Entscheidungsvorlage - FB 45/0776/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Planungsauftrag gemäß Leistungsphase 0 zu den vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen in Auftrag zu geben und die notwendigen Haushaltsmittel für die Beauftragung der sich daran anschließenden Leistungsphasen 1-3 frühestmöglich mit einzuplanen.

2. Der Schulausschuss beschließt die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ dauerhaft für den Schulbetrieb des Einhard-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Umstellung von G8 auf G9

Durch das am 11. Juli 2018 vom Landtag verabschiedete 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt.  Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), welche unter anderem für den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium überarbeitet wurde, trat zum 01.08.2019 in Kraft. Darin werden die Einzelheiten zum achtjährigen und zum künftigen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien geregelt. Die gesetzlichen Regelungen ließen den Gymnasien einmalig die Wahlmöglichkeit, ob sie zukünftig ihre Schülerinnen und Schüler in einem achtjährigen oder einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur führen.

Alle acht städtischen Gymnasien haben daraufhin den neunjährigen Bildungsgang eingeführt. Diese Umstellung hat  zum Schuljahr 2019/2020 mit den Jahrgängen 5 und 6 begonnen. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Raumbedarf für die zusätzlichen Klassen im Bereich der Sekundarstufe I der Gymnasien ab dem Schuljahr 2023/2024 und für die Gymnasien insgesamt ab dem Schuljahr 2026/2027.

 

Der „Rückwechsel“ zu einer Neunjährigkeit kann nicht ausschließlich im Raumbestand erfolgen, da sich die Raumbedarfe mit dem Wandel der Schule vom Lern- zum Lebensraum im Ganztag verändert haben. Zusätzlicher Raumbedarf ergibt sich zudem durch die wachsende Heterogenität bei der Schülerschaft und einer erforderlichen erhöhten Differenzierung. Im Zuge des Ganztagsausbaus wurden dem klassischen Unterrichtsraum zudem Räume u.a. durch den Bau von Mensen und Aufenthaltsräumen entzogen.

 

  1. Gutachten biregio

Im Juli 2018 hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule den externen Gutachter „Projektgruppe Bildung und Region - biregio“ aus Bonn damit beauftragt, die städtischen Gymnasien einer detaillierten, insbesondere räumlichen Analyse zu unterziehen.

Das vollständige Gutachten sowie die Stellungnahmen der Schulleitungen wurden als nicht-öffentliche Vorlage im Schulausschuss am 09.05.2019 vorgestellt (s. Vorlage - FB 45/0617/WP17). Bereits in der Bewertung des Gutachtens hat die Verwaltung abweichend deutlich gemacht, dass entgegen der Berechnungen des Gutachters „nur von leicht“ steigenden Schülerzahlen langfristig ausgegangen wird.

 

In öffentlicher Sitzung des Schulausschusses am 02.07.2019 (s. Anlage) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der durch die Umstellung auf G9 erforderlichen zusätzlichen Schulplätze an den städtischen Gymnasien ohne die Gründung eines neuen Gymnasiums zu planen und frühestmöglich dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Schuljahr 2018/2019 hat es an allen städtischen Gymnasien 907 SuS in der Eingangsklasse gegeben. Biregio prognostiziert  bis zum Schuljahr 2028/29 eine Steigerung der SuS auf 1.020 SuS (12,5%). Wie bereits in den o.g. Vorlagen erläutert, nimmt die Verwaltung die Ausführungen von biregio als Hinweis, dass auf keinen Fall mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen ist. Entgegen der Einschätzung des Gutachters wird weiterhin  - auch in Rückkopplung mit der Statistikstelle und dem FB 56 (Gutachten der Quaestio - Forschung & Beratung GmbH) -  eher von leicht steigenden Zahlen ausgegangen.  Diese Aspekte zur Entwicklung der Schülerzahlen wurden in die schulplanerische Betrachtung mit einbezogen.

  1. Ergebnis der Prüfung der Vorschläge durch E 26 und FB 45

Die Vorschläge des Gutachtens sowie die o.g. Stellungnahmen der Schulleitungen wurden zwischenzeitlich von E 26 und FB 45 intensiv geprüft,  bautechnisch und schulplanerisch bewertet und weiterentwickelt. 

