09.06.2020 - 9 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum kündigt an, dass zu diesem Tagesordnungspunkt von Seiten der Großen Koalition ein geänderter Beschlussentwurf vorläge, der von Ratsherrn Schmidt-Ott vorgetragen werde.

 

Ratsherr Pilgram schließt sich dem geänderten Beschluss an und fragt nach, ob die Satzungsänderungen als direkte Auswirkung der Corona-Pandemie im Haushalt angesehen werden könne.

 

Frau Grehling bejaht dies - jedoch nur für dieses Betreuungsjahr -, da mit den Satzungsänderungen insbesondere einkommensschwache Familie entlastet werden können, die durch die Corona-Pandemie in besonderer Weise in Schwierigkeiten geraten seien.

 

Ratsherr Pilgram äußert seine Zweifel, dass die Beschlüsse und die entsprechenden Auswirkungen in der Zeit nach 2020 wieder zurückgenommen werden könnten.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum erläutert, dass es ein wichtiges Zeichen sei, den Familien mit geringen oder mittleren Einkommen in der jetzigen Zeit finanziell entgegen zu kommen. Die über das Jahr 2020 und somit über die laufende Legislaturperiode hinausgehende Erhebung von Elternbeiträgen sei im Zuständigkeitsbereich des sich nach der Kommunalwahl konstituierenden Rats anzusiedeln. Es gäbe keinen Automatismus, das einmal betroffene Beschlüsse, die als direkte Folge der Corona-Pandemie als hilfreich und notwendig zu erachten wären, nicht wieder zurückgenommen werden können, wenn die wirtschaftliche Situation dies in der Zeit nach der Krise zulassen würde. 

 

Frau Grehling zeigt sich dankbar für den Beschlussvorschlag, da dieser eine sinnvolle Unterstützung der Familien bedeute, gleichzeitig aber den Haushalt nicht nachhaltig belasten würde. Eine Rücknahme der zu beschließenden Satzungsänderungen wäre auch vor dem Hintergrund der Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte zu sehen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses, dem Rat der Stadt die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Ferner empfiehlt er die Anlage 1 der Satzung („Beitragstabelle“) darüber hinaus wie folgt zu ändern:

1. Für Einkommen bis 40.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 keine Beiträge erhoben.

2. Die Elternbeiträge für Einkommen zwischen 40.001 Euro und 54.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 halbiert (abgerundet).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=99227&selfaction=print