17.06.2020 - 14 II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 9...

Beschluss:
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung sind ausnahmsweise auch andere Anlagen für soziale Zwecke zulässig.

Der Rat der Stadt beschließt einstimig die so geänderte II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg/ Melaten – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.