Entscheidungsvorlage - FB 61/1496/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888

-Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888

-Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

III. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg-

hier: Ergänzung der Vorlage zum Änderungs- und Offenlagebeschluss

 

  1. Erläuterungen

Am 29.05.2020 wurde das Spielbankgesetz NRW verabschiedet.

Die Schriftlichen Festsetzungen und die Begründung sollen dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend angepasst werden. Die Anpassung bezieht sich auf die vorgesehene Nutzungserweiterung durch das Aachener Spielkasino.

(Schriftliche Festsetzungen siehe Nr 1. Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet „Fußballstadion und Folgeeinrichtungen“, Begründung siehe Punkt 4. Begründung zur Änderung der Art der baulichen Nutzung, Nr. 4 und Nr. 5).

 

Die geänderten Schriftlichen Festsetzungen sind samt der Begründung dieser Vorlage als Anlage beigefügt und ersetzen die Schriftlichen Festsetzungen und die Begründung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 der Originalvorlage. Übersichtsplan, Luftbild und der Lageplan mit dem Geltungsbereich der III. Änderung bleiben unverändert.

 

Der Beschlussvorschlag der Tischvorlage beinhaltet denselben Wortlaut wie die Originalvorlage.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- den Änderungsbeschluss zu fassen und die Schriftlichen Festsetzungen mit Begründung in der vorliegenden Form der Tischvorlage öffentlich auszulegen.


 

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Anlagen

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