Entscheidungsvorlage - Dez III/0020/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Altstadtquartier Büchel - Sachstand und weiteres Vorgehen, Bewerbung für das Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Verfasst von:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.08.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, sich für eine Bewerbung im Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zum Projektaufruf 2021 auszusprechen und die Verwaltung damit zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, sich für eine Bewerbung im Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zum Projektaufruf 2021 auszusprechen und die Verwaltung damit zu beauftragen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.
Er spricht sich für eine Bewerbung im Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zum Projektaufruf 2021 aus und beauftragt die Verwaltung damit.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat 2019 durch maßgebenden Grunderwerb (u.a. Kauf des Parkhauses Büchel) die Federführung für die Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel übernommen und zu diesem Zweck die Stadtentwicklungsgesellschaft Aachen GmbH und Co. KG (SEGA) gegründet. Eine ausführliche Vorstellung des Projekts sowie des Prozessdesigns für die Neuinangriffnahme der Entwicklung des Quartiers erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses vom 09.01.2020. Auf der Grundlage des Berichtes der Verwaltung hat der Planungsausschuss den dort dargestellten Vorschlag zum weiteren Vorgehen beschlossen.
Parallel erfolgten weitere Beschlüsse zu baurechtlichen Verfahren bzw. Plansicherungsinstrumenten mit der Wiederaufnahme der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (Vorlage FB61/1239/WP17), der Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße (FB61/1396/WP17) sowie die aktuell zum Beschluss vorliegenden Vorlagen zu Neufassung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplan Antoniusstraße-Mefferdatisstraße (Vorlage 61/1500/WP17) und der Beschluss über die Veränderungssperre auf einem Grundstück in der Antoniusstraße (Vorlage 61/1501/WP17).
Anknüpfend an einen mündlichen Zwischenbericht in der Sitzung des Planungsausschusses vom 14.05.2020 fasst diese Vorlage nunmehr den aktuellen Sachstand und die wesentlichen nächsten Schritte zusammen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung der planerischen Perspektive für das Quartier.
Die Vorlage umfasst darüber hinaus den Beschlussvorschlag zur Bewerbung für das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, der gemäß der Ausschreibung durch den Rat erfolgen muss.
- Sachstand und weiteres Vorgehen im Projekt „Altstadtquartier Büchel“
Die Planungen für die Gebietsentwicklung werden seit Januar 2020 zügig weiterbetrieben. Neben dem Aufbau der SEGA, der Verstärkung des Kernteams durch externe Dienstleister aus den Bereichen Projektsteuerung und Kommunikation sowie der Herrichtung des Grundstücks stand dabei die planerische Perspektive des Quartiers im Vordergrund.
1.1. Schritte zur Entwicklung einer planerischen Perspektive für das Quartier
Im Januar 2020 hat der Planungsausschuss beschlossen, zunächst über ein „Interessensondierungsverfahren“ ausgerichtet auf die Themenfelder "Wohnen", "Wiese", "Wissen" erste Bausteine eines tragfähigen Nutzungsprogramms zu identifizieren. Diese bilden die Grundlage, die bisherigen städtebaulichen Überlegungen zu überprüfen und den städtebaulichen Entwurf in einem iterativen Prozess weiter zu qualifizieren.
Der Zwischenstand des Sondierungsverfahrens „Stadt machen am Büchel“ wird im Folgenden vorgestellt.
Die städtebauliche Qualifizierung wird in einem Werkstattverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen.
Das Ergebnis soll planungsrechtlich gesichert werden und, soweit die Stadt selbst nicht Bauherrin wird, als Grundlage für eine Grundstücksvergabe dienen.
1.1.1. Sondierungsverfahren „Stadt machen am Büchel“
Am 08.05.2020 hat die SEGA gemeinsam mit der Stadt Aachen öffentlich aufgerufen, sich an der Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel zu beteiligen. Mit der Kampagne „Stadt machen am Büchel“ wurden zukünftige Nutzende und Investierende angesprochen, ihr Interesse zu bekunden und ihre Programmideen zu benennen und zu beschreiben. Räumlich bezieht sich der Aufruf auf den Südwestteil des Gebiets mit dem Parkhausgrundstück.
Stichtag für die Abgabe von qualifizierten Vorschlägen war der 30.06.2020 – hier die wichtigsten Ergebnisse dieses Zwischenstandes:
- Es gab 88 Einsendungen.
- Hinter 49 davon steht ein konkretes Investitions- oder Nutzungsinteresse („Stadtmacher*innen“).
- Bei 39 Einsendungen handelt es sich um Ideen und Vorschläge ohne eigenes Investitions- oder Nutzungsinteresse („Ideengeber*innen“).
- Die Einsendungen bilden eine sehr große Bandbreite ab: Vom wissenschaftlichen Institut über größere Einzelhandelsnutzer, Baugemeinschaften und Betreiber von besonderen Wohnformen, Nutzer aus dem Bereich Kunst, Kultur, Bildung und Forschung bis zu „klassischen“ Bauträgern und Investoren.
