Entscheidungsvorlage - FB 36/0464/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Forstbetriebsgeschäft und der forsttechnischen Betriebsleitung für die Stadt Alsdorf zuzustimmen.
  2. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Forstbetriebsgeschäfte und der forsttechnischen Betriebsleitung für die Stadt Alsdorf zu.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund

Der FB36/600 bewirtschaftet über die eigenen Waldungen hinaus Wälder der STAWAG, der Cockerill-Stiftung, der Stadt Herzogenrath und der Katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt (Herzogenrath).

Am 31.07.2019 fragte die Stadt Alsdorf an, ob der FB 36/600 grundsätzlich bereit und in der Lage sei, die Betreuung der Alsdorfer Waldflächen mit einer Größe von ca. 75 ha zu übernehmen. Laut Landesforstgesetz NRW haben die Gemeinden forstlich ausgebildete Fachkräfte mit der Betreuung der Waldflächen zu beauftragen. Bisher waren diese Waldflächen Teil der „Forstbetriebsgemeinschaft Aachen“ (FBG Aachen), einem privatrechtlichen Zusammenschluss von kommunalen und privaten Waldbesitzern ohne eigenes Forstpersonal, betreut durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

 

Am 05.09.2019 trafen sich Vertreter der Stadt Alsdorf und des Gemeindeforstamtes der Stadt Aachen zur Besichtigung der Waldflächen. Wie auch in Aachen sind die Alsdorfer Wälder durch intensive Erholungsnutzung geprägt. Die Bewirtschaftungsgrundsätze der Stadt Aachen und die Vorstellungen über die Waldbewirtschaftung der Stadt Alsdorf liegen eng beieinander.

 

Abgrenzung der Aufgaben

Analog zu den Bewirtschaftungsverträgen mit der Stadt Herzogenrath schließen die Städte Aachen und Alsdorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, mit folgenden Inhalten:
 

       Wahrnehmung der forsttechnischen Betriebsleitung
Hierunter fallen Aufgaben der Planung (jährliche Forstwirtschaftsplanung und deren Präsentation im zuständigen Ausschuss) und Überwachung des Betriebsvollzugs (Sicherstellung der fachgerechten Umsetzung der Forstwirtschaftsplanung). Diese Aufgaben werden durch den Leiter des Gemeindeforstamtes wahrgenommen.
 

       Wahrnehmung des Betriebsvollzugs („Beförsterung)
Unter den Betriebsvollzug fallen alle Aufgaben, die für die Umsetzung der vorgenannten Forstwirtschaftsplanung erforderlich sind, beispielsweise die Einweisung von Forstdienstleistungsunternehmen, deren Kontrolle und Abnahme der Leistung. Verantwortlich ist der zuständige Revierleiter.

 

       Mithilfe beim Holzverkauf
Die Mithilfe beim Holzverkauf durch das Gemeindeforstamt der Stadt Aachen ist optional und kann nach Bedarf abgerufen werden. Die Stadt Alsdorf kann ihr Holz (z.B. Brennholz) jedoch auch eigenständig vermarkten.
 

Mit der Durchführung der forstbetrieblichen Arbeiten werden Forstdienstleistungsunternehmen beauftragt; ein Einsatz von städtischen Forstwirten oder städtischen Maschinen im Alsdorfer Wald ist nicht vorgesehen. Aufgaben im Bereich der Wegepflege und der Verkehrssicherung verbleiben bei der Stadt Alsdorf.

 

Nach Einschätzung des FB 36/600 ist die Betreuung der Stadt Alsdorf unter den vorgenannten Bedingungen mit dem vorhandenen Personal (Forstamtleistung, Revierleitung, Büroleitung für Vergaben und für die Holzverkaufshilfe) leistbar. Die Wälder der Stadt Alsdorf liegen im räumlichen Verbund zu denen der Stadt Aachen, der Stadt Herzogenrath, der Cockerill-Stiftung und der STAWAG, so dass die Flächenpräsenz gewährleistet ist.

Im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit würde die Stadt Alsdorf ihren gesetzlichen Pflichten zur Beauftragung von forstfachlich ausgebildetem Personal gerecht und könnte von den Ausschreibungen (Holzeinschlag, Pflanzenankauf usw.) der Stadt Aachen sowie von den Erfahrungen im urbanen Umfeld profitieren. Die Stadt Aachen profitiert von der anteiligen Finanzierung ihrer Personal- und Sachkosten und stärkt durch den Flächenzuwachs – wenn auch nur in geringem Maße - ihre Marktposition im Ein- und ggf. Verkauf.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Wahrnehmung der forsttechnischen Betriebsleitung und des Betriebsvollzugs erstattet die Stadt Alsdorf der Stadt Aachen eine Pauschale in Höhe von 4.217 Euro. Diese errechnet sich aus einem Leistungsentgelt von 8,71 €/ha für die forsttechnische Betriebsleitung sowie die anteiligen (bezogen auf die betreute Fläche) Personal- und Sachkosten für den Betriebsvollzug. Die Kostenerstattung wird zum 01.01.2024 angepasst.

Die Mithilfe beim Holzverkauf wird mengenbezogen und zu forstüblichen Kostensätzen abgerechnet.

 

Verfahren/weiterer Ablauf

Die Stadt Alsdorf hat bereits signalisiert, dass sie der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Aachen zustimmt.

 

Die Vereinbarung wird mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln und der Bekanntmachung der Vereinbarung im amtlichen Veröffentlichungsblatt wirksam.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022.

Fortgeschriebener Ansatz 2022.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

+4.217

0

+4.217

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+4.217

+4.217

 

 

Deckung ist nicht erforderlich

Deckung ist nicht erforderlich

 

 

 

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Anlagen

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