Entscheidungsvorlage - FB 45/0079/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Akademische Verein zu EUREGIO e. V. mit Sitz in Aachen beantragte bereits mit Schreiben vom 01.09.2011 die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, konnte jedoch aufgrund personeller Veränderungen seinen Antrag zunächst nicht weiter verfolgen.

 

Mit Schreiben vom 06.10.2014 aktualisierte der Verein den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe mit neuem Konzept.

 

Der Akademische Verein zu EUREGIO e. V. besteht seit 1995. Seit diesem Zeitpunkt ist der Träger in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII in Aachen tätig.

 

Die Angebote des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen der Stadt offen.

 

Überwiegend besuchen Kinder und Jugendliche, die einen türkischen Migrationshintergrund haben, diese Einrichtung. Das erklärte Ziel des Vereins ist es, die Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Vermittlung von demokratischen und freiheitlichen Werten, der Kultur Deutschlands und vor allem durch Bildung zu fördern.

 

Das Bundesamt für Integration fördert den Akademischen Verein zu EUREGIO e. V.

 

Der Träger verfügt über ein eigenes Haus in der Harscampstraße 15-17 in Aachen.

 

Die Jugendarbeit wird ausschließlich durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins gewährleistet. Meist sind dies junge Akademiker oder Studenten, die als Kinder und Jugendliche selbst die Unterstützung des Vereins erlebt haben.

 

Die Leitung der Jugendarbeit hat seit diesem Jahr eine Diplom-Pädagogin übernommen. Die Gruppenleiter haben eine pädagogische Ausbildung, ihre Assistenten sind meist Studenten der Ingenieurwissenschaften.

 

Der Verein bietet im Bereich der Freizeitpädagogik aktuell für 102 Kinder und Jugendliche am Wochenende Jugendtreffs an. Es bestehen sieben Mädchengruppen und zehn Jungengruppen in verschiedenen Altersstufen.

 

Der Bereich der schulischen Förderung ist in den letzten Jahren durch die Ganztagsbetreuung an Schulen deutlich in den Hintergrund getreten. Dieses Angebot ist kostenpflichtig. Derzeit nehmen 26 Schülerinnen und Schüler das Angebot für tägliche Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe oder gezielte Hilfe zur Prüfungsvorbereitung in Anspruch.


Stellungnahme:

 

Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist die Anerkennung des Akademischen Vereins zu EUREGIO e. V. mit Sitz in Aachen auszusprechen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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