- Da das Formular zur Einsendung einen hohen Freiheitsgrad in der Projektbeschreibung zuließ, sind genaue statistische Aussagen nur eingeschränkt möglich. Zusammenfassend lassen sich die Einsendungen der Stadtmacher*innen wie folgt beschreiben:
- Hoher Anteil an Vorschlägen mit Mischnutzung
- Insgesamt ausgeglichene Anteile Wohnen / Gewerbe / Öffentliche Nutzungen
- Hohe Typenvielfalt sowohl bei den gewerblichen Nutzungen als auch beim Wohnen
Anlage 1 gibt einen grafischen Überblick über die eingegangenen Einsendungen.
Im Rahmen des Sondierungsverfahrens werden die Einsendungen der Ideengeber*innen und die Einsendungen der Stadtmacher*innen differenziert und unter Mitwirkung der Verfasser*innen betrachtet:
Die Vorschläge der „Ideengeber*innen“ werden in einem Abendtermin besprochen und für das weitere Verfahren aufbereitet, so dass sie als Inspiration und Anknüpfungspunkte insbesondere für die Stadtmacher*innen und für neue Netzwerke untereinander genutzt werden können.
Mit den „Stadtmacher*innen“ wird es Ende August einen Workshop geben. Der Workshop verfolgt das Ziel,
- den Interessierten einen präzisen Einblick in den Ort sowie die räumlichen und planerischen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu gewähren.
- die eingereichten Vorschläge auf dieser Grundlage hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit weiter zu schärfen.
- die eingereichten Vorschläge in der Zusammenschau zu betrachten, um frühzeitig Synergien, "kluge Nachbarschaften" (Cluster), Entwicklungspotentiale, etc., aber ebenso Ausschlussgründe zu identifizieren.
- die Interessierten untereinander vorzustellen und zu vernetzen und den Austausch über die eingereichten Vorschläge, weitere Ideen und mögliche Kooperationen zu fördern.
Der Workshop dient darüber hinaus der SEGA ebenso wie der Stadtverwaltung, die Nutzungs- und Investitionsideen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit sowie die Rolle und die Leistungsfähigkeit der Einreichenden im weiteren Prozess einzuschätzen. Für die Politik besteht die Möglichkeit der Teilnahme und direkten Information über die Präsentation der Ergebnisse.
Durch den Workshop gelingt es, erste Nutzungsszenarien zu identifizieren, und verantwortungs- und investitionsbereite Akteur*innen der Stadtgesellschaft für das Altstadtquartier zu interessieren. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt jedoch weder eine Festlegung auf eine bestimmte Idee oder auf einen künftigen Nutzer, noch besteht für die Stadtmacher*innen ein Anspruch auf eine besondere Rolle oder Berücksichtigung in einem späteren Vergabeverfahren.
Die Interessensondierung versteht sich grundsätzlich als laufender Prozess. Auch weiterhin sind seitens der SEGA Einreichungen von Konzepten willkommen. Lediglich die Teilnahme am Workshop kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr garantiert werden.
1.1.2. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren
Im Sinne der am 09.01.2020 im Planungsausschuss beschlossenen Leitbegriffe „Brillanz, Frequenz, Werte“ ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren ein notwendiger Schritt, eine planerische Perspektive für das gesamte Quartier zu entwickeln.
Ziel ist ein robuster und flexibler Städtebau, der den sich abzeichnenden Nutzungsoptionen Rechnung tragen kann.
Unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Innenentwicklung der Stadt Aachen und der Würdigung der – unter deutlich anderen Rahmenbedingungen und Zielen entstandenen – Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens aus dem Jahr 2015 wird dazu ein zeitlich kompaktes Werkstattverfahren durchgeführt.
Dabei setzen sich drei gemischte Teams (jeweils besetzt aus qualifizierten Planer*innen der Verwaltung und externer Planungsbüros) mit den im Rahmen des Sondierungsverfahrens erarbeiteten Nutzungsszenarien planerisch auseinander. Ein Empfehlungsgremium – besetzt mit externen Expert*innen, Vertreter*innen der Politik, des Gestaltungsbeirats, der SEGA und der Verwaltung – begleitet den gesamten Planungsprozess.
Das Werkstattverfahren startet mit einer dreitägigen Arbeitsphase vor Ort in Aachen (Werkstatt) mit öffentlicher Zwischen- und Schlusspräsentation sowie der Einrichtung eines Open Space, in dem interessierte Bürger*innen unmittelbar mit den Planungsteams in Austausch treten können. Im Anschluss an die Werkstatt vor Ort stehen den Planungsteams voraussichtlich weitere zwei Wochen zur Ausarbeitung ihrer Entwürfe zur Verfügung. Für die Durchführung des Werkstattverfahrens strebt die Stadtverwaltung Ende November 2020 an.
