Kenntnisnahme - FB 61/1488/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage und Anlass    

Am 04.11.2019 hat der Rat der Stadt Aachen bei einer Enthaltung einstimmig das Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ als zulässig erachtet. Er hat darüber hinaus bei vier Gegenstimmen mehrheitlich in der Sache dem zulässigen Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ entsprochen. Der Oberbürgermeister der Stadt hat in der Sitzung für die Verwaltung ausgeführt, dass diese alles tun werde, „um auch zeitgerecht in der Umsetzung klarzukommen und möglichst viele mitzunehmen“. Aus den in der Niederschrift dargestellten Redebeiträgen geht eine große inhaltliche Zustimmung hervor, die sich insgesamt auf geänderte Anforderungen an das Mobilitätssystem der Zukunft (Mobilitätswende) bezieht.

 

Jenseits der Inangriffnahme neuer Baumaßnahmen, denen von Beginn an die Ziele des Radentscheids als Planungsparameter zugrunde gelegt werden können, hat der Umgang mit dem bereits bestehenden und laufend bearbeiteten Projektportfolio entscheidende Bedeutung auf die sichtbare Umsetzung des Radentscheids und damit die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses von November 2019.

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund nunmehr das gesamte Projektportfolio (insgesamt 16 Maßnahmen) gesichtet und eine Bewertung hinsichtlich der Überarbeitungserfordernisse durchgeführt und gibt in dieser Vorlage einen Zwischenstand sowie einen Ausblick auf das weitere Vorgehen zur Kenntnis.

 

Ziel ist es, unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit einen möglichst hohen Anteil des bestehenden Projektportfolios an die Maßgaben des Radentscheids anzupassen.

 

Konkretisierung der Ziele des Radentscheids

Der Radentscheid hat 7 Ziele formuliert. Die Verwaltung hat diese fachlich gesichtet und in mehreren Gesprächsrunden mit Vertreter*innen des Rad­entscheids in den vergangenen Monaten konkretisiert. Im Einzelnen:

 

 

  • Ziel 1: Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen

Innerhalb eines Jahres wird ein durchgängiges, engmaschiges Routennetz zwischen und innerhalb der Bezirke geplant. Im Sinne der aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) erreichen 90 % der Bevölkerung die Radhauptverbindungen in max. 200 m. Die Radhauptverbindungen sind unterbrechungsfrei, durchgängig beleuchtet, steigungsarm und baulich vom Fußverkehr getrennt. Jährlich werden 10 km dieses Netzes möglichst in Nebenstraßen erstellt.

 

  • Ziel 2: Kreuzungen sicher gestalten

Kreuzungen werden mit Priorität auf Sicherheit und zügigem Vorankommen für Fuß- und Radverkehr gestaltet. Dies gilt bei Neubauten und grundlegenden Umbaumaßnahmen.

  • 2.1: Große Ampelkreuzungen

Jährlich werden drei Kreuzungen wie folgt umgebaut: Der Radverkehr erhält eigene Ampeln und durch Schutzinseln getrennte Wartezonen im vorgelagerten Sichtbereich des Kfz-Verkehrs; die Haltelinien für den Radverkehr liegen direkt an der zu querenden Fahrbahn. Die Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kfz und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Kfz sowie Fuß- und Radverkehr. Wartezeiten werden mittels bedarfsgesteuerter Ampelanlagen minimiert. Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Radwegenetz, hohem Verkehrsaufkommen oder besonderem Gefährdungspotenzial.

  • 2.2: Einmündungen und Grundstückszufahrten

Jährlich werden 15 Einmündungen wie folgt umgebaut: An Kreuzungen von Haupt- und Nebenstraßen werden beim Überqueren der Nebenstraßen Geh- und Radwege jeweils niveaugleich weitergeführt. Bei Neuanlagen von (sowie Baumaßnahmen an) bestehenden Grundstückszufahrten werden Rad- und Gehwege ebenfalls nach diesen Standards ausgeführt.

 

  • Ziel 3: Sichere Radwege an Hauptstraßen

Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.

 

  • Ziel 4: Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten

Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt. Das Fahrbahnmaterial ist durchgängig griffig mit möglichst niedrigem Rollwiderstand. Geh- und Radwege werden baulich voneinander getrennt. Die Führung ist eindeutig und unterbrechungsfrei. Bevorrechtige Geh- und Radwege werden jeweils niveaugleich weitergeführt und sind optisch sowie baulich eindeutig hervorgehoben.

