Entscheidungsvorlage - A 61/0244/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 95 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachenhier:-Bericht über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- A 61/10 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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14.12.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 95 - Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange so zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Planungsausschuss
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, die Änderung des Flächennutzungsplanes
Nr. 95 - Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zu beschließen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung Nr. 95 des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
hier: Bericht
über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim hat in ihrer Sitzung am 31.08.2005 dem Planungsausschuss aus bezirklicher Sicht mehrheitlich empfohlen, die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 95 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2005 die öffentliche Auslegung der 95. Flächennutzungsplanänderung -Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum- in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 04.10.2005 bis einschließlich 04.11.2005.
Von Bürgern wurden zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen eingereicht.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind der Vorlage beigefügt. Sie sind Gegenstand der Beratung und können auch im Sitzungssaal vor der Sitzung eingesehen werden.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Zur öffentlichen Auslegung wurden 17Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan beteiligt. Davon haben sechs Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingereicht, die keine uneingeschränkte Zustimmung zur Planung beinhalten.
1.
Kampfmittelbeseitigung
Der
Planbereich liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Aus den zur Verfügung
stehenden Luftbilder ergaben sich jedoch keine konkreten Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln.
Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass - um Kampfmittel in diesem Bereich auszuschließen - Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht durchzuführen seien. Bei Fund sei die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland zu benachrichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird den Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes für das weitere Genehmigungsverfahren aufnehmen und die Planer und Eigentümerin hierüber informieren.
2. ASEAG
Das therapeutische Reitzentrum liegt nach Angaben der ASEAG bis zu 1000 m von der nächstliegenden Bushaltestelle “Kohlshof” an der Monschauer Straße/Raerener Straße entfernt. Aus Sicht der ASEAG wird diese somit nicht ausreichend vom ÖPNV erschlossen. Aus diesem Grund sollte eine Verlegung der Bushaltestelle bis in Höhe der zwischen dem Hebscheider Hof und dem Kohlshof liegenden Feldwegverbindung an der Monschauer Straße erfolgen. Die Verlegung würde dem zufolge unter anderem auch die Anbindung für Besucher und Mitarbeiter zum Hebscheider Hof an den ÖPNV verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verlegung der Haltestelle “Kohlshof” in die Nähe der zwischen dem Hebscheider Hof und dem Kohlshof liegenden Feldwegverbindung ist durchaus zu befürworten. Die Monschauer Straße liegt jedoch im betreffenden Abschnitt in der Straßenbaulast des Landesbetriebs Straßenbau, so dass über eine Verlegung des Haltestelle nicht von Seiten der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt entschieden werden kann. Ein entsprechender Umbauvorschlag wird dem Landesbetrieb vorgelegt.
3. Landwirtschaftskammer NRW
Aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung müssen - nach Ansicht der Landwirtschaftskammer - immissionsrechtliche Konflikte ausgeschlossen sein. Im Zweifel müsste dies unter anderem anhand von Gutachten, unter Berücksichtigung eventueller Entwicklungsschritte der vorhandenen Betriebe, nachgewiesen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Da mit der vorliegenden Planung eine überschaubare Gebäude- und Außenflächenentwicklung im Freiraum um das bestehende Gehöft realisiert wird, können keinerlei immissionsrechtlich relevanten Konflikte (keine deutlich erhöhten Geruchs- und Kfz-Emissionen) abgeleitet werden. Die vorhandene Verkehrsanbindung über die Straße Grüne Eiche mit zukünftig nur gering erhöhtem Verkehrsaufkommen zum Gehöft wird keinen Konflikt hervorbringen, zumal eine schützenswerte Nutzung in der Umgebung nicht vorhanden ist. Zusätzlich zu erwartende Geruchsimmissionen durch die Reitanlage (Pferdemist/ Dungvorrat) sind gebietstypisch und daher zu tolerieren.
4. Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des LVR sind zum jetzigen Zeitpunkt die Belange des Bodendenkmalschutzes nicht abschließend benennbar. Es wird darum gebeten, im Umweltbericht auf diese Ausgangssituation, dass keine systematische Erfassung des Bodendenkmäler vorliegt und möglich ist, hinzuweisen. Des Weiteren wird die Bitte geäußert sicherzustellen, dass das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erneut beteiligt wird
Stellungnahme der Verwaltung
Bei dem hier aufgeführten Verfahren handelt es sich um die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Kohlshofes. Das vom LVR in Verbindung einer weiteren Beteiligung aufgeführte verbindliche Bauleitplanverfahren ist für diesen Bereich nicht vorgesehen. Hierüber wurde der LVR bereits informiert.
Die Aspekte hinsichtlich der Bodendenkmäler müssen im Zuge des anschließenden bauordnungsrechtlichen Verfahrens geklärt und ggf. berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Formulierung bezüglich der Belange der Bodendenkmalpflege wird entsprechend bei der Erteilung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung erfolgen.
5. Bund für Umwelt und Naturschutz -BUND
Vorbemerkung
Der geplanten Flächennutzungsplanänderung gegenüber werden weiterhin aus Sicht des Naturschutzes und u.a. aufgrund der Bedenken von Seiten des Landschaftsbeirates Bedenken geäußert. Die Planung bestimmenden, politisch motivierten Ziele würden nach Ansicht des BUND nicht nachvollziehbar dargelegt und entsprächen mit ihren Prioritäten nicht den Leitmotiven des Schutzes der Kulturlandschaft.
Für den dargestellten Bedarf an einem therapeutischen Reitangebot würden keine hinreichenden Gründe genannt, die die Realisierung dieses Angebot zwingend im Bereich Kohlshof erforderlich machen würden. Der Nachweis dafür, dass eine therapeutisch ausgebildete Fachkraft ihr Angebot nur im Plangebiet und nicht in einem der zahlreich vorhandenen Aachener Reitställe bereitstellen kann, wurde nach Sicht des BUND bisher nicht erbracht. Zudem würde eine Begründung bezüglich der aufgeführten benötigten Anzahl von ausgebildeten Pferden bezüglich dieser Planung ausstehen.
Darstellung im Beiplan 3
Neben der im Beiplan 3 ergänzenden Symbolik `R` für die neu dargestellte Grünfläche und der Beschreibung der Art der Nutzung “für reittherapeutische und medizinische Zwecke” würde die Planung auch ein reitsportliches Angebot für Behinderte beschreiben. Hieraus ergibt sich für den BUND die Frage, ob durch diese Beschreibung die Intention einer Vermeidung von rein sportlichen ggf. Folgennutzung abgeleitet werden kann und damit auch u.a. der Hochleistungssport für leicht und mittelschwer behinderte Personen ausgeschlossen sei bzw. werden soll.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Hinterfragung der juristisch stabilen Formulierung (Symbolik `R`) hingewiesen und nachgefragt, ob es in der Rechtsprechung vergleichbare Fälle gibt, auf die man sich diesbezüglich berufen könnte.
Unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung eines Präzedenzfalles stellt sich des Weiteren die Frage, welche Konsequenzen dem Eigentümer bei einer Nichtbeachtung der planerischen Vorgaben auferlegt würden. Nach Meinung des BUNDs käme hiernach nur der Rückbau in den Ursprungszustand zum Zeitpunkt vor der Genehmigung des Bauantrages in Frage wonach eine rechtliche Klarheit eine diesbezügliche Voraussetzung für die FNP-Änderung wäre.
Umweltbericht
Bezüglich der im Umweltbericht aufgeführten Baumaße der neuen Reithalle scheinen diese für den vorgesehenen schutzwürdigen Biotopbereich vor dem Hintergrund des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes als zu groß. Eine Reduzierung auf ein dem eigentlichen Zweck erfüllendes Maß von 15m auf 30m scheint sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofanlage in die Planung im Hinblick auf die hier zur Verfügung stehenden Funktions- und Lagerräume. Auch aus Gründen des Landschaftsschutzes wäre neben der Reduzierung der Planung eine Minimierung der Anzahl der unterzubringenden Pferde durchaus zumutbar. Bei der Spezialisierung auf Reittherapie könne erfahrungsgemäß von wenigen, gut ausgebildeten “Spezialtieren” ausgegangen werden, u.a. unter Berücksichtigung, das hierfür vorwiegend Weidehaltung vorgesehen sei.
Schutzgüter
Neben den Untersuchungen für umweltrelevante Kompensationsmaßnahmen sollte bezüglich der Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden, dass neben vielen “ungünstigen” Faktoren (Fettweide, geringe Strukturierung, Verkehrswege) vor allem das reizvolle und nicht eintönige Landschaftsbild u.a. durch die hier vorhandenen Höhenrücken stärker gewichtet werden sollte.
Des Weiteren verweist der BUND nochmals auf die bereits in der vorherigen Stellungnahme angesprochenen geänderten Bodenbewirtschaftung, die weitere umweltrelevante Maßnahmen erfordern würde. Als Vorschlag wurde u.a. angeführt, die Obergrenze bei den erlaubten Großvieheinheiten je ha im Sinne einer extensiven Beweidung festzusetzen oder gar eine gemischte Haltung mit Rindern vorzusehen.
Hinsichtlich des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens wurde der Vorschlag einer Bedarfslichtsignalanlage an der Einmündung Grüne Eiche / Monschauer Straße unterbreitet.
Neben dem weiterhin bestehenden Klärungsbedarf zur Minimierung der Bedenken von Seiten des BUNDs stehen nach Ansicht des BUNDs die o.g. planungsrechtlichen Fragen noch zur Klärung aus. Des Weiteren seien die anstehenden Beschlüsse des Landschaftsbeirates zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist richtig, dass das therapeutische Reitangebot nicht zwingend an diesen Standort am Kohlshof gebunden ist. Jedoch hatte die Investorin und Eigentümerin u.a. unter dem Gesichtspunkt der freiberuflich tätigen Therapeutin eine Bündelung und Gewährleistung eines durchgehenden, witterungsgeschützten Therapieangebotes zu ermöglichen, diese Hofanlage käuflich erworben. Der Therapeutin würde durch das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und der Halle die Möglichkeit geboten, ihre derzeit 12 vorhandenen Pferde vor Ort unterzubringen, zu verpflegen und jederzeit auf diese zurückzugreifen, ohne dabei auf andere Reitställe angewiesen zu sein. Um eine Entlastung der Reitsportler und der reittherapeutisch genutzten Tiere zu erreichen, sollen für die Zukunft max. 20 Pferde untergebracht werden. Die Realisierung der Halle in unmittelbarer Nähe zum Kohlshof würde neben Kosten- und Zeitersparnis ein effektiveres und intensiveres Arbeiten ermöglichen.
Darstellung im Beiplan 3
Es sei nochmals an dieser Stelle angeführt, dass auf Grund der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) der Flächennutzungsplan nur geeignet ist, die beabsichtigte Art der Bodennutzung in den Grundzügen zu regeln. Er stellt lediglich die städtebaulichen Zielsetzungen dar, trifft jedoch keine bindenden Festsetzungen zum Baurecht. Um ein Vorhaben an dieser Stelle zu ermöglichen, wurde die Änderung des Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument gewählt.
In Absprache mit der Bezirksregierung wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
- als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung - auf den Bereich der zu errichtenden Halle reduziert.
Nach
Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln wurde die Darstellung der Fläche mit
der ergänzenden Symbolik als geeignet bewertet, sofern in der Begründung zur
Änderung des Flächennutzungsplanes eine detailliertere Beschreibung der Nutzung
der Halle aufgeführt würde. Dieser Zusatz in der Begründung wurde durch die
Darlegung bezüglich des reittherapeutischen Angebotes aufgenommen und umfasst
sowohl den Aspekt der Reittherapie als auch den des Behindertenreitsportes.
Der vom BUND angeführte Hochleistungssport für leicht und mittelschwer behinderte Personen ist nach Aussage der Therapeutin nicht vorgesehen. In Ergänzung zum therapeutischen Reitprogramm soll in Übereinstimmung mit den Richtlinien des DKTHR (Deutsches Kuratorium für therapeutisches Reiten) ein reitsportliches Angebot für behinderte Reiter vorgesehen werden. Eine Ausweitung oder gar professionelle Anlage für Hochleistungsreitsport ist nicht vorgesehen.
Es sei in diesem Zusammenhang nochmals betont, dass formal Details bezüglich eines Vorhabens und dessen Realisierung mittels des Flächennutzungsplanes nicht geregelt werden können. Dies ist in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren zur Genehmigung des Bauvorhabens zu entscheiden.