Danach werden zum jetzigen Zeitpunkt folgende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vier städtischen Gymnasien vorgeschlagen:

  1. Couven-Gymnasium => Aufstockung eines Traktes zwecks Schaffung von 5 Klassen/Kursräumen und 1 Differenzierungsraum. Erforderlich, um die 5-Zügigkeit zu erhalten.
  2. Inda-Gymnasium => 2-geschossiger Solitärbau zwecks Schaffung von 6 Kursräumen + 2 multifunktionale Flächen. Erforderlich, um die 5-Zügigkeit zu erhalten.
  3. Rhein-Maas-Gymnasium => Aufstockung des Verwaltungstraktes zwecks Schaffung von 4 Klassenräumen, 2 Kursräumen, 2 kleineren Differenzierungsräumen, sowie 2 Multifunktionsräumen.

Dadurch kann die Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht werden.

  1. Gymnasium St. Leonhard => Ersatzbau anstelle des 70er Jahre Anbaus und Nutzung der „kleinen Anna“ (= separater Baukörper der Evangelischen Grundschule Annastraße) zwecks Schaffung von 10 Klassen/Kursräumen.

Dadurch kann die Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht werden.

 

Im Anne-Frank-Gymnasium und im Geschwister-Scholl-Gymnasium kann die Umstellung auf G9 im Rahmen der aktuellen Zügigkeit ohne Baumaßnahmen erfolgen. 

Im Kaiser-Karls-Gymnasium ist die Beibehaltung der Zügigkeit mit dem vorhandenen Raumprogramm nicht möglich. Baulich sind keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden, sodass die Zügigkeit in den kommenden Jahren von 4 auf 3 reduziert werden muss.

Im Einhard-Gymnasium kann durch die vollständige und dauerhafte Nutzung des separaten Baukörpers  des „Hauses am Sees“ die Umstellung unter Beibehaltung der Zügigkeit ohne Baumaßnahme erfolgen.

 

  1. Nutzung des „Hauses am Sees“

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mensa sowie der Unterdeckung des Raumbedarfs des Einhard-Gymnasiums hatte die Stadt in 2011 das ehemalige Seminargebäude, Malmedyer Str. 61-63, nun „Haus am See“, vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW erworben. Auf der Grundlage eines seinerzeit von der Schulverwaltung entwickelten Gesamtnutzungskonzeptes für das dreigeschossige Gebäude wurde im Erdgeschoss eine Mensa eingerichtet sowie dem Einhard- Gymnasium zur Abdeckung des Raumbedarfs weitere Räumlichkeiten im Untergeschoss und im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt. Die Räume im Obergeschoss sowie Verwaltungs- und Funktionsräume im Erdgeschoss wurden in der Folge der VHS zur Nutzung überlassen.

Aufgrund der energetischen Hüll-Sanierung im Einhard-Gymnasium und der dadurch erforderlich notwendigen teilweisen Aus-/Verlagerung des Unterrichts wurde dem Einhard-Gymnasium, zunächst für die Dauer der Sanierungsarbeiten, ab Sommer 2018 die gesamten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.  Die VHS wurde temporär in das Gebäude der ehemaligen KHS Klaus-Hemmerle-Schule in der Franzstraße  verlagert.

Zwischenzeitlich wurden der VHS dauerhaft Räumlichkeiten in der ehemaligen Grundschule in der Eintrachtstraße zugewiesen. Dies stellt für die VHS eine gute und dauerhafte Lösung dar.

Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, im Rahmen der Umstellung auf G9 die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ dauerhaft für den Schulbetrieb des Einhard-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.

Die Nutzung der Klassenräume im Haus am See in den Abendstunden bzw. außerhalb der Schulunterrichtszeiten durch die VHS bleibt weiterhin möglich.

 

  1. Beteiligung der Schulleitungen

Die erarbeiteten Vorschläge  wurden mit jeder Schulleitung einzeln im Vorfeld der Sitzung besprochen.

Seitens der Leitungen des Inda-Gymnasiums, des Rhein-Maas-Gymnasiums, des Gymnasiums St. Leonhard, des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, des Einhard-Gymnasiums und des Kaiser-Karls-Gymnasiums werden die vorgeschlagenen Maßnahmen befürwortet bzw. bestehen keine Bedenken.

