07.12.2005 - 15 Sachstand zur Umstrukturierung des Fachbereichs...

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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage mit einem neuen Satzungstext verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die hierzu übersandte Verwaltungsvorlage und die Beratung in der gestrigen Sitzung des Kulturausschusses. Die unterbreitete Tischvorlage enthalte das Ergebnis der gestrigen Beratung.

 

Ratsherr Baal geht in seinen Ausführungen auf den Dienstantritt des neuen Beigeordneten für Kultur am 01.04.2006 ein und hinterfragt kritisch die Stellung des Oberbürgermeisters und die Vertretungsregelung gemäß § 8 der Satzung sowie die Weisungsbefugnis und das Auskunftverlangen. Er empfiehlt, dem Vorschlag der CDU-Fraktion aus dem Kulturausschuss zu folgen und die Satzung erst zum Dienstantritt des neuen Beigeordneten, dem 01.04.2006, in Kraft treten zu lassen. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, die Satzung erneut zu ändern.

 

Der Oberbürgermeister bezieht zu den Ausführungen kurz Stellung, verweist auf den erfolgten Reorganisationsprozess und die Tatsache, dass der Eigenbetrieb zum 01. Januar 2006 eingerichtet werden soll und zu diesem Zeitpunkt durch Organisationsakt ein entsprechender Vertreter bestellt werde.

 

Ratsfrau Dr. Schmeer spricht bestimmte Punkte der Satzung sowie die kurzfristig von SPD und Grünen gestern eingebrachten Änderungsvorschläge an und sieht insbesondere in der fehlenden Nennung der Bestandteile des Kulturbetriebes eine gewisse Taktik, wovor sie nachdrücklich warne. Sie unterstütze die hierzu vom Rechtsamt vertretene Auffassung, wundert sich darüber, dass die Geschäftsbereichsleiter nicht als beratende Instanzen der Betriebsleitung genannt werden und empfiehlt seitens der CDU-Fraktion, dass die geplante Teamwork-Konstruktion auch satzungsgemäß festgeschrieben werden soll.

 

Seitens der Fraktion der Grünen dankt der Fraktionssprecher, Ratsherr Pilgram, zunächst der Verwaltung für die intensive Diskussion über diese Satzung, geht kurz auf die Anmerkungen der CDU-Fraktion ein und spricht die Hoffnung aus, dass der neue Eigenbetrieb am 01. Januar 2006 auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Satzung seine Arbeit aufnehmen werde. Sodann geht er auf die mit der Gründung des Eigenbetriebes verfolgten Ziele und Absichten (Erhöhung der Attraktivität der Museen, Steigerung der Effektivität, Verbesserung des Marketings) kurz ein, nennt hierfür Beispiele und empfiehlt, dass diese Punkte möglichst in einer Zielvereinbarung festgeschrieben werden sollten.

Seine Fraktion werde der Satzung für den neuen Eigenbetrieb in der hier unterbreiteten Fassung zustimmen.

 

Seitens der SPD-Fraktion widerspricht Ratsfrau Reuß den Unterstellungen, dass mit den erfolgten Veränderungen des Satzungsentwurfs eine stillschweigende Auflösung von Teilbereichen des Kulturbetriebes betrieben werden soll. Genau das Gegenteil sei der Fall. Sie schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und verdeutlicht, dass hiermit neue Akzente gesetzt und der Kulturbetrieb dadurch eine Weiterentwicklung erfahren soll. Schließlich verweist sie auf den heute unterbreiteten Ratsantrag, der auf die Erweiterung des Kulturbetriebes ziele und empfiehlt, der Satzung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

Verwaltungsseitig weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass keinesfalls beabsichtigt sei, irgendwo etwas wegzurationalisieren oder einzuschränken, sondern die vorhandenen Institutionen zu stärken und in Zukunft durch weitere noch zu ergänzen.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über die Tischvorlage in Verbindung mit der Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Kulturausschusses bei 1 Stimmenthaltung einstimmig die Umwandlung des Fachbereichs Kultur in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2006.

Er beschließt ferner einstimmig die vorgelegte Satzung mit den erfolgten Änderungen sowie den vorläufigen Wirtschaftsplan und den Stellenplan.

Die Satzung, der Wirtschaftsplan und der Stellenplan sind Bestandteil der Beschlussfassung und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage