Entscheidungsvorlage - FB 20/0290/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschusses für  Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss in Höhe von 25.000,- € an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen zum Projekt „TANDEMmia“ aus Mitteln der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 13.07.2020 beantragt das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. für sein Projekt „TANDEMmia“ einen Zuschuss in Höhe von 25.000,- € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020. In die Gesamtkosten von 54.328,22 € werden 14.328,22 € Eigenmittel eingebracht. Die StädteRegion Aachen gewährt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 €.

Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entspricht. Die Leistelle „Älter werden in Aachen“ befürwortet das Projekt, welches bereits in  der Vergangenheit aus Mittel des Alten- und Siechenfonds unterstützt wurde (2016 - 41.000 €; 2018 und 2019 – je 30.000 €).

Bei der Bewilligung der Fördermittel in 2018 und 2019 wurde das Diakonische Werk darauf hingewiesen, dass der eingeschlagene Weg nachhaltige Fördermittelgeber zu akquirieren fortzusetzen ist. Leider blieben diese Versuche jedoch ohne Erfolg.

Durch die verschiedenen Angebote des Projektes TANDEMmia erhalten die Seniorinnen und Senioren nicht nur eine Unterstützung im täglichen Leben, sondern aufgrund der Begegnungsangebote wird außderdem ein Abrutschen in die soziale Isolation vermieden. Grade in Zeiten der Corona Pandemie ist die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren durch das Projekt um so wichtiger.

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Altenhilfe).

Der o.g. Betrag kann im Jahr 2020 durch die Stiftung aus Mitteln des Haushaltsansatzes, als Zuschuss gewährt werden. Die Bewilligung einer dauerhaften Gewährung von Stiftungsmitteln ist nicht vorgesehen, da diese nicht sichergestellt werden kann.

 

 

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

76.900

76.900

222.900

222.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen beim PSP-Element 1-173003-956-9 „Alten- und Siechenfonds“, Kostenart 53180000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zur Verfügung.

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Anlagen

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