 

Die Schulleitung des Couven-Gymnasiums begrüßt die vorgeschlagene Baumaßnahme und die Beibehaltung der 5-Zügigkeit. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sei dies auch grundsätzlich umsetzbar. Dennoch werden noch Raumbedarfe gesehen, insbesondere dann, wenn die von biregio für das Couven-Gymnasium prognostizierten Schülerzahlen eintreten sollten. Seitens der Fachverwaltung wird – wie oben erläutert – von weniger stark steigenden Schülerzahlen und einer 5- Zügigkeit (nicht 5,5- Zügigkeit) ausgegangen. Weiterhin bietet das jetzige Schulgebäude im Bereich der Sammlungen und naturwissenschaftlichen Räume noch Optimierungspotentiale, die losgelöst von den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zu generieren wären.

 

Die Schulleitung des Anne-Frank-Gymnasiums hat grds. keine Bedenken. Dennoch wird auf einen Raumbedarf hingewiesen, der sicherlich im Bestandsgebäude zu lösen ist, sobald die weitere Entwicklung des Schulzentrums geklärt ist.

 

Die Schulleitung und die OGS-Koordinatorin der Ev. Annaschule wurden im Vorfeld der Vorlagenerstellung informiert. Das Gespräch mit der Evangelischen Kirche stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ferienbedingt trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme noch aus.

 

  1. Zusammenfassung des Verwaltungsvorschlages

Nr.

Schule

Baumaßnahme

Akt. Zügigkeit

Zukünft. Zügigkeit

Gewinn an Schulplätzen

1

CG

Aufstockung D-Trakt

5

5

150

2

IG

2-geschossiger Solitärbau

5

5

150

3

RMG

Aufstockung Verwaltungstrakt

3

4

120

4

St. LG

Ersatzbau + Umnutzung “kleine Anna“

3

4

120

5

AFG

nein

3

3

90

6

GSG

nein 

3

3

90

7

EG

nein (Nutzung Haus am See)

4

4

120

8

KKG

nein

4

3

90

Summe

 

30

31

930

Mit den vorgenannten Maßnahmen würde die Gesamtzügigkeit der Aachener Gymnasien von 30 auf 31 Züge erhöht und diese könnten zusätzlich 930 SuS aufnehmen. Hiermit wären die städtischen Gymnasien in der Lage, den im Mittel ca. 900 SuS starken Jahrgang der Eingangsklassen zuzüglich leichter Steigerungen aufzunehmen.   

Zusätzlich bestünde die Möglichkeit, am Anne-Frank-Gymnasium, am Inda-Gymnasium, am Geschwister-Scholl-Gymnasium und am Einhard-Gymnasium, wie in der Vergangenheit, bei Bedarf in Jahren mit starker Nachfrage zusätzliche Eingangsklassen zu bilden (Mehrklassenbildung).

 

Darüber hinaus gäbe es noch bauliche Erweiterungsmöglichkeiten am Geschwister-Scholl-Gymnasium und ggfls. am Einhard-Gymnasium, durch die jeweils an beiden Gymnasien die Erhöhung um 1 bis 1,5 Zügen möglich wäre. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung am Schulzentrum Laurensberg bestünden auch hier Möglichkeiten der Erhöhung der Zügigkeit. Sollte sich in den nächsten Jahren anders als erwartet doch ein strukturell relevanter stärkerer Anstieg der SuS an den städtischen Gymnasien zeigen, könnten durch die v.g. „Ausbaureserven“ nochmals zusätzliche Schulplätze geschaffen werden.

 

Mit den empfohlenen Maßnahmen kann in den nächsten Jahren flexibel auf die zukünftige Nachfrage nach Gymnasialplätzen reagiert werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

400.000

400.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Im Haushaltsjahr 2020 stehen 400.000 € Planungsmittel für die Umstellung G8-G9 auf PSP 4-030104-982-8, 52910000 zur Verfügung. Nach Einschätzung von E 26 sind die Mittel für den anstehenden Planungs- und Untersuchungsaufwand durch externe Firmen im Rahmen der Leistungsphase 0 aus-reichend.

 

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Anlagen

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