Entscheidungsvorlage - FB 61/1485/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Querung der Von-Coels-Straße im Verlauf der Rad-Vorrang-Route Eilendorf gemäß Variante 2 umzugestalten.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Querung der Von-Coels-Straße im Verlauf der Rad-Vorrang-Route Eilendorf gemäß Variante 2 umzugestalten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Für die Umsetzung einer ersten Rad-Vorrang-Route als Maßnahme des Luftreinhaltplans hat die Stadt Aachen im September 2016 zusammen mit Velocity ein Förderprojekt mit dem Titel „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eingereicht. Die dort vorgelegte Route verläuft zwischen Eilendorf und Campus Melaten. Im November 2018 wurden mit der Einrichtung von Fahrradstraßen entlang der Route die ersten Maßnahmen von den Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Mitte empfohlen und vom Mobilitätsausschuss beschlossen. Um eine durchgehende und komfortable Befahrbarkeit der Rad-Vorrang-Route Eilendorf zu ermöglichen, ist als weitere Maßnahme vorgesehen, die Querung der Von-Coels-Straße als Verbindung der bereits zu Fahrradstraßen umgestalteten Kleebachstraße und Marienstraße für den Radverkehr zu optimieren.

 

Heutige Situation (s. Anlage 2)

Bereits heute wird die Verbindung zwischen der Kleebachstraße und Marienstraße von Fuß- und Radverkehr (als ausgeschilderte NRW-Radroute zwischen Eilendorf und dem Vennbahnweg) genutzt. Da die Beziehungen der Marienstraße und Kleebachstraße zur Hauptverkehrsstraße Von-Coels-Straße (HS III) für den Kfz-Verkehr abgebunden sind, haben die Straßen für den Kfz-Verkehr lediglich eine Erschließungsfunktion für die unmittelbaren Anwohner der Straße und dementsprechend geringe Kfz-Stärken. Die Straßen wurden daher Anfang 2020 zur Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) umgestaltet.

Die Stichstraße Kleebachstraße endet in Fahrtrichtung Von-Coels-Straße in einem 11 x 4,5 m großen Grünbeet, das  an dortigen Wendehammer angrenzt. Hier  müssen die (dem Rad-Vorrang-Route-Verlauf folgenden) Radfahrenden den neben dem Grünbeet befindlichen nur 1,5 m breiten Gehweg (schiebend) nutzen, um die Fußgänger-LSA zu erreichen.  Auf der gegenüberliegenden nördlichen Seite geht die Marienstraße kurz vor Erreichen der Von-Coels-Straße in die einmündende Grubenstraße über, sodass keine Kfz-Verbindung zur Von-Coels-Straße besteht. Die Kfz-Netzdurchtrennung wird zusätzlich durch Poller und Pflanzkübel unterstützt. Radfahrende können eine Gehwegabsenkung nutzen, um zwischen den Pflanzkübeln die Fußgänger-LSA zu erreichen. Hierzu muss jedoch zunächst der einmündende Verkehr aus der Grubenstraße beachten werden; die Sichtverhältnisse sind hier nicht optimal.

Auf der Von-Coels-Straße in unmittelbarer Nähe zur Querungsstelle befindet sich die Bushaltestelle Kirchfeld. Die Fußgänger-LSA ist mit einem Anforderungstaster ausgestattet, sodass die Haupt-Kfz-Beziehung entlang der Von-Coels-Straße nur bei Bedarf gestoppt wird. Die Sofortgrünanlange reagiert nach 3 Sekunden auf die Anforderung. Eine erneute Freigabe nach Anforderung ist nach Ablauf des 60-Sekunden-Umlaufes möglich.

Eine Anpassung der Querungssituation ist unter Berücksichtigung der besonderen Belange der hier verlaufenden Rad-Vorrang-Route erforderlich.

 

Planung

Die Umgestaltung der Querung der Von-Coels-Straße als Teil der Rad-Vorrang-Route soll die Zügigkeit, den Komfort sowie die objektive und subjektive Sicherheit für Radfahrende erhöhen.

Für die Optimierung der Querung für Radfahrende kommen drei Varianten in Betracht, die sich im Umfang des baulichen Eingriffes sowie dem Grad der Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kfz- und Fußverkehr unterscheiden.

