Entscheidungsvorlage - FB 45/0774/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling, Schaffen eines Therapieraums, eines Büros für Schulsozialarbeit und eines Mehrzweckraums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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20.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er erkennt den Bedarf, an der GGS Am Höfling einen Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit einzurichten, an. Es wird weiterhin der Bedarf anerkannt, dass einer der beiden Mehrzweckräume, die in einem in 2023 wegfallenden Pavillon untergebracht sind, zu ersetzen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 0) für einen Anbau an das bestehende OGS-Gebäude zu erstellen, in dem ein Therapieraum und ein Büro für Schulsozialarbeit sowie ein Mehrzweckraum eingerichtet werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Für die GGS Am Höfling ist in dem Schulentwicklungsplan 2019-2024 eine Regelzügigkeit von drei festgelegt. In dem Schuljahr 2019/20 besuchen 286 Schülerinnen und Schüler (SuS) in zwölf Klassen die Schule, die jahrgangsdurchmischt unterrichtet werden. Die OGS wird von 150 SuS besucht. Es sind insgesamt sieben OGS-Gruppen eingerichtet. Die Anzahl der OGS-Gruppen wird sich in dem Schuljahr 2020/21 voraussichtlich nicht verändern. Weiterhin werden 50 SuS über das Programm „Schule von acht bis eins“ betreut.
Die Raumsituation stellt sich wie folgt dar:
| Raumbestand | Raumbedarf | Raumbilanz |
Unterrichtsräume | 12 | 12 | 0 |
Mehrzweckräume | 3 (davon 2 in 2023 wegfallend) | 3 | 0 |
Gruppenräume | 6 | -* | -* |
(* Zu der Anzahl von Gruppenräumen gibt es keinen fest definierten Raumbedarf.)
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.05.2015, neben der Montessori Grundschule Eilendorf, die GGS Am Höfling zu einer Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bestimmt.
Die GGS Am Höfling hat im Mai 2017 beantragt, einen Nebenraum des Heizungskellers in dem Untergeschoss in einen Therapieraum umzubauen.
In der GGS Am Höfling bedürfen 30 Kinder sonderpädagogischer Förderung. Diese teilen sich auf in 16 Kinder mit förmlich festgestelltem Förderbedarf (durch das Schulamt der Städteregion Aachen) und 14 Kinder ohne förmlich festgestellten Förderbedarf (Empfehlung durch Sonderpädagogen).
Derzeit werden bei 21 Kindern Therapien (Ergo-, Physiotherapie und Logopädie) in der Schule durchgeführt. Der Umfang der geleisteten Therapiestunden beläuft sich auf 30 Stunden pro Woche. Ergo- und Physiotherapie finden derzeit wechselnd in den Gruppenräumen statt. Die Logopädie wird in dem Werkraum an den Werkbänken durchgeführt. Während der Therapiestunden stehen diese Räume für deren reguläre Nutzung nicht zur Verfügung. Der Therapiebedarf von neun weiteren Kindern kann nach Aussage der Schule wegen fehlender Raumressourcen nicht erfüllt werden.
Von den drei Mehrzweckräumen befinden sich zwei Mehrzweckräume in einem Pavillon, der spätestens 2023 abzureißen ist. Aus Sicht der Schule ist es zwingend erforderlich, den abgängigen Pavillon durch einen Neubau zu ersetzen.
An der Schule ist bislang kein Büro für Schulsozialarbeit vorhanden. Die Schulsozialarbeiterin muss sich z.B. für Elterngespräche einen freien Mehrzweck- oder Gruppenraum suchen. Arbeitsmaterialien müssen in anderen Räumen gelagert werden.
2. Vorgehen der Verwaltung
Therapieraum
Die Verwaltung ist zunächst der Fragestellung nachgegangen, ob der beantragte Therapieraum und das Büro für Schulsozialarbeit in dem Bestand aufgefangen werden können. Da spätestens in 2023 wegen des abgängigen Pavillons zwei Mehrzweckräume wegfallen, ist die gesamte Raumsituation zu betrachten.
Art und Umfang hinsichtlich des Raumbedarfs an Grundschulen ist in Nordrhein-Westfalen nicht geregelt. Die von dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassenen Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen gelten seit 2011 nicht mehr. Einschlägige Planungshandbücher zum Schulbau oder auch die Handreichung des Städtetages NRW zum Schulbau können somit lediglich als Orientierungshilfe gesehen werden. Eine verbindliche Regelung zu dem Bedarf eines Therapieraums an Schulen findet sich nicht.
Allerdings handelt es sich bei der GGS Am Höfling um eine „Schwerpunktschule Inklusion“ und die Anzahl der geleisteten Therapiestunden und der bislang nicht erfüllte Bedarf weisen daher aus Sicht der Verwaltung auf die Notwendigkeit eines separaten Therapieraumes hin. Die im Mai 2017 von der Schule beantragte Nutzungsänderung eines Nebenraumes in dem Untergeschoss war nach intensiver Prüfung durch das Gebäudemanagement (E 26) nicht möglich.
Mehrzweckraum
Zwei der Mehrzweckräume befinden sich in dem voraussichtlich 2023 abgängigen Pavillon. Im Jahr 2015 hat der Schulausschuss beschlossen, die vorhandene Pausenhalle als „multifunktionale Mitte“ herzurichten. Durch die damit geschaffenen erweiterten Nutzungsmöglichkeiten kann aus Sicht der Verwaltung ein Raum kompensiert werden, so dass einer der beiden wegfallenden Mehrzweckräume im Raumbestand aufgefangen werden kann. Ein weiterer Mehrzweckraum müsste im Rahmen der neuen Baumaßnahme geschaffen werden.
Schulsozialarbeit
Der Umstand, dass die Sozialarbeiterin über kein eigenes Büro verfügt und auf einen Raum ausweichen muss, der als Schulbibliothek und für die Offene Ganztagsbetreuung genutzt wird, entspricht nicht dem Standard für Schulsozialarbeit. Neben der Planung von Angeboten, gehört zu dem Aufgabengebiet auch die Beratung von SuS und deren Eltern bei der Bewältigung von Problemen und Konfliktsituationen in Schul- und Lebensbereichen. Hierfür ist eine vertrauliche Umgebung unabdingbar.
Fazit
Durch einen einstöckigen Anbau (EG und 1.OG) an das bestehende OGS-Gebäude könnten ein Mehrzweckraum, ein Therapieraum und auch ein Büro für Schulsozialarbeit errichtet werden. Ein Anbau an anderer Stelle scheidet aus, da das Hauptgebäude inklusive der Fassade unter Denkmalschutz steht.
3. Kostenrahmen
Die Kosten für diese bauliche Maßnahme lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Planungskosten entstehen derzeit nicht.
4. Empfehlung der Verwaltung
Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen spricht sich die Verwaltung dafür aus, eine Entwurfsplanung für einen Anbau an das OGS-Gebäude (Leistungsphase 0) zu erstellen, der einen Therapieraum, ein Büro für Schulsozialarbeit und einen Mehrzweckraum beinhaltet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten.