Anhörung - FB 61/1463/WP17-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur

Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, dem

Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen

Anpassungen zu beschließen.

 

Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.

 

Der Planungsausschuss beschließt darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen

nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und hält insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom

04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich fest. Er beauftragt die

Verwaltung, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden

Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange

der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen

Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dieser Vorlage werden dem Planungsausschuss ergänzende Informationen bzw. Unterlagen zur Beschlussvorlage FB 61/1463/WP17 zur Verfügung gestellt.

 

Ergebnis der Beratungen in den Bezirksvertretungen:

Am 24.06.2020 haben alle Bezirksvertretungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung beraten und aus bezirklicher Sicht die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen, zu beschließen.

 

Alle Bezirksvertretungen haben zudem dem Planungsausschuss empfohlen, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie haben weiterhin die Empfehlung an den Ausschuss ausgesprochen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

 

 

Anpassung des Abwägungsdokuments „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“:

Aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers aus der Datenbank in das Abwägungsdokument ist zur Prüffläche Eberburgweg (AM-WO-12) die Darstellung der Zuordnung von insgesamt 9 einzelnen Schriftstücken zu den Aspekten nicht vollständig bzw. nicht korrekt erfolgt. Dies betrifft die Seiten 12 bis 16 des Abwägungsdokuments Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich, Stand 11.05.2020.

Die betroffenen Aspekte zum Eberburgweg werden deswegen im Form von Austauschblätter zum Abwägungsdokument Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich, Stand 20.07.2020, Seiten 12-16b mit der vollständigen Angabe der Schriftstücke beigefügt, wobei die Veränderungen bei den Schriftstücken fett und kursiv gesetzt sind.

 

Die Aspekte selbst waren bereits im Ursprungsdokument inhaltlich vollständig dargestellt, die jeweilige Stellungnahme der Stadtverwaltung bleibt unverändert. 

Weitere Aspekte zu anderen Flächen sind nicht betroffen.


Zur Klarstellung empfiehlt die Verwaltung eine Beschlussfassung, die die Seiten 12-16b, Stand 20.07.2020 im Abwägungsdokument „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit umfasst.

 

Die Ratsvorlage für die abschließende Abwägung und den Feststellungsbeschluss, die am 26.08.2020 beraten werden soll, enthält als Anlage bereits eine ergänzte, vollständige Fassung dieses Abwägungsdokuments.  
 

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Anlagen

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