29.04.2020 - 10 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Mit Vorlage für die Ratssitzung am 19.02.2020 (FB 32/0023/WP17) wurden dem Rat der Stadt Aachen der Antrag der IG Handel, Handwerk und Gewerbe Eilendorf e.V. über den verkaufsoffenen Sonntag für das Jahr 2020 zur Kenntnisnahme gegeben.

 

Entsprechend der 2018 in Kraft getretenen Änderung des Ladenöffnungsgesetzes sind ausnahmsweise Sonntagsöffnungen der Ladengeschäfte nach § 6 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden möglich, soweit diese im öffentlichen Interesse liegen

 

Erstmalig seit Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW beantragt die IG Handel, Handwerk und Gewerbe Eilendorf e.V. in diesem Jahr eine sonntägliche Ladenöffnung anlässlich des Open Street, Familien und Ehrenamtstages sowie der Eilendorfer Kirmes.

Die erstmalig stattfindende Eilendorfer Kirmes wird hierbei mit einem Tag für Mobilität und Familien verbunden.

Aufgrund der Tatsache, dass bislang keinerlei Erfahrungswerte bezüglich des Anklangs der o.g. Veranstaltung bestehen, können für dieses Jahr seitens des Antragsstellers keine genauen Prognosen bezüglich der Besucherzahlen abgegeben werden.

Lediglich anhand weiterer bezirklicher Veranstaltungen, hier namentlich das Bürgerfest, schätzt der Veranstalter, dass zwischen 1.500 und 2.000 Besucher den Stadtbezirk besuchen werden.

Der beantragten Ladenöffnung wurde ein enger räumlicher Bezug zwischen dem Veranstaltungsort und den geöffneten Geschäften zugrunde gelegt.

Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich lediglich auf die Geschäfte auf der Von-Coels-Straße zwischen Haus Nummer 96 und Haus Nr. 230.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen einstmmig zustimmend zur Kenntnis und empfehlt einstimmig dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen, vorbehaltlich, dass die geplanten Veranstaltungen aufgrund der Coronaschutzregelungen stattfinden können.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=98698&selfaction=print