Entscheidungsvorlage - FB 45/0768/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen beschließt, auf  Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses vom 14.05.2020, für den Neubau der KGS Bildchen überplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt  1.176.700 € bereit zu stellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 14.05.2020 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Aachen auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie des Schulausschusses den Neubau der KGS Bildchen (Anlage 1). Zur Deckung des Finanzbedarfes war u.a. vorgesehen, Mittel in Höhe von 1.176.700 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu verlagern und die damit verbundenen Maßnahmen über das neue Förderprogramm „Digitalpakt“ abzuwickeln.

Entgegen der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Einschätzung sind nach (restriktiver) Auffassung der Bezirksregierung bereits begonnene Maßnahmen nicht über den Digitalpakt förderfähig. Außerdem muss für alle in Rede stehenden Maßnahmen des Digitalpaktes ein umfangreiches und schulfscharfes technisches und pädagogisches Einsatzkonzept zwingend vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Diese erfordern einen erheblichen Arbeitsaufwand, sodass diese voraussichtlich erst Ende des Jahres vorliegen werden. Um die bereits geplanten Ausstattungen im laufenden Jahr im Umfang von rd. 500.000 € nicht zu gefährden/zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, diese weiterhin über das Programm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln.

Die hierdurch entstehende Deckungslücke für den Neubau der KGS Bildchen muss daher aus einer anderen Position gedeckt werden.

Zeitgleich muss die Verlagerung der 676.700 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Maßnahme „Neubau KGS Bildchen“ noch formal durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen werden.

 

Finanzierung:

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, entgegen des ursprünglichen Beschlusses des Planungsausschusses vom 14.05.2020, nicht die volle Summe von 1.176.700 € aus dem Teilbereich „Digitale Infrastruktur“ des Programmes „Gute Schule 2020“ (5-030302-900-01300-900-1, SK 78310000) zur Deckung heran zu ziehen, sondern stattdessen eine Summe von 500.000 € aus dem Bereich der Planungskosten der 5. Aachener Gesamtschule (5-030105-900-00100-990-7, SK 78650000) heran zu ziehen und den Deckungsanteil dem Programm „Gute Schule 2020“ somit auf 676.700 € zu reduzieren.

Die zur Deckung herangezogenen 500.000 € aus der Position „Planungskosten der 5. Aachener Gesamtschule“ sind in Folgejahren bei Bedarf wieder bereit zu stellen.

 

Zusammengefasst ergibt sich folgende Finanzierung:

Kosten der Maßnahme:        6.985.300 €

hiervon Gute Schule 2020 für KGS Bildchen     5.500.000 €

hiervon Verschiebung der Digitalisierungsmaßnahmen in den Digital Pakt   676.700 €

hiervon Deckung aus Planungskosten 5. Gesamtschule      500.000 €

hiervon Deckung aus Bau OGS für Mehrbedarf akt. Eigenleistung     98.600 €

hiervon bereits bei KGS Bildchen etatisierte Eigenleistung     210.000 €

 

Auf das Förderprogramm Gute Schule 2020 entfallen somit für die KGS Bildchen Mittel in Höhe von 6.176.700 € (Planansatz 5.500.000 € + Verlagerung Digitalisierungsmaßnahmen 676.700 €).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

1)       5-030101-900-00100-991-8, SK 78150000

2)       5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 4.379.650,06

2)210.000

5.056.350,06

710.000

1.000.000

0

1.000.000

98.600

0

0

Ergebnis

-4.589.650,06

-5.766.350,06

-1.000.000

-1.098.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.176.700

-98.600

 

 

Deckung erfolgt aus 5-030302-900-01300-900-1, SK 78310000 (676.700 €) + 5-030105-900-00100-990-7, SK 78650000 (500.000 €)

Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Da es sich um einen Ersatzbau handelt, sind die konsumtiven Folgekosten der Maßnahme durch die bereits im Wirtschaftsplan des E 26 etatisierten Mittel gedeckt.

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Anlagen

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