17.06.2020 - 16 Sondernutzungen für Gastronomiehier: temporäre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherrn Neumann (Grüne) weist auf einen den Ratsmitgliedern vorliegenden erweiterten Beschluss-Vorschlag seiner Fraktion hin, mit dem die Verwaltung ermächtigt werden soll, über die in der Sondernutzungssatzung bestehenden erlaubnisfähigen Flächen hinaus eine Ausweitung der durch Gastronomen zu nutzenden Flächen auf Parkflächen zu genehmigen. Er setzt sich dafür ein, dass über die zwei Testflächen der Vorlage hinaus grundsätzlich die Möglichkeit der Nutzung von Parkflächen für Außengastronomie gegeben sein soll.
Ratsherr von Hayn (Piraten) regt an, dass die Einhaltung der Flächen für die Außengastronomie stärker kontrolliert wird, da bisher Überprüfungen nicht anlasslos, sondern im Prinzip nur nach Beschwerde vorgenommen werden.
Ratsherr Servos (SPD) erinnert an die politische Diskussion im Planungsausschuss, in der sich zeigte, dass alle einig waren, die Außengastronomieflächen auch auf Bereiche von Parkplätzen auszuweiten. Er befürchtet, dass nach zwei Monaten Testzeit die Saison vorüber sei, um Ausschreitungen vornehmen zu können.
Ratsherr Blum (FDP) spricht sich grundsätzlich für Hilfen zugunsten der Gastronomen aus, erinnert jedoch daran, dass auch die Interessen der örtlichen Anwohner mitberücksichtigt werden müssen, da mehr Berechtigungsscheine für Parkplätze ausgegeben werden als tatsächlich Parkplätze vorhanden seien. Von daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Ratsherr Palm (Allianz Aachen) sieht im Ergänzungsvorschlag einen perfiden Plan der Grünen und der Piraten, den Pkw-Verkehr aus der Stadt zu halten. Dies werde kategorisch von seiner Ratsgruppe abgelehnt.
Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die Planungsausschusssitzung, in der die Angelegenheit behandelt wurde. Er erläutert, dass die Ausschussmitglieder die Überzeugung gewonnen hätten, dass das Thema der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie ausgeweitet werden sollte. Es sei der Impuls in die Verwaltung gegeben worden, die ursprünglich vorgesehene Regelung, keine Gebühren für April und Mai sowie ab Juni die Hälfte zu erheben, so nicht umzusetzen. Mit Blick auf die eingebrachten Ratsanträge zur Sitzung, in denen unter anderem seitens der Grünen eine Einschränkung der Gastronomie auf Gehwegen gefordert werde, sieht er mögliche Gegensätze zum nun Diskutierten. Wichtig sei, den Gastronomen zu helfen, indem für das laufende Jahr auf Gebühren verzichtet werde. Gerne werde man alle Nebenklauseln mit abstimmen, wenn es ein klares Zeichen zu einer solchen Hilfestellung gebe. Da es wohl nur zwei Bereiche gebe, wo ernsthaftes Interesse an Erweiterungen bestehe, nämlich in den in der Verwaltungsvorlage benannten Prüfflächen, könne man grundsätzlich mit beiden Varianten leben.
Der Vorsitzende lässt sodann über die Veränderung des Antrags, von der Fraktion der Grünen eingebracht wurde, abstimmen.
Abstimmung über den Veränderungsantrag der Grünen: Mehrheitlich beschlossen.
Sodann lässt der Vorsitzende über den veränderten Gesamtantrag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei fünf Gegenstimmen und einer enthaltung mehrheitlich bis einschließlich 31.12.2020 einen vollständigen Gebührenverzicht für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) sowie dem zugeordneten Gebührentarif.
Er ermächtigt die Verwaltung über die in § 8 der Sondernutzungssatzung bestehenden erlaubnisfähigen Flächen hinaus eine Ausweitung der durch Gastronomen zu nutzenden Flächen auf
- Parkflächen,
- überbreiten Bürgersteigen,
- vorgelagerten Flächen des übernächsten Nachbarn, sofern dieser der Nutzung zustimmt,
- unmittelbar angrenzenden Flächen der Gastronomiebetriebe in öffentlichen Park- und Grünanlagen
zu genehmigen.
Der in der Vorlage beschriebenen testweisen Beschränkung der Nutzung von Parkflächen in zwei
Straßenzügen wird nicht gefolgt. Die Erweiterung von Gastronomieflächen auf Parkflächen soll temporär grundsätzlich möglich sein.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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312,7 kB
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