Die Verwaltung wird das Ergebnis des Sondierungsverfahrens (Nutzungsszenarien) gemeinsam mit dem Ergebnis der darauf aufbauenden städtebaulichen Qualifizierung (Entwurfsszenarien) dokumentieren und verbunden mit dem Votum des Empfehlungsgremiums den politischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Es ist vorgesehen, auf der Grundlage dieser Beschlussfassung den städtebaulichen Rahmenplan auszuarbeiten und diesen der weiteren Bauleitplanung und Planrechtschaffung zugrunde zu legen.
1.1.3. Umgang mit der Prostitution in der Antoniusstraße
Der Umgang mit der Prostitution in der Antoniusstraße bildet einen der Arbeitsschwerpunkte im Projekt.
Das Ziel, den Bereich zur Ausübung der Prostitution räumlich zu konzentrieren und die übrigen Bereiche anderen altstadttypischen Nutzungen zu widmen (wie es dem zuletzt durch den Planungsausschuss am 20.02.2018 und durch den Rat am 14.06.2017 beschlossenen städtebaulichen Konzept zugrundelag), gilt dem Grundsatz nach weiterhin, allerdings ohne die Festlegung auf den im damaligen städtebaulichen Konzept vorgesehenen östlichen Bereich.
Zur Klärung der zukünftigen Lage der Prostitution im Quartier wird auf der Grundlage einer Alternativenprüfung ein Konzept erarbeitet. Kerninstrumente zur Umsetzung und Sicherung dieses Konzepts sind die Bauleitplanung (vgl. Vorlagen 61/1500/WP17 und 61/1501/WP17) und das besondere Städtebaurecht, dessen weitergehende Anwendung aktuell im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen geprüft wird.
1.2. Überblick über Sachstand und Projektstruktur
Die folgenden Punkte geben einen weiteren Überblick über das Gesamtprojekt:
- Für die SEGA sind mit der Entscheidung über die Geschäftsführung und über die*den Prokurist*in wesentliche personelle Entscheidungen getroffen worden, so dass sie voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2020 sukzessive die operativen Aufgaben in der Flächenentwicklung übernehmen wird.
- Für die Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchung wurde ein erfahrener Dienstleister beauftragt, der die Stadt insbesondere in den Bereichen des besonderen Städtebaurechts unterstützt, in denen die Stadt Aachen nicht auf eigene praktische Erfahrungen zurückgreifen kann.
- Für die Abbruchplanung des Parkhauses wurde ein erfahrenes Ingenieurbüro beauftragt. Im Vorfeld wurden Schadstoff- und Baugrundsondierungen durchgeführt. Sobald Methode und Rahmenbedingungen des Abbruchs geklärt sind, werden die Öffentlichkeit, das Umfeld und die direkt Betroffenen informiert und angesprochen.
- Im dritten und vierten Quartal 2020 sind weitere archäologische Sondierungen im rückwärtigen Bereich (nördlich des Parkhauses) vorgesehen.
- Die Webseite www.buechel-aachen.de ist online und wird regelmäßig aktualisiert. Neben den Informationen zur Interessensondierung „Stadt machen am Büchel“ sind dort auch die Interviews der Reihe "Büchel-Live" abrufbar.
- Das Parkhaus wurde geschlossen und eingepackt. Bis zum 16.08.2020 sind die Aachener*innen aufgerufen, Fotos und ihre Geschichten zum Büchel zusammenzutragen.
- Bewerbung für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Projektaufruf 2021
Unter dem Namen „Nationale Projekte des Städtebaus“ fördert der Bund deutschlandweit besondere städtebaulich relevante Projekte.
Das im Folgenden und in der Anlage erläuterte Profil dieses Förderprogramms passt inhaltlich sehr gut zur Aufgabenstellung und zum innovativen Ansatz, der beim Altstadtquartier Büchel gewählt wurde. Es ist so ausgestaltet, dass das Projekt im Falle einer Förderzusage in besonderer Weise davon profitieren kann. Nationale Projekte des Städtebaus sind…
„…Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension oder besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.“
(Website des BBSR https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zip/nps/nps-node.html)
Im Gegensatz zur bekannten Städtebauförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen oder durch Bund-Länder-Programme handelt es sich bei den Nationalen Projekten des Städtebaus um eine reine Bundesförderung, die unabhängig von bestehenden Fördergebietskulissen genutzt werden kann. Seit 2014 sind in diesem Programm 521 Millionen Euro an Bundesförderung gewährt worden, 2020 waren es 26 Projekte mit insgesamt ca. 75 Millionen Euro.
Bis zum 22.10.2020 ist von der Kommune eine Projektskizze zur Bewerbung einzureichen. Die Auswahl erfolgt Anfang 2021, so dass bei einer Zusage Fördermittel bereits Ende 2021 über einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgestellt werden können. Der kommunale Eigenanteil an der Maßnahme beträgt in der Regel ein Drittel und ist im Verlauf des Bewerbungsverfahrens durch einen weiteren Beschluss nachzuweisen. Details sind dem in der Anlage beigefügten Projektaufruf oder der Internetseite des BBSR zu entnehmen.
Notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme am Projektaufruf 2021 ist der hier vorgelegte Beschluss des Rates der Stadt Aachen über die Bewerbung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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