Entscheidungsvorlage - FB 45/0793/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beschließt die beantragte, einmalige, freiwillige Entschädigung an den Elternrat der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Johanniterstraße in Höhe von 626,47 € als Kostenausgleich für das durch einen Stromausfall verdorbene Mittagessen. Sollte der Schaden durch die Versicherung des Netzbetreibers gedeckt werden können, wäre die städtische Unterstützung nachrangig.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die städtische Tageseinrichtung Johanniterstraße beauftragt die Firma Apetito regelmäßig mit der Lieferung des Mittagessens. Damit unmittelbar nach den Sommerferien die Mittagsverpflegung sichergestellt war, wurde seitens der Tagesstätte im Rahmen der üblichen Betriebsorganisation für die erste Woche nach den Sommerferien Essen bestellt und im Gefrierschrank eingelagert.

 

Am 14.07.2020 stellte die Fa. Regionetz GmbH eine Störung des Stromkreises im Bereich Lindenplatz fest. Um die Störung zu beheben, mussten die in der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Johanniterstraße zentral zulaufenden Sicherungen für den Bereich abgeschaltet werden.

Die Sicherungen konnten nach Abschluss der Arbeiten am 15.07.2020 wieder eingeschaltet werden.

 

Durch die Abschaltung der Sicherung wurde auch die Stromzufuhr in der Kita Johanniterstraße für die Dauer eines Tages unterbrochen.

 

Dadurch war u.a. auch der Gefrierschrank über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden nicht in Betrieb, so dass das darin gelagerte Mittagessen aufgrund der unterbrochenen Kühlkette nicht mehr verwendet werden durfte und demnach entsorgt wurde.

 

2. Finanzierung

Für die Finanzierung des beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Sachzuschusses stehen im Haushalt 2020 Mittel in ausreichender Höhe bei 1-060101-900-5-54310000 zur Verfügung.

 

3. Empfehlung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung den beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Sachzuschusses in Höhe von 626,47 € als Kostenausgleich für das verdorbene Mittagessen.

Sollte der Schaden durch die Versicherung des Netzbetreibers gedeckt werden können, wäre die städtische Unterstützung nachrangig.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1-060101-900-5-54310000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

55.000

55.000

165.000

165.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-55.000

55.000

-165.000

-165.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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