 

  • Ziel 5: Fahrradstellplätze umfassend ausbauen

a) 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen,

b) 2.500 überdachte, beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen,

c) je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außer- sowie innerhalb des Alleenrings.

 

  • Ziel 6: Mängel online erheben und zeitnah beseitigen

Ein Online-Portal erlaubt die Meldung von Mängeln am Geh- und Radwegenetz. Sowohl gemeldete als auch von der Stadt festgestellte Mängel sind öffentlich einsehbar mit Eingangsdatum, Kartenposition, Klassifizierung des Mangels, Foto, Datum der geplanten und tatsächlichen Behebung.

 

  • Ziel 7: Verkehrswende konsequent und transparent fördern

Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und städtische Akquise von (Rad-Verkehrsfördermitteln) wird jährlich veröffentlicht und in Bürgerforen sowie politischen Gremien diskutiert.

 

Insbesondere Ziel 3 „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ ist vor dem Hintergrund aktueller Maßnahmen zu betrachten. Die Auslegung des Begriffs Hauptverkehrsstraßen wurde mit den Vertreter*innen des Radentscheids dahingehend geklärt, dass sowohl Straßen aus dem 2017 beschlossenen Straßennetz nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) wie auch zusätzlich Straßen mit einer hohen Verkehrsbelastung gemeint seien. 

 

Projektportfolio: 16 bestehende Maßnahmen in Planung und Bau

Bereits in den Sitzungen des Bürgerforums und des Mobilitätsausschusses im November 2019 hatte die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen dargestellt, an denen bereits gearbeitet wurde, bzw. deren Umsetzung anstehe und die hinsichtlich ihrer Konformität mit den Zielen des Radentscheids zu überprüfen seien. Das Projektportfolio umfasst insgesamt 16 Maßnahmen (vgl. hierzu Tabelle 1).

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1: Projektportfolio – Planungsstand, Umsetzung, Planungsanlass

 

Straße

Abschnitt

Planstand

Umsetzung

Planungsanlass

Adalbertsteinweg

Stolberger Straße – Kaiserplatz

Vorplanung

noch ohne Termin

Luftreinhalteplanung

Alt-Haarener-Straße

Friedenstraße – Haarener Gracht

Vorentwurf

2021

Unfallkommission

Breslauer Straße

Stolberger Straße – Berliner Ring

Vorplanung

2021

Entwässerung (urspr.)

Freunder Landstraße

Ortseingang Freund – Trierer Straße

Vorplanung

noch ohne Termin

Antrag in BV AC-Brand

Grüner Weg

Prager Ring – Passtraße

Baureif

2021/22

Leitungsneubau, Straßenerneuerung

Jülicher Straße

gesamte Länge

Vorplanung

noch ohne Termin

Leitungserneuerung, Straßenerneuerung, Regio-Tram

Hohenstauffenallee

gesamte Länge

Vorplanung

2021/22

Verbesserung Radverkehr, aachen-moove

Krefelder Straße /Rolandstraße

Soerser Weg - Ludwigsallee

Vorplanung

2022

Verbesserung Radverkehr, aachen-moove

Lütticher Straße, 2.BA

Limburger Straße – Amsterdamer Ring

Entwurfsplanung

2021 2024

Straßenerneuerung

Lütticher Straße, 3.BA

Amsterdamer Ring – Brüsseler Ring

Vorplanung

2024/25

Straßenerneuerung

Münsterstraße (noch zu klären)

BAB-Brücke – Vennbahn

Vorplanung

2021 -> 2024

Straßenerneuerung

Pontwall/Turmstraße

Roermonder Straße – Prof-Pirlet-Straße

Vorplanung/ Ausbauplanung

2021 - 24

Straßen- und Brückenerneuerung

Roermonder Straße

Rütscher Straße – Laurensberg

Vorplanung

noch ohne Termin

Leitungserneuerung

Richtericher Dell, Haupterschließung

Gesamte Strecke

Vorentwurf

Nn

Neubau

Salierallee

Gesamte Strecke

Entwurfsplanung

2020/21

Leitungserneuerung, Straßenerneuerung

Schleidener Straße

Monteburgstraße – Vennbahn

Ausbauplanung

2022

Straßenerneuerung

 

