17.06.2020 - 6 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Teuku (Piraten) bekundet, dass seine Fraktion die Änderungen der Richtlinien nicht mittragen werde, da man der Argumentation der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen mit der Kritik an der Einmalzahlung während der Eingewöhnungszeit und dem Stopp der Bezahlung bei den Fehlzeiten nach sechs Wochen folge.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich die Richtlinien der Stadt Aachen über die Förderung in Kindertagespflege und die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Abs.1 und Abs. 2 des SGB VIII in der vorgelegten neuen Fassung mit Wirkung zum 01.08.2020.

 

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Anlagen zur Vorlage