Entscheidungsvorlage - FB 45/0772/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Verlängerung der Auslagerungsstätte in die Grundschule GGS Schönforst zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Schulausschuss zu beschließen,

 

die zurzeit für schulische Zwecke in der GGS Schönforst nicht benötigten Räume herzurichten und weiterhin als Auslagerungsstätte (2 Gruppen) für, im Umbau befindliche, Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt,

 

die zurzeit für schulische Zwecke in der GGS Schönforst nicht benötigten Räume herzurichten und weiterhin als Auslagerungsstätte (2 Gruppen) für, im Umbau befindliche, Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt,

 

die zurzeit für schulische Zwecke in der GGS Schönforst nicht benötigten Räume herzurichten und weiterhin als Auslagerungsstätte (2 Gruppen) für, im Umbau befindliche, Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betrieb eine eingruppige KiTa (25 ü3 Plätze) in einem ehemaligen Schulpavillon in der Stettiner Straße, dessen Räume allerdings nicht mehr den Anforderungen an eine KiTa entsprachen.

 

Die im Jahr 2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten hat aufgezeigt, dass der auf dem Schulgelände befindliche eingruppige KiTa-Standort die Option eines Abrisses und die Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus an gleicher Stelle bietet.

Um die Umsetzung des Abrisses und der Errichtung eines Neubaus durchführen zu können, musste die KiTa Stettiner Straße ausgelagert werden.

 

Da die GGS Schönforst Räumlichkeiten aus ihrer Nutzung entbehren konnte, die sich für eine Auslagerung angeboten haben, wurde mit Beschluss vom 27.09.2016 die Herrichtung dieser Räumlichkeiten für die Auslagerung einer zweigruppigen KiTa entschlossen.

 

Zu den erforderlichen Umbauten zählten die Herrichtung von zwei Gruppenräumen mit Nebenräumen, die Herrichtung eines Verwaltungsbereichs, eines Ruheraums und eines Wickelbereichs sowie der Einbau zusätzlicher sanitärer Anlagen. Darüber hinaus wird ein Teil des Außengeländes der Grundschule GGS Schönforst als separater Außenbereich für die KiTa abgetrennt. Im Rahmen der Umgestaltung des Außenbereichs wurde ein Außenspielgerät angeschafft.

Die Kosten für die Herrichtung der Auslagerung betrugen ca. 156.000 € zzgl. Ausstattungs- und Rückbaukosten.

 

  1. Entwicklung

Der Neubau der KiTa Stettiner Straße ist abgeschlossen, sodass die KiTa aus der Auslagerung zurückgezogen ist.

 

Die CDU und SPD Fraktionen im Rat der Stadt Aachen haben die Verwaltung damit beauftragt, den Beschluss zu fassen, die zurzeit für schulische Zwecke in der GGS Schönforst nicht benötigten Räume, weiterhin als Auslagerungsstätte (2 Gruppen) für im Umbau befindliche Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Aufgrund des Antrages wurde der Sachverhalt durch die Verwaltung geprüft. Die Schule äußert Bedenken an einer langfristigen Nutzung als Auslagerungsstätte, da die pädagogische Arbeit auf Grund einer hohen „Lärm“-Emission beeinträchtigt würde. Zudem bestehe ein Interessenkonflikt bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass die GGS Schönforst als GL – Schule und mit einem hohen Anteil sprachlich zu fördernden Kindern vor besonderen Herausforderungen steht. Allerdings hat die Schule im Vergleich zu anderen zweizügigen Grundschulen auch eine gute Raumbilanz, da nicht nur ein Klassen und ein Mehrzweckraum im Überhang sind, sondern auch vier separate und große OGS Räume zur Verfügung stehen. Daher ist der Weiterbetrieb der Auslagerungsstätte aus Sicht der Verwaltung vertretbar.

Der KiTa-Ausbau ist nicht abgeschlossen. Es werden derzeit und in naher Zukunft weiter neue KiTas erbaut und bestehende erweitert oder umgebaut. Regelmäßig werden hierfür Auslagerungsstätten benötigt. Wenn diese nicht gefunden werden, verzögern sich Projekte. Ideal ist eine Auslagerungsmöglichkeit von bis zu fünf Gruppen, jedoch helfen auch kleinere Räumlichkeiten weiter.

 

Folglich könnte die Aufrechterhaltung der zweigruppigen Auslagerungsstätte zumindest in Teilen  Abhilfe verschaffen.

 

  1. Finanzierung

Die Baugenehmigung zum weiteren Betrieb der Räumlichkeiten als Auslagerungsstätte für eine Kita ist mit Brandschutz-Auflagen versehen. Zur Umsetzung dieser fallen Gesamtkosten in Höhe von ca. 8.000 € an. Die Mittel stehen bei 4-060101-980-6; 52410000 zur Verfügung.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Fraktionen zu folgen und die zurzeit für schulische Zwecke in der GGS Schönforst nicht benötigten Räume, in Abstimmung mit der Schule weiterhin als Auslagerungsstätte (2 Gruppen) für im Umbau befindliche Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

U3 Ausbau städtische Kitas; Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 4-060101-980-6; 52410000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

300.000

300.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-300.000

-300.000

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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