09.06.2020 - 17 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmanns erläutert, dass die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vor dem Hintergrund der Revision des Kinderbildungsgesetzes erforderlich war. Damit einher sei die Frage nach dem künftigen Umgang mit Geschwisterkindern gegangen, da die Familien nach den neuen KiBiz-Regelungen sowohl von der landesseitigen als auch von der kommunalen Förderung profitieren sollten. Die Fraktionen CDU und SPD hätten über diese Thematik intensiv diskutiert und es erfreue daher umso mehr, dass nun zwischen allen Beteiligten ein Kompromiss habe gefunden werden können. Aus diesen Gesprächen sei nun der vorgelegte geänderte Beschlussentwurf für die beiden Satzungsänderungen im KiTa- und Kindertagespflegebereich hervorgegangen, betreffend eine Änderung der jeweiligen Anlagen 1 (Beitragstabelle). Hiermit werde sowohl die sogenannte Differenzregelung berücksichtigt als auch eine bestmögliche Entlastung und Unterstützung der Familien verfolgt. Besonders die Entlastung der Familien habe sich in der aktuellen Corona-Situation als ein prioritär zu verfolgende Ziel herausgestellt. Im KiTa-Jahr 2020/2021 sollen bis zu einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro keine Elternbeiträge erhoben werden, für ein Jahreseinkommen zwischen 40.001 Euro und 54.000 Euro sollen die Elternbeiträge halbiert werden. Von dieser Regelung würden rund 2.200 Kinder und Familien profitieren. Die Befristung auf ein KiTa-Jahr sei dem Ansinnen geschuldet, dass im Herbst diesen Jahres Kommunalwahlen stattfinden würden und das Recht des neuen Kinder- und Jugendausschusses, ggfs. anders lautende Beschlüsse zu fassen, nicht eingeschränkt werden solle. Er bittet die Verwaltung um eine Evaluation in einem halben Jahr bezüglich der Kosten für den städtischen Haushalt. Dies könne eine Grundlage bilden für die Entscheidung des künftigen Kinder- und Jugendausschusses und des Rates.
Frau Scheidt begrüßt die Satzungsänderungen ausdrücklich, da hiermit erneut eine Annäherung an den Grundsatz der Jugendpolitik erfolge, dass Bildung von Beginn an kostenfrei sein müsse. Dieser Grundsatz dürfe nicht aus den Augen verloren werden und sie plädiert dafür, das Land aufzufordern, die Kommune hierbei zu unterstützen. Ebenfalls müsse überlegt werden, wie Bildung und Betreuung auch für einkommensschwache Familien dauerhaft gesichert werden könne, insbesondere in der und nach der Corona-Situation, an dessen Ende möglicherweise weitere finanzielle Unsicherheiten bei den Familien entstehen könnten aufgrund von Arbeitsplatzverlusten oder Kurzarbeit. Ihr Bestreben sei es, die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege kostenfrei anzubieten, um diesem Grundsatz weiter Rechnung zu tragen.
Herr Deloie schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns und Frau Scheidt an. Auch die SPD verfolge den von Frau Scheidt benannten Grundsatz. Kostenfreiheit schaffe Chancengleichheit und eine Unterstützung für die Familien. Den vorgelegten geänderten Beschlussvorschlag halte er für einen guten Kompromiss in der aktuellen Lage für das Übergangsjahr 2020/2021. Er freue sich darüber, dass bei dieser Thematik ein breiter politischer Konsens herrsche.
Herr Krott bekräftigt, dass mit diesem Beschlussvorschlag ein stückweit die Familien weiter entlastet würden. Mit den beiden Satzungsänderungen würden auch die neuen KiBiz-Regelungen umgesetzt.
Es wird über den vorgelegten, geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD abgestimmt.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Ferner empfiehlt er die Anlage 1 der Satzung ("Beitragstabelle") darüber hinaus wie folgt zu ändern:
1. Für Einkommen bis 40.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 keine Beiträge erhoben.
2. Die Elternbeiträge für Einkommen zwischen 40.001 Euro und 54.000 Euro werden für das Kita-
Jahr 2020/2021 halbiert (abgerundet).
Anlagen zur Vorlage
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