Kenntnisnahme - FB 36/0461/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 14.09.2019 gilt hiermit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstandsbericht

 

Die CDU – Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, die Spielplätze in Aachen-Horbach (Wiesenweg / Scherbstraße und Wiesenweg) zeitnah aufzuwerten und durch weitere attraktive Spielgeräte zu ergänzen.

 

Im Rahmen des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden die beiden Spielplätze aufgenommen und  bewertet. Für alle rund 240 städtischen Spiel-und Bolzplätze wurden Handlungsempfehlungen und Prioritäten der zeitlichen Umsetzung festgelegt. Die Ergebnisse des Konzeptes wurden Ende 2019 im AUK und Anfang 2020 im KJA und den Bezirksvertretern vorgestellt. Nach einer Beteiligung in den Ausschüssen der Bezirksvertretungen ist die endgültige Fertigstellung mit abschließendem Beschluss im AUK und KJA für Ende 2020 vorgesehen.

 

Die Bewertung der Horbacher Spielplätze ergab, dass beide Anlagen sich in einem gut nutzbaren Zustand befinden, einzelne veraltete Geräte aufweisen und einige Strukturen wie Zuwegungen, Bänke und Bepflanzung verbesserungswürdig sind.

Die in dem Antrag genannten Maßnahmen zur Aufwertung sind nachvollziehbar, insbesondere für den Spielplatz Wiesenweg neben der Kindertagesstätte.

Hier sollte zeitnah dem Wunsch nach einer zusätzlichen Verschattung entsprochen werden. Allerdings haben sich auf öffentlichen Spielplätzen Sonnensegel wegen hoher Wartungskosten und Unterhaltungsaufwand sowie Vandalismusanfälligkeit nicht bewährt.

Von daher wird der FB Umwelt im Herbst 2020 eine Pflanzung von 3-5 Laubbäumen an geeigneten Stellen vorsehen. Im unbelaubtem Zustand in den kühleren Monaten ist so eine Besonnung möglich und eine auseichende Verschattung im Sommer gewährleistet.

 

Alle weiteren Maßnahmen wie z.B. eine Erneuerung von Spielgeräten oder Spielgerätergänzungen bedürfen zum einen finanzieller Mittel und zum anderen Planungskapazitäten, da auf Grund einer DIN-gerechten Planung Fallschutzbereiche und das vorhandene Umfeld berücksichtigt werden müssen.

Beide Spielplätze befinden sich anhand von abgestimmten Kriterien im gesamtstädtischen Vergleich in der Qualität im oberen Bereich und im Bedarf im mittleren Bereich, so dass sie im Rahmen einer gesamtstädtischen Prioritätenliste nicht vorrangig bearbeitet werden können, zumal auch zeitlich gebundene Förderprojekte zunächst abgearbeitet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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