06.05.2020 - 9 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 06.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Mobilitätsausschusses beschließt der Rat der Stadt einstimmig die Durchführung von verbindlichen Anliegerinformationen bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen
- i. d. R. 3 Monate vor politischer Beratung der Ausführungsplanung
- sowie den Verzicht auf Anliegerinformationen bei Maßnahmen,
- die lediglich eine Beitragspflicht für Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung vorsehen oder
- das beitragspflichtige Aufkommen unter 250.000 € insgesamt beträgt.
In diesen Fällen soll eine schriftliche Anhörung der GrundstückseigentümerInnen und der Anwohner durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 kB
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