14.05.2020 - 10 II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Beus erläutert Frau Ohlmann zur Frage der temporären Schulnutzung, dass die Kita Vicerola zunächst beabsichtige, das Konzept einer bilingualen Grundschule in der vorhandenen Räumen auszuprobieren. Grundsätzlich erlaube die mit der Änderung getroffene Festsetzung dann auch dauerhafte Nutzungen für andere soziale Zwecke als die KiTa.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-          Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung sind ausnahmsweise auch andere Anlagen für soziale Zwecke zulässig.

Er empfiehlt dem Rat, die so geänderte II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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