06.05.2020 - 21 Ratsanträge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende verweist auf vier mit den Unterlagen übersandte Ratsanträge sowie auf fünf weitere, die als Tischvorlage verteilt wurden. Er schlägt vor, alle Anträge an die zuständigen Gremien zu verweisen. Hierzu ergibt sich kein Widerspruch.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie einstimmig gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Anlagen zur Vorlage