Entscheidungsvorlage - FB 36/0474/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen - Projektvorbereitung und Mittelverwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der beschriebenen Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zuzustimmen, um die Maßnahme im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Er empfiehlt dem Rat, die Richtlinie zur Solarförderung in Kraft zu setzen.
Der Rat der Stadt Aachen stimmt der Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zu, um die Maßnahmen im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Die Richtlinie zur Solarförderung tritt ab sofort in Kraft.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Nachgang zum Beschluss des Klimanotstandes am 19. Juni 2019 hat die Verwaltung ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) auf den Weg gebracht, das dem Rat am 25.8.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In der Vorlage zum IKSK-Beschluss ist ein Vorschlag für primäre Maßnahmen enthalten.
Die Verwaltung hat Möglichkeiten geprüft, mit den bestehenden Haushaltansätzen bereits in 2020 Maßnahmen aus der Liste der primären Maßnahmen im IKSK auf den Weg zu bringen, um möglichst schnell in die Umsetzung des IKSK zu kommen.
Im PSP 4-140101-944-2 wurden im Zuge der Haushaltsberatungen Mittel für ein „Modellprogramm Fassadenbegrünung“ bereitgestellt und zwar 100.000 Euro in 2020 und 2021. Zur Vorbereitung und Umsetzung eines solchen Modellprogramms fehlen jedoch in 2020 die personellen Ressourcen. Ein Förderprogramm zur Nutzung von Solarenergie, Projekt 3.1 im IKSK, wurde aber bereits inhaltlich und organisatorisch vorbereitet und könnte bei entsprechender Mittelverfügbarkeit unmittelbar in Kraft treten.
Daher bittet die Verwaltung, die Mittel im PSP 4-140101-944-2 für 2020 umwidmen und zum Start einer Solarförderung nutzen zu dürfen. Mit den Fördermitteln können rund 130 Anlagen gefördert werden, je nachdem wie groß die Anlagen sind. Da die Anlagenkosten zurzeit zwischen 4.000 und 15.000 Euro (2-kWp-Anlage bzw. 10-kWp-Anlage) liegen, würden Investitionskosten von rund 1,23 Mio. Euro ausgelöst.
Wesentliche Parameter zur städtischen Förderung von Solaranlagen sind:
Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen von 1.0 kWp bis 10 kWp. Ebenso gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung. Förderung erhalten können Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaikanlage/ thermische Solaranlage auf ihrem eigenen Gebäude im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Vor Antragstellung kann eine Beratung in Anspruch genommen werden durch die dafür qualifizierten Stellen wie altbau plus e.V., die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die bewilligende Stelle ist der Fachbereich Umwelt.
Die Förderhöhe beträgt für
Photovoltaik-Anlagen
1 bis 2 kWp | 500 Euro |
über 2 bis 5 kWp | 750 Euro |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 Euro |
Solarthermische-Anlagen
für Warmwasserbereitung | 700 Euro pauschal |
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung | 1000 Euro pauschal |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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4-140101-944-2, Modellprogramm Fassadenbegrünung
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 100.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 100.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Die bereits im Haushalt 2020 angesetzten Mittel für ein Modellprogramm Fassadenbegrünung in Höhe von 100.000 Euro sollen verwandt werden, um Fördermittel zur Installation von Solaranlagen auf privaten und gewerblich genutzten Gebäuden bereit zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,7 kB
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