Entscheidungsvorlage - FB 45/0770/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zum  Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Beiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW)

 

Veranlassung

Die Verwaltung hatte zunächst –anders als im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- mangels Regelungen/Entscheidungen auf Ebene des Landes und in Erwartung einer Erlassregelung für die Monate Juni und Juli „nur“ auf die Einziehung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I verzichtet. Seit Anfang Juni häuften sich Anfragen von Beitragspflichtigen über die endgültige Entscheidung/den endgültigen Erlass. Zudem wurden aufgrund von nicht geänderten Daueraufträgen Beiträge überwiesen, die bei einem Erlass der Beiträge  zu erstatten sind.

 

Über die Beschlusslage des Haushalts-und Finanzausschusses zum Rettungsschirm NRW und dem Nachtragshaushalt sowie Stellungnahme des Städtetages hierzu wurde bekannt, dass analog zu den Monaten April und Mai auch ein vollständiger Erlass der Elternbeiträge für die (Nicht-) Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für die Monate Juni und Juli 2020 vorgesehen ist. Die hierdurch entstehenden Kosten/Ertragsausfälle teilen sich Land und Kommunen zu 50%. Das Prozedere folgt dem Verfahren aus den Vormonaten. Seitens der Bezirksregierung erfolgt bereits die Aufforderung zu Antragstellung mit Fristsetzung zum 10.08.2020.

 

Die betroffenen Eltern benötigten kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um kurzfristig Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, die Fristsetzung der Bezirksregierung zu halten und die Thematik vor Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 abschließend zu erledigen, war eine Dringlichkeitsentscheidung als Rechtsgrundlage für den endgültigen Erlass der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli erforderlich.

 

Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

1PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000

2PSP-Element 4-030106-907-2 SK 43210000

3PSP-Element N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW

4PSP-Element 4-030101-807-8 SK 53180000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1) 2.553.400

2) 8.700

3) 1.860.400

2.006.400

6.900

2.179.800

9.300.000

31.500

0

9.300.000

31.500

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

4) 11.594.100

11.684.100

37.740.500

37.740.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-7.171.600

-7.491.000

-28.409.000

-28.409.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-319.400

0

 

 

Anteilige Deckung des Mehraufwandes i.H.v. 45.000 € erfolgt aus 4-030101-807-8, SK 53180000

 

 

 

 

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Anlagen

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