beratung im Bürgerforum seien die Planungsvarianten 1 und 2 entwickelt worden. Die Anwohner der Nordstraße wünschten sich eine andere Führung der LKW-Verkehre. Bei der ursprünglichen Planung des Gewerbeparkes sollte das Abbiegen der LKW aus dem Gewerbepark in die Nordstraße hinein unterbunden werden. Sie befürworte zwar grundsätzlich die Variante 1, doch sei die damit verbundene Abbindung des PKW-Verkehrs von dem Gewerbepark in die angebaute Nordstraße nicht zu vertreten, die dieser dann auf die Eilendorfer Straße verlagert würde. Die beidseitig angebaute Eilendorfer Straße sei aber genauso wie die Freunder Landstraße bereits stark belastet und eine weitere Verlagerung des Verkehrs zur Entlastung der einseitig angebauten Nordstraße in der Gesamtbetrachtung nicht fair. Daher werde die Verwaltung um Prüfung gebeten, wie bei Variante 1 das Abbiegen der PKW-Verkehre vom Gewerbegebiet nach rechts Richtung Brand in die Nordstraße ermöglicht werden könne. Dementsprechend müssten die geplanten Mittelinseln angepasst werden. Außerdem solle die Möglichkeit gegeben werden, von der Nordstraße in den Gewerbepark abzubiegen. Für den Knotenpunkt werde eine optimale Situation angestrebt, wobei auch der Schutz der Radfahrer zu beachten sei. Sie schlage daher eine von der Vorlage abweichende Beschlussfassung vor, wonach die Planung zunächst zur Anpassung an die Verwaltung zurückgegeben werde.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an. Die grundsätzliche Bestrebung, den Verkehr in der Nordstraße zu reduzieren, solle nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Eilendorfer Straße oder der Erberichshofstraße führen. Durch das Neubaugebiet auf dem ehemaligen OBI-Gelände würden neue Anwohner in die Eilendorfer Straße ziehen. Die Variante 1 berücksichtige geschützte Fahrrad- und Fußgängerwege und geschützte Überquerungsstellen. Wenn das Rechtsabbiegen aus dem Gewerbepark in die Nordstraße und weiterhin das Linksabbiegen aus der Nordstraße in den Gewerbepark durch Anpassung der Mittelinseln ermöglicht würde, werde auch eine Verkehrsbeziehung aus der Brander Heide in den Gewerbepark geschaffen. Trotzdem könne der LKW-Verkehr aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.

 

Herr Depenbrock von den GRÜNEN-BF spricht sich ebenfalls für Variante 1 aus. Oberstes Ziel solle die Vermeidung von LKW-Verkehr sein. Insoweit schließe er sich den Ausführungen von CDU- und SPD-BF an. Ein weiteres Ziel sei die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Die in Variante 2 geplante Gehwegüberfahrt in die Brander Heide solle in Variante 1 übernommen werden. Der Radweg auf der Seite des Gewerbeparks solle für beide Fahrtrichtungen freigegeben werden, um Querungen zu reduzieren. Festzuhalten sei eine Aufpflasterung für die Gehwegüberfahrt an der Brander Heide sowie der Zweirichtungsradweg auf Seiten des Gewerbeparks.

 

Ratsherr Blum von der FDP verweist auf die Diskussion im Bürgerforum, bei der man sich für Variante 1 ausgesprochen hätte. Ihn habe bei dieser Variante das Abbiegeverbot für Pkw gestört, da nur bestimmte Straßenabschnitte bevorzugt würden, obwohl ein Gesamtpaket geschnürt werden müsste. Die jetzt vorgeschlagene Änderung mit Verkürzung der Verkehrsinseln ermögliche einen guten Kompromiss.

 

Herr Auler von der CDU-BF macht darauf aufmerksam, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Brand den gesamten Stadtbezirk und nicht nur einzelne Gruppen vertreten würden. Die jetzt vorgeschlagene Kompromisslösung halte er deshalb für sinnvoll. Wichtig sei ihm die zeitnahe Einstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt. Die Reduzierung der Mittelinseln sollte nicht zu einer Verzögerung im Zeitplan führen, da man bisher auch nur in der Entwurfsphase war.

 

Frau Liljegren sichert zu, dass die Verwaltung die heutigen Anregungen prüfen werde. Sie sehe darin kein Hindernis für eine entsprechende Berücksichtigung bei den Haushaltsplanberatungen. Der Baubeginn sei für das nächste Jahr geplant. Bezüglich der Frage nach der Anlegung der Radwege verweist sie auf die vorgeschriebenen Mindestbreiten.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 mit einer Unterbindung der Fahrbeziehung Gewerbepark Brand/Nordstraße (angebauter Teil) für den LKW-Verkehr; das Rechtsabbiegen von PKW in die angebaute Nordstraße wird durch Anpassung der geplanten baulichen Mittelinsel abweichend von der bisherigen Planung ermöglicht. In den Einmündungen der Straßen Gewerbepark Brand und Nordstraße (nicht angebauter Teil) werden Mittelinseln gem. Variante 1 in der Form vorgesehen, dass ein Linksabbiegen von der Nordstraße in den Gewerbepark ermöglicht wird. Die Vorfahrtsituation im Knoten wird geändert. Schutzstreifen für den Fahrradverkehr werden zwischen der Einmündung Gewerbepark und der Eilendorfer Straße vorgesehen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf der Nordstraße bis zur Einmündung der Straße Gewerbepark Brand.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig