14.05.2020 - 8 Städtebauliche Verträge;hier: Sachstandsberich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Jennissen dankt der Verwaltung für die hervorragende Vorlage, in der die den Verträgen zugrunde liegenden komplexen Sachverhalte sehr klar dargestellt worden seien.

 

Diesem Dank schließen sich die Herren Plum für die SPD-Fraktion und Gilson für die CDU-Fraktion an. Beide kündigen an, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert auch Herr Rau Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man bitte darum, den Fraktionen den in der Vorlage erwähnten Leitfaden für Vorhabenträger zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage vorgeschlagene Vorgehensweise zukünftig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren nach §§ 11 und 12 BauGB anzuwenden.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, bei Vorhaben von Privaten zukünftig bevorzugt vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB durchzuführen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, neben der Plankostenbeteiligung zukünftig weitere wesentliche Belange vor Einleitung der Verfahren vertraglich mit den Vorhabenträgern zu regeln.
  4. Er beschließt, auf die Absicherung von Vertragsstrafen für die Nichtrealisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau durch Bürgschaft zu verzichten.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig