Kenntnisnahme - FB 45/0786/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2019 und für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 dar.

 

  1. Der Abschluss für das Jahr 2019


2.1 Fallzahlen

Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) für das Jahr 2019.

 

In 2019 wurden insgesamt 4.161 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durchgeführt.

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 3.255 Leistungen und bei den UMA insgesamt  906 Leistungen zu verzeichnen.
 

2.2 Kosten   - Anlage 1d

Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive Kostenerstattung an Gemeinden in 2019 auf rd. 60 Mio. Euro, wobei sich der Aufwand für die Kostenerstattung bei  5,7 Mio. Euro bewegte.

Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen entfielen insgesamt knapp 43,4 Mio. Euro, die Summe des Aufwandes für die UMA betrug rund 10,9 Mio. Euro.

 

2.3 Erträge  - Anlage 1d

Für das Jahr 2019 ergibt sich durch eingegangene Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 15.152.449 Mio. Euro (20.631.855 Mio. Euro. Inklusive der Plus Umbuchung aus Erträgen 2020)

  • Klassischer HzE-Bereich     8.265.685 Euro
  • UMA-Bereich      5.862.217 Euro
  • Plus Umbuchung aus Erträgen 2020    5.479.406 Euro
  • Verwaltungskostenpauschale    1.024.547 Euro

 

  1. Die Entwicklung im Jahr 2020

 

3.1     Fallzahlen

Die Anlagen 2a bis 2c beschreiben die kostenrelevante Fallzahlenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe und den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020.

 

Bis zum 30.06.2020 wurden insgesamt 2.813 Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 2.401 Leistungen und bei den UMA insgesamt  412 Leistungen zu verzeichnen.

 

Dem stehen für denselben Zeitraum in 2019 insgesamt 3.086 Leistungen gegenüber.

Auffällig hierbei ist, dass im Zeitraum der akuten Corona – Pandemie kaum Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen neu eingerichtet bzw. innerhalb des Leistungsspektrums dem Bedarf entsprechend angepasst wurden.

 

Die unten stehende Grafik skizziert auf einen Blick die Leistungen des 1. Halbjahres beider Jahre  2019 und 2020 um einen  Vergleich zu ermöglichen.

 

 

3.2 Kosten

Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware (LogoData) und den tatsächlich getätigten Ausgaben (Konten SAP) wurde zum Stichtag 30.06.2020 folgendes erhoben. Siehe hierzu auch Anlage 2d.

 

3.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe

Entsprechend der Anlage 2d entsteht ein Aufwand in Höhe von 46.5 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von 45.6 Mio. Euro gegenüber steht. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von rund 820.000 Euro.

 

3.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer

Auf den Bereich der UMA werden entsprechend der Konkretisierung rund 10.6 Mio. Euro und 750.000 Euro Krankenhilfe entfallen. Dem gegenüber stehen Mittel in Höhe von 12 Mio. Euro.

 

3.3 Erträge

Für das Jahr 2020 ergibt sich bisher durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 11.787.280 Mio. Euro.

 

  • Klassischer HzE-Bereich       3.360.504 Euro
  • UMA-Bereich        7.815.240 Euro
  • Abzüglich Umbuchung auf Erträge 2019    5.479.406 Euro
  • Verwaltungskostenpauschale         475.893 Euro

 

Die bisherige Praxis zeigt, dass sich in der zweiten Jahreshälfte bei den Erträgen deutliche Bewegungen ergeben werden.

 

  1. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung - Anlage 3

 

Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, erfolgten im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 583 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Im 1. Halbjahr 2019 waren es 751 Hinweise. 

 

Wie bereits oben beschrieben wurde auch hier beobachtet, dass im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 26.05.2020 (akute Corona – Pandemie) ein Meldungsrückgang von rund 48 % verzeichnet wurde.

Da sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Schulen / OGS geschlossen waren, verringerten sich hier die Hinweise auf rund 25 %, während der Wert in 2019 bei rund 40 % der Gesamthinweise lag. Im Wesentlichen kommen die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung aus dem direkten Umfeld des Kindes (2019: rd. 56 %, 2020: rd. 71 %). 

