Anhörung - FB 01/0604/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur Integrationsratswahl 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- FB 01/210
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Integrationsrat
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Anhörung/Empfehlung
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27.11.2024
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Erläuterungen
Bereits seit Anfang des Jahres 2024 beschäftigen sich der Integrationsrat als auch das Wahlamt mit den Durchführungsmodalitäten der Integrationsratswahl in Kombination mit der Kommunalwahl im September 2025. Da im September 2025 ebenfalls mit nur 2 Wochen Abstand die Bundestagswahl durchgeführt werden sollte, wurden Maßnahmen in Erwägung gezogen, die sowohl die Wahlbeteiligung und die Transparenz bei der Wahlberechtigung erhöhen als auch das Arbeitsaufkommen im Bereich Wahlen optimieren.
Als favorisierte Maßnahme wurde hierbei die Durchführung der Wahl als reine Briefwahl geprüft. Bereits bei der Seniorenratswahl konnten hierzu gute Erfahrungen gemacht werden. Zusätzlich wurde eine Kommune kontaktiert, die das Verfahren bereits zum zweiten Mal anwendet und damit die Wahlbeteiligung auf 22% steigern konnte. Diese Kommune liegt allerdings nicht in Nordrhein-Westfalen. In der Stadt Aachen lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zum Integrationsrat lediglich bei 13%. Auch bei einer reinen Briefwahl wäre es möglich gewesen, vor Ort im Wahlamt an einer Urne die Stimme abzugeben.
Nachdem sich konkretisierte, dass alle Beteiligten, das Verfahren der reinen Briefwahl nicht ausschließen, hat das Wahlamt zur abschließenden Prüfung das Rechtsamt der Stadt Aachen um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Leider ergab die Einschätzung des Rechtsamtes, dass die Wahl zum Integrationsrat nicht analog zur Seniorenratswahl abgehalten werden kann und somit rechtlich nur eine Urnenwahl mit Möglichkeit der Briefwahl für die Wahl zum Integrationsrat vorgesehen ist. Eine Rechtsprechung ist scheinbar hierzu bisher nicht erfolgt, dennoch ist das Wahlamt nach dieser Einschätzung zu dem Schluss gekommen, dass für die rechtssichere Durchführung der Wahl eine reine Briefwahl zur Zeit nicht möglich ist.
Insbesondere unter dem Aspekt, dass einer reinen Briefwahl nach wie vor viele Vorteile zugeschrieben werden, bei der Seniorenratswahl gute Erfahrungen gemacht wurden, andere NRW-Kommunen ebenfalls Interesse gezeigt haben und andere Bundesländer diese Möglichkeit bereits anbieten, schlägt die Verwaltung vor, vor der nächsten Integrationsratswahl die Durchführung der Wahl als reine Briefwahl noch einmal einer intensiven Prüfung zu unterziehen und auf eine bis dahin evt. erfolgte Rechtsprechung zurückzugreifen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
