Kenntnisnahme - FB 61/1503/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
RS 4 - Radschnellweg EuregioSachstandsberichthier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 22.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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02.09.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.09.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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09.09.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 22.06.2020 gilt damit als gehandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Da der angepasste zeitliche Rahmen für die Linienfindung des Radschnellwegs Euregio (RS4) inzwischen feststeht, wollen die Projektpartner (StädteRegion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen sowie Landesbetrieb Straßen NRW) ihre politischen Gremien über die weitere Vorgehensweise informieren.
Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen am 22.06.2020 folgenden Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 02.09.2020 gestellt: „Weitere Planung des Radschnellwegs Euregio – Bereich Richterich“ (vgl. Anlage 1).
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die möglichen Lösungen der Konflikte im Bereich der Roermonder Straße in der Ortslage Richterich zu berichten.
Sachstand
Allgemein
Die Planungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath, StädteRegion Aachen und dem Landesbetrieb Straßen NRW wurde im Juni 2019 unterzeichnet. Die Partner stimmen in einer Projektgruppe monatlich alle weiteren Planungsschritte ab. Die Projektgruppe betreut unter der Federführung der StädteRegion Aachen im Auftrag des Landes die weiteren Planungen für die Abschnitte des RS4 in der Baulast des Landes NRW. Hierzu gehören die Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Aachen sowie alle Abschnitte im Stadtgebiet Herzogenrath. Die Stadt Aachen führt die Planung für die Abschnitte in ihrer Baulast eigenständig durch.
Über dieses Vorgehen wurde zuletzt im September 2019 informiert (vgl. http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20418 ).
Linienfindung
Vergleichbar wie beim Neubau einer Landesstraße wird für den RS4 zunächst ein Linienfindungsverfahren durchführt. Dieses Verfahren wird gemeinsam für den gesamten RS4 durchgeführt. Den Abschluss bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Verkehrsministerium des Landes.
Für das Linienfindungsverfahren sind Unterlagen nach den Vorgaben des Planungsleitfadens Linienbestimmung des Landesbetriebs Straßenbau zu erstellen. Die im Juni 2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie und die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) fließen in diese Unterlagen ein. Sie sind jedoch nicht ausreichend, um die gesetzlichen Vorgaben für die Linienfindung zu erfüllen. Daher wurden nach Abstimmung mit dem Land im Januar bzw. November 2019 entsprechende Nachträge an das Ingenieurbüro für die Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie an das Büro für die UVS beauftragt.
Im Anschluss führte der Landesbetrieb Straßen NRW eine weitere Prüfung erforderlicher Anpassungen durch, die sich aus der geänderten Rechtslage anlässlich der 2017 erfolgten Novellierung des Gesetzes für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie aus internen Richtlinien des Landesbetriebs Straßen NRW zur stufenweisen Vorgehensweise bei der UVS ergeben haben. Die Unterlagen der Linienfindung sowie die überarbeitete Fassung der UVS wurden im Januar 2020 mit den Unteren Naturschutzbehörden der Stadt Aachen und der StädteRegion sowie der Oberen Naturschutzbehörde besprochen. Im Ergebnis ist u.a. für die UVS ein zusätzlicher Umweltbericht nach UVPG zu erstellen. Mögliche Eingriffe in die Schutzgüter durch Baustraßen und Aufstellflächen für Baukräne sind bereits in diesem Planungsstadium zu bewerten und die anerkannten Naturschutzverbände sollen in einer zweiten frühzeitigen Beteiligung bereits vor dem Start der Linienfindung angehört werden. Die Unterlagen der Linienfindung sind dementsprechend anzupassen.
Nach dem jetzigen Zeitplan sollen die Unterlagen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die Linienfindung bis voraussichtlich Ende August 2020 fertiggestellt und zur abschließenden Prüfung und Freigabe an den Betriebssitz Gelsenkirchen des Landesbetriebs Straßen NRW gesandt werden. Die Überarbeitung der UVS wird voraussichtlich bis Ende September 2020 abgeschlossen. Anschließend erfolgt eine weitere frühzeitige Beteiligung der Naturschutzverbände, so dass die abschließend bearbeiteten Unterlagen der Linienfindung und der UVS voraussichtlich Anfang 2021 vorliegen. Hiermit wird dann das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW eröffnet. Mit einem Abschluss des Verfahrens und der endgültigen Festsetzung der Linie des RS 4 durch das Verkehrsministerium wird nach jetzigem Stand im Sommer 2021 gerechnet.
Zeitplan für die weiteren Planungsphasen und Umsetzung
Baulast des Landes
Aufbauend auf die Vorplanung aus der Phase der Linienfindung werden durch die Projektgruppe abschnittsweise die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Abschnitte in Baulast des Landes erarbeitet. In einigen Abschnitten wird zur Erlangung des Baurechts dann ein Planfeststellungsverfahren erforderlich werden. Mit Vorliegen des Baurechts erfolgen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau der jeweiligen Bauabschnitte. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wurde für die einzelnen Abschnitte in Baulast des Landes eine grobe Zeitplanung durch die Projektgruppe erstellt, die in Anlage 2 dargestellt ist. Die Planungen sollen in mehreren Teilabschnitten (vgl. Anlage 3) parallel erfolgen, um möglichst zeitnah erste längere Strecken des RS4 in Betrieb nehmen zu können.
Gemäß der Zeitplanung könnte die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts des RS4 in der Ortslage Kohlscheid Ende 2023 erfolgen. Die Fertigstellung aller Abschnitte in Baulast des Landes könnte etwa 2030 liegen.
Baulast Stadt Aachen
Die Stadt Aachen hat für die Planung der in ihrer Baulast liegenden Abschnitte des RS4 2019 einen Förderantrag gestellt. Im März 2020 wurden die Mittel mit dem Zuwendungsbescheid bewilligt.
Aufgrund der nicht abgeschlossenen Linienfindung können derzeit lediglich vorbereitende Maßnahmen (z.B. Vermessungsarbeiten) vorgenommen werden. Sobald die Linienfindung abgeschlossen ist, wird die Stadt Aachen die weiteren Planungen aufnehmen. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den Projektpartnern vorgenommen.
Antrag der SPD-Bezirksfraktion in Richterich vom 22.06.2020
Die politischen Gremien der Stadt Aachen (Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen Laurensberg und Aachen-Richterich sowie der Mobilitätsausschuss) hatten im Juni 2017 die Streckenführung für das Aachener Stadtgebiet und die Fortführung der Planungen des RS4 auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung beschlossen. Dazu gehört auch die Führung des RS4 über die Roermonder Straße in der Ortslage Richterich.
Wie bereits beschrieben läuft derzeit noch das Verfahren zur Linienfindung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die unterschiedlichen Varianten zur Linie des RS4, die bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2016/17 abgearbeitet wurden, noch einmal abschließend geprüft. Als Ergebnis wird dann die Linie durch das Land festgestellt.
Ein Bericht über mögliche Lösungen der in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 28.06.2017 befürchteten Konflikte kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da aufgrund der o.a. Verzögerungen bei der Linienfindung die dafür notwendigen, vertiefenden Planungen noch nicht erstellt wurden. Sobald die weiteren vertiefenden Planungsstufen erarbeitet werden, wird die Verwaltung die Ergebnisse in den politischen Gremien vorstellen. Dabei werden natürlich auch – wie bereits in der Sitzung am 28.06.2017 angekündigt – die Prüfaufträge aus der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bearbeitet und Lösungen für die möglichen Konflikte präsentiert.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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132,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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754,6 kB
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