Entscheidungsvorlage - FB 61/1463/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 der Stadt Aachen- Abwägung zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung- Abwägung zum Ergebnis der Offenlagen- Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt nach erfolgter Abwägung
- sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der am 04.04.2019 vom Planungsausschuss getroffenen Beschlüsse anzuschließen und
- sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen anzuschließen.
Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Der Rat der Stadt nimmt die redaktionellen Anpassungen im Entwurf des Flächennutzungsplan Aachen*2030 gegenüber der Fassung zur Offenlage zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/1091/WP17 – Programmberatung
FB 61/1091/WP17-1 – ergänzende Programmberatung
FB 61/1125/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/1436/WP17 – Empfehlung zum Feststellungsbeschluss
FB 61/1436/WP17-2 – Ergänzungsvorlage Empfehlung zum Feststellungsbeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Planungsanlass und Programmberatung:
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat die Verwaltung am 12.6.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten. Im März 2010 wurde unter dem Titel Aachen*2030 mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen, der zukünftig den derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 mit seinen Änderungen ersetzen soll.
Am 19. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen galt es anschließend in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.
Der Planungsausschuss hat am 03.04.2014 die Programmberatung zum Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan durchgeführt. Die Bezirksvertretungen wurden hierzu angehört und haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich teils abweichende Beschlüsse gefasst. In einer ergänzenden Programmberatung am 15.05.2014 hat der Planungsausschuss beschlossen, zusätzlich zu der bereits beschlossenen Plandarstellung mit den in den Bezirken beschlossenen Varianten des Vorentwurfs einschließlich der Anpassung an ein damals laufendes Verfahren Münsterstraße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligungen und Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 23.06. – 01.08.2014 statt. Am 23.06.2014 wurde eine öffentliche Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Darüber hinaus wurden im Zeitraum zwischen dem 24.06. und 03.07.2014 Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken angeboten, um die Öffentlichkeit direkt vor Ort über die Planung in den Bezirken zu informieren.
Insgesamt sind während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 740 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 16.07. – 29.08.2014 beteiligt.
Die Verwaltung hat zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden einen umfangreichen Abwägungsvorschlag erarbeitet und den politischen Gremien mit der Vorlage FB 61/1125/WP17 zur Beratung vorgelegt.
Die Bezirksvertretungen haben im März 2019 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich beraten und sich zu verschiedenen Flächen für vom Verwaltungsvorschlag abweichende Darstellungen ausgesprochen. Insgesamt haben die Bezirke dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Stellungnahmen zurückzuweisen. Dem Planungsausschuss wurde der Beschluss der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung jeweils unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse empfohlen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat am 02.04.2019 beraten und Beschlüsse zu einzelnen Flächen, insbesondere zu Änderungsvorschlägen aus den Bezirksvertretungen gefasst. Dem Planungsausschuss hat er empfohlen, gemäß § 5 Abs. 5 (BauGB) den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen und mit dem Aufstellungsbeschluss die Steuerung der Windenergienutzung mit Wirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 (BauGB) für das Stadtgebiet ausdrücklich zum Planungsziel zu erklären.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2019 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung befasst. Er hat über die Änderungsvorschläge der vorberatenden Gremien beraten und zu verschiedenen Flächen Änderungsbeschlüsse gefasst.
Der Planungsausschuss hat wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung mit den im Planungsausschuss beschlossenen Änderungen für die Dauer von fünf Wochen.
Weiter beschließt der Planungsausschuss gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz folgende Ergänzung: Planungsziel des Aufstellungsbeschlusses ist ausdrücklich auch die Steuerung der Windenergienutzung mit Wirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das Stadtgebiet.“
Die Einzelbeschlüsse der Gremien sind den als Anlage beigefügten Niederschriften über die Sitzungen zu entnehmen.
Öffentliche Auslegung und Empfehlung zum Feststellungsbeschluss:
Die öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit den aufgrund der Beschlüsse des Planungsausschusses angepassten Unterlagen im Zeitraum vom 11.06.2019 bis zum 12.07.2019.
Begleitend zur Auslegung der Unterlagen standen zusätzliche Angebote zur weiteren Beteiligung bzw. Information bereit, etwa eine öffentliche Veranstaltung zur Beteiligung am 13.06.2019 in der Aula der Fachhochschule Aachen und verschiedene Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken.
Da während der öffentlichen Auslegung nicht alle Unterlagen gleichzeitig auch digital auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar waren, wurde die Offenlage aus Gründen der Rechtssicherheit für die Öffentlichkeit vom 12.02.2020 bis zum 18.03.2020 mit unverändertem Entwurfsinhalt wiederholt. Die digitale Verfügbarkeit sämtlicher ausliegenden Unterlagen war in diesem Zeitraum sichergestellt.
Während der Offenlagen sind insgesamt rund 300 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 38 Eingaben von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Aus diesen Stellungnahmen haben sich keine materiellen Änderungen des Flächennutzungsplanes ergeben. Es wurden nur redaktionelle Anpassungen aufgenommen, die nachrichtliche Übernahmen oder Vermerke betreffen oder lediglich klarstellende Bedeutung haben.
Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wurde mit der Vorlage FB 61/1436/WP17 zur Beratung vorgelegt.
Mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung hat sich zunächst der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 23.06.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Am 24.06.2020 haben alle Bezirksvertretungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung beraten und aus bezirklicher Sicht die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen, zu beschließen.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 20.08.20020 mit der Thematik beschäftigen. Das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
PSP-Element 4-090101-902-4 "Masterplan/Flächennutzungsplan"
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschrieb- ener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 212.671,56 | 212.671,56 | 125.000 | 125.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 212.671,56 | 212.671,56 | 125.000 | 125.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
* Haushaltsansatz 2020 i.H.v.65.000 € zzgl.Ermächtigungsübertragung aus dem
Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 147.671,56 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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