Entscheidungsvorlage - B 03/0168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, abweichend von der bestehenden Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts und der Fraktionen zur vergaberechtlichen Auftragserteilung zu verzichten, wenn die Regionetz/Stawag mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung und an Kanalanschlussleitungen in einer Höhe von bis zu 50.000€ netto beauftragt werden soll.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 8 (1) der Rechnungsprüfungsordnung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen sind beabsichtigte Vergaben nach VOB und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dem Fachbereich Rechnungsprüfung anzuzeigen, damit dieser diese Vergaben prüfen kann. Im Anschluss an die Prüfung sind die Fraktionen gemäß Zuständigkeitsordnung über das Prüfungsergebnis zu informieren um Einspruch erheben zu können, ehe eine Auftragserteilung durch die beauftragende Dienststelle erfolgen kann.

 

Die Anzeigeverpflichtung beim Rechnungsprüfungsamt dient der Überwachung der Einhaltung der Vergabegrundsätze und zur Vermeidung von Korruption. Die Einbindung der Fraktionen in anstehende Vergaben wird durch Fraktionsinformation gewährleistet.

 

Aktuell gelten bezüglich der Vorlagepflicht folgende Wertgrenzen (netto)

 

    Fachbereich Rechnungsprüfung Fraktionen

VOB

freihändig

12.000 €

15.000 €

 

beschränkt

 

150.000 €

 

Öffentlich

 

220.000 €

 

EU-weit

 

alle

 

 

Der FB 61 vergibt regelmäßig Aufträge an die Regionetz GmbH bzw. an die Stawag; insbesondere zur Ertüchtigung oder Ergänzung von Straßenbeleuchtungsanlagen aber auch zur Inspektion von Hausanschlussleitungen im Vorfeld einer anstehenden Straßenbaumaßnahme.              
Diese beiden Leistungen können nur von der Regionetz bzw. Stawag erbracht werden: zum einen schloss die Stadt für ihr Kanalnetz einen Betriebsführungsvertrag mit der Stawag, zum anderen hat die Stadt die Beleuchtung an die Stawag verkauft, woraufhin diese die öffentliche Beleuchtung nun nach städtischen Vorgaben betreibt und unterhält. Es besteht keine Möglichkeit, Dritte mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung oder an Kanalanschlussleitungen zu beauftragen.

 

Weiteres Vorgehen - Vorschlag der Verwaltung

Zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns schlägt die Verwaltung nun vor, dass – abweichend von der bestehenden Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung – auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts und der Fraktionen zur vergaberechtlichen Auftragserteilung zu verzichten, wenn die Regionetz/Stawag mit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung und an Kanalanschlussleitungen in einer Höhe von bis zu 50.000€ netto beauftragt werden soll. Vergaben oberhalb dieses Betrages werden weiterhin entsprechend der Zuständigkeitsordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung dem RPA angezeigt und an die Fraktionen zur Erhebung von Einsprüchen weitergeleitet.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Keine

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