 

 

 

 

 

 

Differenzierte Darstellung der Überarbeitungserfordernisse

Zur Darstellung der Überarbeitungserfordernisse werden verschiedene Kriterien herangezogen. Die Einordnung erfolgt dabei in drei Stufen:

 

1    =  geringes Überarbeitungserfordernis

2    =  mittleres Überarbeitungserfordernis

3    =  umfangreiches Überarbeitungserfordernis

 

Für eine Ersteinschätzung (noch ohne Gewichtung) wurden drei Kriterien herangezogen, die den Projektrahmen hinsichtlich Zeit, Kosten und Flächenverfügbarkeit abbilden sowie fünf Kriterien, die die betroffenen Planungsinhalte bzw. Planungsaspekte aufzeigen:

 

Pl  Planungs- | Projektstand, Zeit

K Kosten

Flä Flächenverfügbarkeit

______________________________

mIV motorisierter Individualverkehr

ÖV öffentlichen Nahverkehr

F Fußverkehr

P Parkplatzbestand

Gr Straßenbegleitgrün

 

Tabelle 2: Differenzierte Darstellung der Überarbeitungserfordernisse

 

Straße

Pl

K

Flä

mIV

ÖV

F

P

Gr

Adalbertsteinweg

1

1

2

3

1

2

2

3

Alt-Haarener-Straße

2

2

3

2

2-3

2

3

3

Breslauer Straße

1

2

1-2

2

2

1

1

2-3

Freunder Landstraße

1

2-3

3

1

1

2

3

3

Grüner Weg

3

2

3

2

2

2

3

3

Jülicher Straße

1

2-3

1-2

2

2

1

2-3

2-3

Hohenstauffenallee

2

2

2

2

1-2

1

2-3

2-3

Krefelder Straße/Rolandstraße

2

1

1

2

2

1

2-3

2

Lütticher Straße, 2.BA

2

3

1

1-2

2

1

2-3

3+

Lütticher Straße, 3.BA

1

1

1

1-2

1-2

1

2

2

Münsterstraße

2

2-3

1

1

1

1

1

2-3

Pontwall/Turmstraße

2

2-3

2-3

2-3

1-2

1

1

1

Roermonder Straße

1

2

1-2

2-3

2-3

1

2-3

2-3

Richtericher Dell, HE

2

2

2

2

2

1

2-3

2

Salierallee

2

3

2

2

2

1

3

2-3

Schleidener Straße

3

2

1-2

1

2

1

2-3

2-3

Einzelne Felder sind flächig hinterlegt und geben Hinweise, wo sich Anforderungen des Radentscheids aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht oder nur schwer realisieren lassen bzw. nur eine Annäherung an die Zielsetzungen des Radentscheids möglich ist. In verschiedenen Straßenräumen ist dies wegen der nicht zur Verfügung stehenden Flächen der Fall. So lässt etwa im zweiten Bauabschnitt der Straßenerneuerung der Lütticher Straße zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring der hochwertige Baumbestand der doppelreihigen Allee eine radentscheidkonforme Umsetzung nur äußerst eingeschränkt zu.

Weiteres Vorgehen – Arbeitsprogramm und Priorisierung

Die Darstellung der Überarbeitungserfordernisse macht deutlich, dass zu einer wirksamen Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne des Radentscheids und Mobilitätswende umfangreiche bauliche Veränderungen und Eingriffe erforderlich sind.

 

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit einen möglichst hohen Anteil des bestehenden Projektportfolios an die Maßgaben des Radentscheids anzupassen. Als Richtschnur für die Zusammenstellung des konkreten Arbeitsprogramms werden dafür im nächsten Schritt diejenigen Projekte herangezogen, die insbesondere in den Kriterien "Zeit", "Kosten" und "Flächenverfügbarkeit" mittlere oder niedrige Überarbeitungserfordernisse abbilden. Im Gegenzug wird die Verwaltung diejenigen Straßenräume, in denen eine Realisierung des Radentscheids nicht oder nur schwer möglich ist, von einer Überarbeitung ausnehmen.

 

Es ist vorgesehen, das aktualisierte Arbeitsprogramm einschließlich eines Priorisierungsvorschlags zur zeitlichen und baulogistischen Abwicklung in einer erneuten Vorlage im I. Quartal 2020 zur Beratung vorzulegen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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