Kenntnisnahme - FB 02/0211/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Strukturwandel im Rheinischen Revier
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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24.06.2020
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Erläuterungen
Sachstand Strukturwandel im Rheinischen Revier
Das Rheinische Braunkohlerevier prägt den regionalen Wirtschaftsraum. 20.000 Arbeitsplätze sowie 800 Mio. Euro jährliches Auftragsvolumen sind der Braunkohle in der Region unmittelbar und mittelbar zuzuschreiben. Im Januar 2019 veröffentlichte die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ihren Abschlussbericht, der ein Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Demzufolge fällt in den kommenden Jahrzehnten ein essentieller Wirtschaftsfaktor der Region weg, den es zu ersetzen gilt, um die Auswirkungen auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Energieversorgung aufzufangen. Um den Ländern die erforderlichen finanziellen Mittel für den notwendigen Strukturwandel zur Verfügung zu stellen, hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt. Die Finanzhilfen sollen prozentual auf die Braunkohleregionen verteilt werden. Demnach steht dem Rheinischen Revier und damit Nordrhein-Westfalen ein Budget in Höhe von 14,8 Milliarden Euro zur Gestaltung des Strukturwandels zur Verfügung. Das Gesetz muss vom Bundestag und Bundesrat allerdings noch beschlossen und umgesetzt werden.
Sachlage
Auf Bundesebene sollen die Kohleausstiegsgesetze am 16.06.2020 im Bundestag und am 03.07.2020 im Bundesrat und ebenso die damit nach wie vor avisierten 40 Mrd. € beraten und beschlossen werden. Gleichzeitig liegt der Entwurf zur Bund-Länder-Vereinbarung vor.
Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) und Beteiligungsprozesse
Grundlage für die Verwendung der Mittel, die in das Rheinische Revier fließen, ist das Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP). Mit dem Programm wird die Basis für Projekte und Förderempfehlungen im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten Strukturstärkungsgesetzes für Kohleregionen gelegt, um dem wirtschaftlichen Transformationsprozess Ziel, Strategie und somit eine Richtung zu geben. Derzeit wird das WSP zu einer zweiten Fassung unter Beteiligung von Akteuren und Bürger*innen aus dem Revier weiterentwickelt. Auch die Stadt Aachen als Träger öffentlicher Belange beteiligt sich derzeit mit einer Stellungnahme an diesem Prozess. Dies wird in einer weiteren Vorlage dargelegt.
Förderkulissen
Die folgenden Förderkulissen bieten derzeit die Möglichkeit, Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier zu finanzieren.
Unternehmen Revier 2021:
Ziel des Programms ist es, neue innovative und modellhafte Projekte zu fördern und dadurch frühzeitig den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu gestalten. Dabei sind Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des gemeinsamen Wirtschaftsstandortes genauso förderfähig wie Maßnahmen des Cluster- und Innovationsmanagements, des Kompetenz- und Kapazitätsaufbaus oder der Qualifizierung und Sicherung von Fachkräften. Projektvorschläge in einer Größenordnung bis zu 200.000 € konnten bis zum 13. Mai 2020 eingereicht werden. Die Stadt Aachen hat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach und Hochschulen sowie Unternehmen einen Antrag „Pilotregion für nachhaltige Luftfahrt im Rheinischen Revier“ eingereicht. Hintergrund ist das Ziel der Landesregierung, einen Schwerpunkt in der Zukunftstechnologie Aviation zu setzen, um neue Arbeitsplätze zu generieren. Gerade der Raum Aachen - Mönchengladbach bildet mit den Hochschulen, den Flugplätzen Merzbrück und Mönchengladbach, sowie dem von der Stadt Aachen aufgebauten Urban Air Mobility Netzwerk einen geeigneten Standort für eine solche Pilotregion.
Starterpaket Kernrevier (vormals Entlastungspaket):
Das Starterpaket Kernrevier wendet sich ausschließlich an die zwanzig Anrainerkommunen (u.a. Eschweiler). Bis zur Verabschiedung der Gesetze in Berlin werden die prioritären Projekte der Kommunen mit Unterstützung der Zukunftsagentur und der Landesregierung qualifiziert. Damit werden die Kommunen auf eine anschließende erfolgreiche Antragstellung vorbereitet. Hier vorgesehene Projekte sind bislang nicht veröffentlicht und daher leider weiterstgehend unbekannt.
SofortprogrammPLUS:
Befristet zum 20.03.2020 war das Revier aufgefordert, Maßnahmen und Projekte zur Partizipation an der avisierten Förderung vorzutragen. Von der Öffnungsklausel des Aufsichtsrats wurde Gebrauch gemacht, so dass nunmehr 92 Projekte gemeldet wurden.