 

Variante 1 (Erhöhung des Komforts, keine Bevorrechtigung des Radverkehrs), s. Anlage 3

Planungsvariante 1 sieht kleinere bauliche Eingriffe vor, um die Querungssituation der Von-Coels-Straße für den Radverkehr komfortabler zu gestalten: Am Ende der Sackgasse Kleebachstraße soll ein auf Fahrbahnniveau geführter, 3,0 m breiter, roteingefärbter Weg durch das Grünbeet hergestellt werden, um eine direkte Verbindung zwischen Fahrradstraße und Querungsstelle neu zu schaffen. Beidseitig des Verbindungsweges soll in den Grünbeeten ein Baumtor gebildet werden. Hierfür ist auf der westlichen Seite die Neupflanzung einer Platane vorgesehen. Die vorhandene Felsenbirke auf der östlichen Seite soll ebenfalls durch eine Platane ersetzt werden. Die zentral vor dem Grünbeet positionierte Bank soll in Richtung Osten versetzt werden. Ein Poller soll die Nutzung des Weges durch Kfz-Verkehr unterbinden. Die Fortführung auf den die Von-Coels-Straße begleitenden und zur  Bushaltestelle Kirchfeld führenden Gehweg soll über eine Rampe erfolgen. Der Fußverkehr ist somit (weiterhin) gegenüber dem Radverkehr bevorrechtigt. Durch die Anrampung wird die Geschwindigkeit des sich der Querungstelle nähernden Radverkehrs reduziert. Neben der bestehenden Fußgängerfurt soll eine 3,0 m breite Radverkehrsfurt markiert werden. Die bestehende Lichtsignalanlage auf der nördlichen Seite soll mit einem Rad-Signalgeber ergänzt werden. Auf südlicher Seite ist die Einrichtung einer neuen Lichtsignalanlage mit Rad-Signalgeber und Anforderungstaste notwendig, die auf direktem Weg von den Radfahrenden erreicht werden kann. Zur Nutzung der neuen Furt muss auf beiden Seiten der zur Fahrbahn abgesenkte Bordstein verlängert werden. Auf nördlicher Seite soll zudem der Bereich des abgesenkten Bordsteins zur Marienstraße nach Osten verlagert werden, um eine gradlinige Verbindung von der Querungsstelle in die Fahrradstraße Marienstraße zu ermöglichen. Hierfür ist zusätzlich auch die Entfernung / Versetzung eines Blumenkübels notwendig. Das Verkehrszeichen „Vorsicht Radverkehr“ soll sowohl als Beschilderung als auch als Fahrbahnmarkierung die Aufmerksamkeit der Kfz-Nutzer aus der Grubenstraße gegenüber dem der Rad-Vorrang-Route folgenden Radverkehr aus der (erst spät einsehbaren) Marienstraße erhöhen.

 

Variante 2 (Erhöhung der Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kfz-Verkehr),

s. Anlage 4

Variante 2 sieht identisch zu Variante 1 eine direkte Verbindung zwischen der Kleebachstraße und der Querungsstelle der Von-Coels.Straße durch eine für den Radverkehr nutzbaren Durchstich der Sackgasse vor, die zum querenden Gehweg angerampt wird und somit dem Fußverkehr untergeordnet ist.

Anders als in Variante 1 soll die Fahrbeziehung der Rad-Vorrang-Route auf der nördlichen Seite der Von-Coels-Straße im Verlauf der Marienstraße gegenüber dem Fahrverkehr aus der Grubenstraße bevorrechtigt werden. Hierzu soll der Kurvenbereich Grubenstraße / Marienstraße als Einmündung ausgebildet und die vorfahrtberechtigte Fahrradstraße Marienstraße über die Einmündung hinaus verlängert werden. Der südliche Arm der Einmündung (in Richtung Von-Coels-Straße) soll nur für den Radverkehr freigegeben und durch einen Poller vor dem Befahren von Kfz-Verkehr geschützt werden. Identisch zum Planungsprinzip der südlichen Seite soll die Fortführung auf den straßenbegleitenden Gehweg der Von-Coels-Straße über einen Rampenstein und somit gegenüber dem Fußverkehr untergeordnet erfolgen. Die Verschmälerung der Fahrbahnbreite 3 m soll neben der Anrampung zu einer Geschwindigkeitsreduktion der sich der Querungsstelle nähernden Radfahrenden führen. Die Radfahrerfurt über die Von-Coels-Straße ist in direkter Verbindung zwischen der (verlängerten) Marien- und Kleebachstraße geplant. Hierfür muss die LSA der Querungsstelle in Richtung Osten verschoben und mit einem Radverkehrssignal mit Anforderungstaste ergänzt werden. Die Übergänge in die Radfurt sollen über eine Nullabsenkung erfolgen. An der süd-östlichen Ecke der Marienstraße ist die Anlage eines vergrößerten Baumfeldes mit Fahrradbügeln vorgesehen.