Grundsätzlich ist es nach der Änderung des Baugesetzsbuches (BauGB) möglich, im Rahmen des §9 BauGB zeitlich befristetes Baurecht zu schaffen oder eine zeitliche Nutzungsfolge zu steuern. Ohne die Regelung über einen Bebauungsplan kann eine zeitliche Steuerung der Nutzungen jedoch nicht über eine Baugenehmigung erfolgen. In Bezug auf das hier in Rede stehende Planbereich “Grüne Eiche” ist die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Konsequenzen, die sich aus einer Nichtbeachtung der planerischen Vorgaben und bei Fortfall der genehmigten Nutzung ergeben, sind Bestandteil des nachfolgenden bauordnungsrechtlichen Verfahrens.
Umweltbericht / Landschaftsbild
Die
Eingriffe der Planung in die Landschaft und den Landschaftsraum sowie seine
Auswirkungen führen zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge der
Planung auf dem Gelände vorgesehen sind. Diese Maßnahmen wurden als
Forderung im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung formuliert .
Vorläufige landschaftsrechtliche Auflagen wurden von Seiten einer Arbeitsgruppe des Landschaftsbeirates formuliert, die sich sowohl auf die Nutzung des bestehenden Kohlshofes als auch auf die Planung beziehen. Diese werden in einer der nächsten Sitzungen des Landschaftsbeirates beschlossen werden. Unter dem Punkt Monitoring im Zuge des Umweltberichtes wird der Umgang bezüglich dieser formulierten Auflagen dargelegt.
Bodenbewirtschaftung
Die Verwaltung sieht weiterhin keinen Grund zur Annahme, dass die vorhandenen Weiden durch die Wandlung von Vieh- zu Pferdebeweidung einen erheblichen Qualitätsverlust erfahren wird. Nach einschlägigem Berechnungsschlüssel für die Obergrenze der Großvieheinheiten wurde die Zahl von 26 Pferden gemäß der 13 ha zur Verfügung stehenden Weidefläche ermittelt (2 Pferde / 1ha). Die beabsichtigte Nutzung durch max. 20 Pferden liegt demnach in der Beweidung unterhalb der theoretisch möglichen Anzahl. bezogen auf die zur Verfügung stehenden Weideflächen der Hofanlage.
Verkehrsaufkommen
Im Bereich der Einmündung Brückchenweg in die Monschauer Straße ist die Einrichtung einer Fußgängerampel geplant, die eine gefahrenlose Überquerung der Monschauer Straße ermöglicht. Für die Einrichtung einer Signalanlage am Knotenpunkt Grüne Eiche / Monschauer Straße zur Regelung des KFz Verkehrs besteht zur Zeit kein Anlass. Die vorhandene Linksabbiegerspur aus der Monschauer Straße zur Grünen Eiche und die Fahrstreifen in und aus Grüne Eiche auf die Monschauer Straße führend, sind ausreichend für die Abwicklung hier aufkommenden Verkehre.
6. WINGAS GmbH
Von Seiten der WINGAS GmbH bestehen bezüglich der Planung bzw. in Hinblick auf die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 95 -Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum- keine Bedenken. Bei der Planung bittet sie jedoch zusätzlich folgende Punkte zu berücksichtigen:
·
tiefwurzelnde
Bäume und Gehölze sind grundsätzlich innerhalb eines Abstandes von 2,5 m zur
Außenkante der Rohrleitung nicht zulässig
·
es
bedarf der Zustimmung für flachwurzelnde Gehölze im Leitungsschutzstreifen von
Seiten der WINGas GmbH
·
die
Zugänglichkeit der Erdgashochdruckleitung ist für die Zukunft jederzeit zu gewährleisten
·
zwischenzeitliche
Ablagerung von Erdmassen bzw. die Einrichtung von Lagerflächen sind nur nach
gesonderter Antragstellung bzw. Rücksprache mit der WINGAS GmbH zulässig
·
Befahren
und Überqueren des Leitungsschutzstreifens mit schweren Baufahrzeugen ist nur
an besonders geschützten Stellen und in Abstimmung mit einem
WINGAS-Verantwortlichen vor Ort erlaubt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt die aufgeführten Punkte zur Kenntnis und leitet diese an das Bauordnungsamt sowie an den Fachbereich Umwelt mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Genehmigungsverfahren weiter.
Zusammenfassung / Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr 95 nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Träger öffentlicher Belange, die zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht wurden, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 95 -Grüne Eiche - Therapeutisches Reitzentrum - zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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21,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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249,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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487 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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705,4 kB
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