Folgende Kriterien wurden von dem von der Landesregierung beauftragten Projektträger ETN Jülich zugrunde gelegt und nachfolgend durch weitere Bewertungen ergänzt:
Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts
Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Berücksichtigung des Wirtschafts- und Strukturprogramm Rheinisches Zukunftsrevier
Wirkungsraum
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 26.05.2020 erfolgte eine Abstimmung zum regionalen Proporz und zu sich abzeichnenden Clustern zugunsten eines thematischen Kontextes (z.B. Mobilität, Forschung, Wasserstoff). In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat die Empfehlung von insgesamt 83 Zukunftsprojekten beschlossen, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen, davon 29 mit Verortung in der Städteregion Aachen bzw. im Gesamtrevier. Gerade Aachen selbst profitiert von diversen Projektvorhaben, da sie eine besondere Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts bedeuten.
Die folgenden Projektvorhaben sind für die Stadt Aachen von besonderer Relevanz:
Aufbau eines Fraunhofer Instituts für Geothermie und Energieinfrastrukturen in Brandenburg, NRW und Sachsen
Aufbau eines Fraunhofer-Zentrums für Digitale Energie im Rheinischen Revier
Korridor für neue Mobilität Aachen-Düsseldorf
Low Carbon Industry im Rheinischen Revier
PlastLoop NRW – Kunststoffe vom Regal ins Regal – Produktion qualitativ hochwertiger Kunststoff-Rezyklate aus dem Gelben Sack für Verpackungsanwendungen
Center für digital vernetzte Produktion
Faktor X Ressourcen- und Klimaeffizienz in Gewerbe- und Industriegebieten
Digital Hardware Hub
Aufbau eines Hubs für digitale Geschäftsmodelle mit dem Starterbaustein Reallabor Blockchain
New Business Factory
GründerHUB – Digitale Plattform für Entrepreneure in der GründerRegion Aachen
NRW Digital AM Start
Smart Urban Skin: Nachhaltige Technologieplattform für updatefähige Gebäudehüllen
Einrichtung von Mobilitätsstationen der Zukunft
Reviermanagement Gigabit
Smarte Pendlerparkplätze
Gesamtregionales Radwegenetz
Mulitmodale Mobilitätsdaten
Modellstandort Gigabit, 5G und autonomes Fahren
Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur im Rheinischen Revier
Regio-Tram
EUREGIO-Railport
ECO2AIR@RWTH, Teilprojekt: Production Launch Center Aviation @NRW (PLCA) am Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück
DLR-Forschungsprogramm „Technologien für Kleinflugzeuge“
tripleM – Modell Merzbrück Mobil – Integrative Standortentwicklung
Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabei wurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt. Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage.
Mit dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpaket Kernrevier beginnt das Revier das Verfahren zur Auswahl von Projekten für das geplante Regelprogramm frühzeitig, um mit Programmstart handlungsfähig zu sein. Ziel ist es, im weiteren Verfahren über Projektaufrufe, Breitenförderungen sowie erforderlichenfalls auch Einzelfallentscheidungen, wie sie z.B. für verkehrliche Infrastrukturen üblich sind, die Projekte auszuwählen, die das Wirtschafts- und Strukturprogramm am effektivsten und effizientesten umsetzen.
Regelförderung:
Nach Vorliegen der bundesgesetzlichen Regelungen startet in 2020 das sogenannte Regelprogramm. Es wird Projektaufrufe für die einzelnen Zukunftsfelder geben – in welcher Reihenfolge, das wird noch in den Gremien besprochen. In den Jahren 2020 bis 2022 werden die ersten themenorientierten Förderaufrufe gestartet. Sie sollen im ein- oder zweijährigen Turnus wiederholt werden.
Rolle der Stadt Aachen und politische Beteiligung:
Nach langwieriger Diskussion von Ideen und Konzepten zur Transformation des Rheinischen Reviers werden die Umsetzungsschritte und die einzelnen Maßnahmen durch die Auswahl der 83 Projekte nun greifbarer und konkreter. Es wird deutlich, dass verschiedene dieser Projektvorhaben (u.a.) in Aachen realisiert werden sollen. An zahlreichen Projekten sind zudem die Aachener Hochschulen und auch lokale Unternehmen beteiligt. Andere Vorhaben wiederum sind etwa für den wirtschaftlichen Strukturwandel und die Energiewende derart bedeutsam, dass ihre Auswirkungen sich auch auf Aachen entfalten werden.
Bislang hat sich die Stadt Aachen zwar in den Diskussionen zum Strukturwandel im Rheinischen Revier eingebracht und an den Prozessen beteiligt, letztlich aber zurückgehalten, da sie keine unmittelbare Tagebauanrainerkommune ist. An den Strukturen und Gremien der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist die Stadt Aachen zudem nur indirekt eingebunden. Mit Blick auf die geschilderten Entwicklungen muss aber nun eine stärkere Rolle der Stadt Aachen in Erwägung gezogen werden. Hierzu hat das Dezernat VI - Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen Vertreter der Fraktionen zu einem Austausch eingeladen. Über die Gesprächsergebnisse wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.
Anlage: Liste der im Rahmen des SofortprogrammsPLUS empfohlenen Projekte
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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446 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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