 

Variante 3 (Erhöhung der Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kfz- und Fußverkehr),

s. Anlage 5

Variante 3 greift das Planungsprinzip der Variante 2 auf. Auch hier soll der Radverkehr in Rad-Vorrang-Routen-Richtung Vorfahrt gegenüber dem Fahrverkehr aus der Grubenstraße erhalten. Im Gegensatz zu Variante 2 soll der Radverkehr jedoch auch weiterführend gegenüber dem querenden entlang der Von-Coels-Straße laufenden Fußverkehr bevorrechtigt werden. Hierfür müssen die Fahrbahnen der Kleebach- und Marienstraßen durchgängig als Fahrradstraßen bis zur Von-Coels-Straße fortgeführt werden. Die Planungsvariante sieht die Durchschneidung der Gehwege mit einem 3 cm Bordsteinanschlag vor. Die Radfahrenden können somit bevorrechtigt bis zur Haltelinie direkt an der lichtsignalgeregelten Querung der Von-Coels-Straßen fahren. Die Maste der LSA sollen durch einen Bordstein eingefasst in Mittellage der 3,50 m breiten rot einfärbten Fahrbahnen platziert werden. Somit kann das unrechtmäßige Einfahren von Kfz von der Von-Coels-Straße in die Kleebach- bzw. Marienstraße verhindert werden.

 

Detektion des Radverkehrs für eine Voranforderung des Freigabesignals

Zur Überquerung der Von-Coels-Straße durch Fuß- und Radverkehr ist die Anforderung des Freigabesignals über einen Drucktaster an der LSA erforderlich. Als Sofortgrünanlage erfolgt die Freigabe 3 Sekunden nach Anforderung. Eine erneute Freigabe ist nach Ablauf des 60-Sekunden-Umlaufes möglich.

Zur weiteren Erhöhung des Komforts für den Radverkehr wird eine Voranforderung geplant, sodass die Radfahrenden ohne abzusteigen und die Drucktaste betätigen zu müssen, die Von-Coels-Straße queren können. Hierfür ist die Detektion der Radfahrenden über Wärmebildkameras vorgesehen. Die Wärmebildkameras werden zukünftig u.a. an dieser Stelle als Dauerzählstellen eingesetzt: In ca. 20 m Entfernung vor der Querungsstelle wird ein Sektor definiert (und deutlich auf der Fahrbahn markiert), der beim Überfahren von Radfahrenden eine Anforderung des Freigabesignals auslöst. Bis zur LSA wird eine mäßige Fahrgeschwindigkeit zugrunde gelegt, sodass die Radfahrenden die Signalanlage in dem Moment erreichen, in dem das Radsignal von „Rot“ auf „Grün“ wechselt. Eine kontinuierliche Durchfahrt ist möglich. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraße Von-Coels-Straße wird eine erneute Freigabe (wie auch heute) erst im neuen Zyklus des 60-Sekunden-Umlaufes ermöglicht.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, den Querungsbereich der Von-Coels-Straße gemäß Variante 2 umzugestalten. Hierdurch können die Radfahrenden die Querungsstelle sicher und komfortabel erreichen, sodass die Qualität der Rad-Vorrang-Route Eilendorf in Verlängerung der bereits umgesetzten Fahrradstraßen gesteigert werden kann. Gleichzeitig werden die Belange des Fußverkehrs in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle „Kirchfeld“ durch den Erhalt der durchgängigen und bevorrechtigten Gehwegverbindung entlang der Von-Coels-Straße berücksichtigt. Durch gute Einsehbarkeit und geringe Fußverkehrsmengen werden die Beeinträchtigungen für den Radverkehr gegenüber der Variante 3 als gering eingeschätzt.

Eine Detektion des Radverkehrs für eine Voranforderung des Freigabesignals wird nach dem Umbau für eine zweite Stufe empfohlen. Zunächst soll eine Testphase durchgeführt werden, um die Zuverlässigkeit der korrekten Detektion des Radverkehrs durch die Wärmebildkameras der Dauerzählstellen zu überprüfen. Eine Nachrüstung der Lichtsignalanlagen mit einer Voranforderung durch Detektion ist nach einer erfolgreichen Testphase möglich.

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Vorzugsvariante ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 40.000 € (Umbau 20.000 €, Baumfelder 15.000 € und Lichtsignaltechnik 5.000 €) zu rechnen. Der Umbau erfolgt im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit einer Förderquote in Höhe von 70%. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung bei PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 / 4-120102-969-8 "Radvorrangroute1".

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 – Radvorrangroute 1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.889.785,19

1.889.785,19

0

0

0

0

Ergebnis

1.889.785,19

1.889.785,19

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-969-8 – Radvorrangroute 1

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

213.198,87**

213.198,87

204.000

204.000

0

0

Abschreibungen

175.352,76***

175.352,76

0

0

0

0

Ergebnis

388.451,63

388.451,63

204.000

204.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz i.H.v. 530.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 1.359.785,19 €

**Haushaltsansatz i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 145.198,87 €

***aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019

 

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Anlagen

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