Entscheidungsvorlage - FB 20/0290/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen zum Projekt „TANDEMmia“ aus der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Gudzinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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27.08.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 13.07.2020 beantragt das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. für sein Projekt „TANDEMmia“ einen Zuschuss in Höhe von 25.000,- € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020. In die Gesamtkosten von 54.328,22 € werden 14.328,22 € Eigenmittel eingebracht. Die StädteRegion Aachen gewährt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 €.
Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entspricht. Die Leistelle „Älter werden in Aachen“ befürwortet das Projekt, welches bereits in der Vergangenheit aus Mittel des Alten- und Siechenfonds unterstützt wurde (2016 - 41.000 €; 2018 und 2019 – je 30.000 €).
Bei der Bewilligung der Fördermittel in 2018 und 2019 wurde das Diakonische Werk darauf hingewiesen, dass der eingeschlagene Weg nachhaltige Fördermittelgeber zu akquirieren fortzusetzen ist. Leider blieben diese Versuche jedoch ohne Erfolg.
Durch die verschiedenen Angebote des Projektes TANDEMmia erhalten die Seniorinnen und Senioren nicht nur eine Unterstützung im täglichen Leben, sondern aufgrund der Begegnungsangebote wird außderdem ein Abrutschen in die soziale Isolation vermieden. Grade in Zeiten der Corona Pandemie ist die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren durch das Projekt um so wichtiger.
Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Altenhilfe).
Der o.g. Betrag kann im Jahr 2020 durch die Stiftung aus Mitteln des Haushaltsansatzes, als Zuschuss gewährt werden. Die Bewilligung einer dauerhaften Gewährung von Stiftungsmitteln ist nicht vorgesehen, da diese nicht sichergestellt werden kann.
Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 76.900 | 76.900 | 222.900 | 222.900 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Die Mittel stehen beim PSP-Element 1-173003-956-9 „Alten- und Siechenfonds“, Kostenart 53180000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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