Kenntnisnahme - FB 61/0308/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Diese Vorlage behandelt den in Anlage 1 beigefügten Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW "Ausbau des Busverkehrs zum Fahrplanwechsel im Sommer 2023" des VCD und Uni.Urban.Mobil.

VCD und Uni.Urban.Mobil beantragen,r den Aachener Busverkehr zum Fahrplanwechsel 2023 eine deutliche Angebotsverbesserung "umgehend vorzubereiten und zeitgerecht umzusetzen". Es werden Maßnahmen aufgelistet mit der ergänzenden Forderung, auch kurzfristig realisierbare infrastrukturelle Mnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Busverkehrs umzusetzen. Der Antrag wird mit dem Ausrufen des Klimanotstands durch den Rat der Stadt Aachen im Juni 2019 und dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) ein Jahr später begründet.

 

Im aktuellen Antrag werden folgende Angebotserweiterungen vorgeschlagen:

  • Vollendung des Citytakt-Konzepts gemäß dem Busnetzgutachten 2015+.
  • Dabei Ausweitung des 7,5- Minuten-City-Takts mindestens bis in die Ortsteilzentren (Haltestellen Haaren-Markt, Eilendorf, Brand, Siegel, Vaals Grenze, Campus Melaten/Uniklinik, Richterich Rathaus) in der Haupt- und Normalverkehrszeit.
  • Verdichtung der Ringlinien 3A/B und 13A/B jeweils auf einen 10 Minuten-Takt in der Haupt- und Normalverkehrszeit, Betrieb der 13A/B auch in der Schwachverkehrszeit.
  • Zusätzliche Verdichtung des Angebots auf den Hauptachsen: in Ergänzung zum Citytakt weitere Verstärkung in den Korridoren nach Haaren, Eilendorf, Brand, Burtscheid, Vaals Grenze und Campus Melaten/Uniklinik zur Erzielung einer deutlich spürbaren Komfortverbesserung für die Fahrgäste.
  • Schaffung von attraktiven Umsteigebeziehungen zwischen dem Bus- und dem Zugverkehr, vor allem in den Abendstunden sowie an Wochenenden, durch eine Anpassung des Fahrplans an den Zugverkehr sowie Einführung einer „Anschlussgarantie“ bei geringen Verspätungen des Zugverkehrs.
  • Verdichtung des Angebots im Blockverkehr so, dass am Bushof alle 15 Minuten in alle Richtungen umgestiegen werden kann.
  • Umfangreiches Marketing zur breiten Bekanntmachung des Citytakts und der Verbesserungen.

 

 

Sachstand

Der Rat der Stadt Aachen hat den Klimanotstand ausgerufen. Vor allem im Verkehr müssen die Emissionen gesenkt werden. Eine wesentliche Säule der hierfür erforderlichen Mobilitätswende ist der ÖPNV-Ausbau. Der ÖPNV muss attraktiver und komfortabler werden als heute, damit mehr Menschen ihn nutzen. Das heutige ÖPNV-Angebot in Aachen stößt an seine Auslastungsgrenzen und kann in seiner jetzigen Form nicht wesentlich mehr Fahrgäste aufnehmen.

 

Bereits in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 09.12.2021 wurden von Verwaltung und ASEAG umfangreiche Vorschläge möglicher ÖPNV-Angebotsausweitungen dargestellt (s. Vorlage im Allris

 FB 61/0269/WP18). Die Vorlage wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde mit der weiteren Ausarbeitung der Maßnahmen beauftragt. Die oben genannten Vorschläge des VCD decken sich in weiten Teilen mit den bereits vorliegenden Ideen, die derzeit gemäß der Vorlage planerisch und betrieblich geprüft und bewertet werden.

 

Der zeitliche Vorlauf für Angebotsausweitungen in dieser Größenordnung ist lang. Abgesehen von der zu erstellenden Betriebsplanung müssen bei der ASEAG die erforderlichen Personal- und Fahrzeugkapazitäten geschaffen werden. Die Finanzierung der Maßnahmen muss im Haushalt der Stadt Aachen verankert werden.

 

Der Mehrbedarf bei Personal und Fahrzeugen stellt eine besondere Herausforderung dar. Bereits heute herrscht ein Personalmangel im Nahverkehr. Die Bestellzeiten für neue Fahrzeuge betragen nach Auskunft der ASEAG derzeit mindestens ein Jahr.

 

Der Antrag benennt darüber hinaus die Notwendigkeit infrastruktureller Maßnahmen wie die Einrichtung von Bustrassen. Solchen infrastrukturellen Verbesserungen gehen aufwendige Planungs- und Abwägungsprozesse voraus, so dass eine schnelle Umsetzung oftmals nicht möglich ist. Beschleunigungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen lassen sich hingegen meist zügiger und flexibler umsetzen und erfolgen kontinuierlich. Haushaltsmittel für die kommenden Jahre stehen zur Verfügung.

 

Die notwendige Finanzierung der Betriebskosten stellt eine weitere große Herausforderung dar: Der ÖPNV ist grundsätzlich eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und nicht kostendeckend zu betreiben. Klar ist, dass die Finanzierung erheblicher Angebotserweiterungen letztlich nur durch ein alternatives Finanzierungskonzept für den ÖPNV erfolgen kann. Dies wurde auch im Gutachten des AVV zur "Stärkung des ÖPNV im AVV" (2021) bestätigt. Der Gutachter thematisiert darin neue Instrumente zur ÖPNV-Finanzierung, die aber oft mit einem rechtlichen Anpassungsbedarf auf Landesebene einhergehen müssen. Es handelt sich nicht um ein lokales Problem: Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für einen ÖPNV-Ausbau für eine echte Verkehrswende werden in den meisten Städten deutschlandweit benötigt und es zeigt sich, dass ein grundsätzlicher Reformbedarf der ÖPNV-Finanzierung vorliegt.

 

Empfehlung

Die Verwaltung begrüßt die Intention dieses Antrags und ist mit der weiteren Ausarbeitung von ÖPNV-Angebotserweiterungen bereits von der Politik beauftragt. Die Umsetzung wird stufenweise im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgen können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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