 

Nach wie vor gehen die Sozialraumteams jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gem. der in der Stadt Aachen geltenden Standards nach. Hierbei wird in der Regel bei rund 50 % der Hinweise kein weiteres fachlich inhaltliches Handeln der Mitarbeiter*innen der Sozialraumteams erforderlich.  

Bei den anderen 50 % werden Beratungsleistungen, Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen in Form von ambulanter, teil- bzw. stationärer Unterstützung für die Familien erforderlich.

Um Gefahr für das Kind bzw. den/die Jugendliche*n abzuwenden erfolgten 128 Inobhutnahmen bis zum 30.06.2020. Dem stehen für den gleichen Zeitraum in 2019 insgesamt 117 Inobhutnahmen gegenüber. Das heißt, dass trotz der Corona - Pandemie und den gesunkenen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung 11 Kinder/Jugendliche ad hoc mehr als in 2019  in Schutz genommen wurden.

 

  1. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung

 

Der  kontinuierliche Abbau spezifischer Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer ist weiter fortgesetzt worden. Angebote, die zuvor ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis offen standen, stehen nunmehr für alle Kinder und jungen Menschen zur Verfügung. In enger Kooperation mit den Trägern und dem Landesjugendamt Rheinland wurden Konzepte und Leistungsbeschreibungen angepasst.


Wie auch in 2019 gestaltet sich 2020 trotz der mehrwöchigen akuten Corona – Pandemie als sehr beratungs- und leistungsstark.

Zeitgleich wurden im Rahmen der Krisenintervention zwei Kriseninterventionsgruppen zur unmittelbaren Aufnahme von Kindern und jungen Menschen konzipiert, um in den Regelgruppen der Einrichtungen ein häufiges „Kommen und Gehen“ der Hilfenehmenden zu verringern.

 

Im Weiteren zeichneten sich in den vergangenen Monaten mehrere stationäre Angebote von Kindern und Jugendlichen sowohl zeit- als auch kostenintensiv aus, die zum Eigenschutz bzw. Fremdschutz teils über mehrere Monate hinweg auf richterliche Anordnung geschlossen untergebracht werden mussten. Tagessätze von bis zu 860 Euro sind seitens des FB 45 hier zu tragen.

Weiterhin werden vermehrt junge – teils minderjährige – Mütter über Angebote nach § 19 SGB VIII adäquat untergebracht und in ihrer eigenen wie auch der elterlichen Entwicklung gestärkt.

 

Die in den vergangenen Monaten präsenten Missbrauchsdelikte haben auch Auswirkungen auf Aachen. Hier sind mehrere Mitarbeiter*innen der Sozialraumteams mit der adäquaten Begleitung der Betroffenen involviert.

Auch weitergehende, teilweise dramatische Familienverläufe (Tod von Geschwistern und Elternteilen, Prostitution von Kindern/jungen Jugendlichen, Systemsprenger mit ausgeprägten Tendenzen zu Sucht und psychischen Auffälligkeiten) haben im ersten Halbjahr 2020 viel Raum zur intensiven Begleitung benötigt.
 

  1. Personalsituation
     

Vor dem Hintergrund der hohen personellen Fluktuation innerhalb der Sozialraumteams bedingt durch Berentungen, Familienplanung und Arbeitgeberwechsel gestaltet sich die Arbeitssituation in den Sozialraumteams angespannt. Nach einer Ersteinschätzung liegt die personelle Fluktuation in den letzten beiden Jahren bei rund 15 % der Mitarbeitenden.

Der seit Sommer 2017 mit dem Fachbereich Personal und Organisation initiierte Organisationsprozess soll nach arbeitsintensiver Zusammenarbeit in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Seit Sommer 2018 hat die Gemeindeprüfungsanstalt den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe  vollumfänglich geprüft. Der Abschlussbericht liegt der Stadt Aachen vor und wird in seinen Ergebnissen in einer der kommenden Sitzungen dem Ausschuss vorgestellt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

17.915.900

17.915.900

53.747.700

53.747.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

57.650.000

57.790.000

175.722.700

175.722.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

39.734.100

39.874.100

121.975.000

121.975.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-140.000*

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* Deckung erfolgt aus 4-060101-901-9, SK 53180000

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Anlagen

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