Kenntnisnahme - FB 02/0209/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 

 


 

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Erläuterungen

Städteregionales Gewerbeflächenkonzept Gewerbeflächenpool

 

Sachlage

Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf aktuell bereits bestehenden Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen haben sich die beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) dazu entschlossen unter Federführung der StädteRegion Aachen und unter Moderation der AGIT einen gemeinsamen Gewerbeflächenpool zu schaffen, der eine zeitnahe koordinierte und abgestimmte Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Dazu wurde von allen beteiligten Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

 

Umsetzung

Der weitere Verfahrensprozess gliedert sich in drei Schwerpunkte. Noch in diesem Jahr müssen die drei Belegenheitskommunen Eschweiler, Herzogenrath und Würselen, in denen neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden sollen, entsprechende Regionalplanänderungen beantragen. Ziel ist die diesbezüglichen Genehmigungen noch vor dem Start der vollständigen Neuaufstellung des Regionalplans zu erhalten, da diese Neuaufstellung mehrere Jahre benötigen wird. Müsste die Neuaufstellung abgewartet werden, käme es zu mehrjährigen Verzögerungen bei der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen. Die StädteRegion will die Regionalplanänderung der genannten Kommunen begleiten.

In einem zweiten Schritt sollen anschließend Fördergelder für die Entwicklung der Gewerbeflächen (Erwerb, Gutachten, Erschließung u.ä.) im Kontext des Strukturwandels Rheinisches Revier beantragt werden. Diese sind erforderlich, da die am Gewerbeflächenpool beteiligten Kommunen, die Gesamtkosten allein nicht tragen werden können.

Die Bildung der Strukturen des Gewerbeflächenpools Geschäftsführung und Beirat wäre sodann der Schritt, nachdem die Regionalplanänderungen und die Förderbewilligungen zumindest in Aussicht gestellt werden könnten. Dazu zählt auch die Ausarbeitung entsprechender Regularien, etwa einer Geschäftsordnung. Für den beschriebenen Prozess ist mit einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu rechnen.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die qualitätsvolle Flächenentwicklung findet an geeigneten und von Restriktionen weitgehend unbehelligten Standorten statt.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Flächenentwicklung trägt aktiv zur Gestaltung des Strukturwandels bei. Die Ansiedlung von Betrieben schafft und erhält Arbeitsplätze.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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