Entscheidungsvorlage - FB 11/0403/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters  empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2020 durch Einrichtung von 3,0 nach EG 9a TVöD bewerteten Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Wohngeld“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Service Wohnen (FB 56/400) zu beschließen.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2020 durch Einrichtung von 3,0 nach EG 9a TVöD bewerteten Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Wohngeld“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Service Wohnen (FB 56/400).

 

 

     

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Abteilung „Service Wohnen“ (FB 56/400) des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) wurde organisatorisch hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation untersucht. Ein Ergebnis dieser Untersuchung war u.a. ein ermittelter Stellenbedarf von 9,0 Stellen zuzüglich einer Teamleitung für das Team „Wohngeld“ (FB 56/420) auf der Grundlage der bis zum Abschluss der Organisationsuntersuchung vorliegenden Fallzahlen. Die Stellenbemessung erfolgte überwiegend auf Basis ermittelter Durchschnittswerte der Fallzahlen bezogen auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Auffällige Steigerungsraten wurden hingegen nicht als Durchschnittswert, sondern anhand des letzten Wertes (2019) zuzüglich einer prozentualen Fallsteigerung berücksichtigt. Da zum Zeitpunkt des Abschlusses der Organisationsuntersuchung Basisdaten nur für die ersten Monate 2019 vorlagen, war eine Nachberechnung mit möglicher Nachsteuerung zwingend erforderlich.

Eine Neuberechnung anhand der im April 2020 vorgelegten vollständigen Fallzahlen für das Jahr 2019 führt zu der Feststellung der erforderlichen Nachsteuerung des aktuellen Stellenbedarfs um eine weitere Vollzeitstelle.

 

Ferner ergibt sich -unterjährig aufbauend- ein zusätzlicher Stellenbedarf von zwei Vollzeitstellen wegen der sukzessiv steigenden Neuanträge in Folge der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform sowie in Folge der Corona Krise.

Mit der Wohngeldreform wurden nicht nur Anpassungen an die Miet- und Einkommensentwicklung vorgenommen, sondern die Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Beginnend ab 2022 wird im zwei-jährigen Turnus das Wohngeld an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst, um die erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre zu sichern.

Entsprechend der Prognose des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat werden in 2020 ca. 660.000 Haushalte bundesweit von der Wohngeldreform profitieren, somit 180.000 mehr als nach bisheriger Rechtslage Wohngeld bezogen hätten. Dies entspricht einer Steigerung um 38%.

Für die Wohngeldbehörden bedeutet dies, dass im Laufe des Jahres mit einem Anstieg der Wohngeldanträge und aufgrund der Dynamisierung im 2-Jahres-Rhythmus auch künftig mit relativ stabilen Antragszahlen zu rechnen ist.

Zusätzliche Fälle ergeben sich im Rahmen der Corona Krise: Aufgrund von zunehmender Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sehen sich vermehrt Haushalte gezwungen, diese unterstützende soziale Leistung in Anspruch nehmen zu müssen.

Insgesamt werden für den Bereich Aachen-Mitte bis Ende des Jahres 2020 ca. 1.800 Neuanträge und ca. 2.500 Folgeanträge erwartet. Im Vergleich waren in den Vorjahren durchschnittlich 1.200 Neuanträge und 1.800 Folgeanträge zu bearbeiten.

Es handelt sich um eine pflichtige Aufgabe zur Sicherung der Wohnkosten einkommensschwächerer Haushalte.

Die unterjährige Einrichtung von insgesamt drei Vollzeitstellen ist daher erforderlich zur Sicherung akuter Bedarfslagen auf Seiten der Antragstellenden.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2021 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0,00 €

0,00 €

0,00 €

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Personalaufwand

0,00

61.300,00 €

0,00 €

551.700,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00

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0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

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0,00 €

0,00 €

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0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-61.300,00 €

-551.700,00 €

 

                                       keine ausreichende Deckung vorhanden        

 

 

 

Die Personalkosten für die 3,0 Stellen zur unterjährigen Einrichtung ermitteln sich auf Basis der aktuellen KGSt-Werte 2019/2020 bei Entgeltgruppe 9a TVöD in Höhe von 61.300 EUR jährlich/Stelle unter der Annahme einer Stellenbesetzung frühestens zum 01.09.2020.

Seitens des Fachbereiches bzw. des Dezernates kann aus jetziger Sicht keine Deckung dieser zusätzlichen Personalkosten angeboten werden. Die Deckungslücke geht daher zu Lasten des Personalkostenverbundes in 2020.

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