Kenntnisnahme - FB 45/0784/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 10.02.2020 beantragt der Verein KingzCorner e.V. die Verstetigung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 48.261,00 Euro. Dieser Zuschuss soll die Kosten für die Anmietung und den Unterhalt des Gebäudes sowie eine Stelle für eine pädagogische Fachkraft mit einem Stellenumfang von 50% abdecken.

Zusätzlich bittet er um Übernahme der Kreditraten in Höhe von 6125,21 Euro, die noch bis September 2021 anfallen.

 

  1. Historie

Seit seiner Gründung im Jahr 2012 hat der Verein vielfältige Aktivitäten im Bereich der Jugendkultur und als Jugendeinrichtung entwickelt.

  • 13.04.2016: KingzCorner e.V. stellt seine Arbeit in der Bezirksvertretung vor. Das Projekt wird von der Bezirksvertretung Aachen Mitte begrüßt und mit bezirklichen Mitteln erforderliche Umbaumaßnahmen in dem Objekt finanziell unterstützt.
  • 14.12.2016: Der Verein beantragt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe.
  • 29.03.2017: In der Sitzung des Integrationsrates wird die Arbeit vorgestellt und von den Mitgliedern ausdrücklich lobend zur Kenntnis genommen.
  • 04.07.2017: In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses erfolgt die Anerkennung des Vereins KingzCorner e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII auf Grundlage der Richtlinien einstimmig.
  • 03.07.2018: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt eine Zuschussgewährung in Höhe von 15.817,48 Euro gemäß Position 40 Stadtjugendplan. Im Rahmen der Aussprache wird die gute Arbeit des KingzCorner e.V. hervorgehoben. „Der Verein stelle für den gesamten Sozialraum eine wichtige Anlaufstelle dar und verfüge über ein einzigartiges Angebot beispielsweise im  kulturellen Bereich. Die Mischung aus Jugendheim und Kultureinrichtung funktioniere sehr gut, auch aufgrund der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
  • 09.07.2019: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem KingzCorner e.V. einen Zuschuss in Höhe von 24.561,00 Euro zur Aufrechterhaltung seiner Jugendeinrichtung in der Königstraße 46 in Aachen für das laufende Jahr zu gewähren.
  • 03.12.2019: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 24.561,00 Euro zum weiteren Erhalt der Jugendeinrichtung KingzCorner für das Jahr 2020.

 

  1. Inhalte der Arbeit

Der Verein KingzCorner e.V. hat sich im Jahr 2012 mit dem Ziel der Förderung der Jugendkultur gegründet. Er bietet seit seiner Gründung und insbesondere seit der Herrichtung der entsprechenden Räumlichkeiten in der Königstraße 46 allen interessierten jungen Menschen eine Plattform für musikalische und andere künstlerische Aktivitäten und einen interkulturellen Austausch. Der Verein führt vielfältige Projekte durch u. a. zur Integration junger Geflüchteter, Kooperationen mit Schulklassen sowie Angebote im Rahmen der Ferienspiele. Er bietet Workshops im Musik- und Graffitibereich an und bietet im Rahmen von Praktika Jugendlichen und jungen Erwachsenen die

Möglichkeit, sich im Bereich des Kulturmanagements weiter zu qualifizieren und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. 

Neben diesen Angeboten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit die Vermittlung von Medienkompetenzen im Sinne von Medienschutz, insbesondere dem kritischen Umgang mit sozialen Netzwerken wie YouTube, Instagram, Facebook oder Twitter, da es heutzutage einfach ist, jedwede Inhalte öffentlich im Internet zu verbreiten.

 

Eine andere Aufgabe sieht KingzCorner e.V. in der Wertevermittlung. Gerade in der bei jungen Menschen sehr beliebten Hip-Hop Kultur werden „Werte“ wie schneller Reichtum, Schönheit und Macht propagiert, dem es entgegen zu wirken gilt.

Hier sieht der Verein die Notwendigkeit, mit den jungen Menschen die Texte zu analysieren, sie für problematische Inhalte zu sensibilisieren und ihnen zu vermitteln, im Gegenzug gesellschaftskritische Inhalte zu teilen.

 

4. Stellungnahme

Aus Sicht des FB 45  ist die Einrichtung an ihrem Standort - im Sozialraum 2 unmittelbar an der Grenze zu Sozialraum 1- einerseits zentral gelegen und somit gut erreichbar, andererseits zwei Sozialräume versorgend, in denen mit insgesamt 26.500 jungen Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren ein sehr hoher Anteil der Zielgruppe lebt.

Als offene Jugendkultureinrichtung, insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Kulturen stellt sie vor dem Hintergrund ihrer Nutzergruppe eine unverzichtbare Ergänzung zum Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus und der Jugendkunstschule Bleiberger Fabrik dar.

Sie legt besonderen Wert auf den qualifizierten Umgang mit den neuen Medien und dem damit verbundenen, notwendigen eigenen Persönlichkeitsschutz.

 

In Anbetracht der besonderen inhaltlichen Ausrichtung, der räumlichen Lage der Einrichtung und der Nutzung durch die angesprochene Zielgruppe handelt es sich bei KingzCorner um ein wichtiges Angebot, welches es zu erhalten gilt.

Die medienpädagogische Arbeit wird bislang ehrenamtlich geleistet. Um einen pädagogischen Standard dieser Jugendkultureinrichtung dauerhaft sicherstellen zu können, wird der Verein die Einstellung einer pädagogischen Fachkraft beantragen.

 

Dazu wird ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 48.261,00 Euro ab dem Jahr 2021 notwendig werden. Dieser Betrag ergibt sich zum einen aus den laufenden Kosten wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen etc. sowie den angegebenen Personalkosten.

Die Kreditbelastung für getätigte Investitionen läuft zum September 2021 aus, wobei diese Restsumme in Höhe von 6.125,21 Euro durch den Verein nach eigener Aussage nicht aufgebracht werden kann.

 

Der vom Träger entsprechend gestellte Antrag wird dem Fachausschuss in seiner Sitzung zur Haushaltsberatung 2021 ff vorgelegt werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060201-908-9; SK 53180000 Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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