Entscheidungsvorlage - FB 20/0289/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt gem. § 60 I GO NRW:Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur bedarfsgerechten Ausstattung der angemieteten Gebäude Peterstraße 44, Blondelstraße 9-21 und Sophienstraße 16-20
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 17 - Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
- Verfasst von:
- Herr Schoel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gemäß § 60 I GO NRW am 21.07.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur bedarfsgerechten Ausstattung der angemieteten Gebäude Peterstraße 44, Blondelstraße 9-21 und Sophienstraße 16-20.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am Standort Peterstr. 44 wird eine gemeinsame Anlaufstelle von Stadt Aachen und Polizei eingerichtet. In diesem Zusammenhang werden dort künftig Beschäftigte des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung (FB32) untergebracht. Im Zuge des Umsetzungsprozesses der gemeinsamen Wache war zusätzlich das benachbarte Gebäude Blondelstraße 9-21 für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FB32 anzumieten. Eine entsprechende Beschlussfassung ist durch den Personal- und Verwaltungsausschuss erfolgt. Insgesamt ist es notwendig, an diesen beiden Standorten 100 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (zum Teil für die Beratung von Kunden), die Leit- und Koordinierungsstelle des OSD, 70 Umkleiden für die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung nach Arbeitsstättenrichtlinie, ein Fundbüro mit Lagermöglichkeiten sowie Besprechungs-, Schulungs- und Sozialräume mit entsprechenden Möbeln auszustatten. Des Weiteren sind die Büros - soweit notwendig - mit geeignetem Sicht- und Blendschutz auszustatten. Im Haushaltsplan 2020 sind 140.000 Euro für die Ausstattung der Peterstraße beim zur Beschaffung zuständigen Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (B 17) eingeplant. Aufgrund des nunmehr konkreten Raum- und Ausstattungsbedarfs werden überplanmäßige Mittel von Höhe von 100.000 € benötigt.
Das Gebäude Sophienstraße 16-20 wurde am 01.06.2020 für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) angemietet. Diese Anmietung wurde notwendig, da die bisherigen Räumlichkeiten für die Beschäftigten des Sozialraumteams 6 (bisher VG Lagerhausstraße), des Sozialraumteams 9 (bisher VG Heinrich-Thomas-Platz 1) sowie des Teams der Schulsozialarbeit (bisher VG Mozartstraße) kapazitäts- und anforderungsmäßig nicht mehr ausreichen. Diesbezüglich wird auf die Vorlage E26/0185/WP/17 (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.03.2020 zur Anmietung der Sophienstraße) der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 28.05.2020 verwiesen. Die dort aufgeführten einmaligen Umbau- bzw. Herrichtungskosten (ohne Ausstattung) in Höhe von rd. 220.000 Euro werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich um rd. 30.000 Euro unterschritten und können aus dem Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements (E26) gedeckt werden. Im Rahmen der Zusammenlegung und des Umzugs der drei Arbeitsbereiche sollen insgesamt 56 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze zur Beratung von Kunden sowie diverse Besprechungs-, Schulungs- und Sozialräume mit entsprechenden Möbeln ausgestattet werden. Die Anmietung des Gebäudes Sophienstraße erfolgte im laufenden Haushaltsjahr. Somit konnten die dafür notwendigen finanziellen Mittel von 100.000 € zur Ausstattung der Büros und Räume im Budget des B 17 nicht vorausschauend eingeplant werden.
Der überplanmäßige Mittelbedarf für die Möblierung der angemieteten Gebäude Peterstraße 44, Blondelstraße 9-21 sowie Sophienstr. 16-20 beträgt insgesamt 200.000 Euro. Die überplanmäßigen Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen, d.h. nicht benötigte Mittel können nicht für andere Beschaffungen verwendet werden. Dieser Sperrvermerk erfolgt vor dem Hintergrund der Prüfung, ob und inwieweit vorhandenes Mobiliar der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte an den vorgenannten Standorten genutzt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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5-010804-900-00200-900-2 „Arbeitsplatzausstattung -J-“
78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“
1-010804-900-3 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz “
52560000 „Aufwendungen für Festwerte“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 418.101,80 | 618.101,80 | 536.400 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 418.101,80 | 618.101,80 | 536.400 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 200.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 418.101,80 | 618.101,80 | 536.400 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 418.101,80 | 618.101,80 | 536.400 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 200.000 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Die Deckung der investiven Auszahlung erfolgt aus folgenden PSP-Elementen:
- 5-030101-800-00600-810-1 Einrichtung f. OGS-Maßnahmen -J-,
Kostenart 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte i.H.v. 5.000,00 €
- 5-060101-800-00200-810-1 Besch. v. bewegl. VermGG Festw. –J,
Kostenart 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte i.H.v.32.500,00 €
- 5-060201-900-01100-300-1 Maßn betriebliche Kommission,
Kostenart 78530000 Sonstige Baumaßnahmen i.H.v. 23.000,00 €
- 5-060301-900-00400-300-1 Maßn betriebliche Kommission,
Kostenart 78530000 Sonstige Baumaßnahmen i.H.v. 19.500,00 €
- 5-100803-900-00100-900-1 Beschaff. von Vermögensgegenst.-Festwert,
Kostenart 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte i.H.v. 120.000,00 €
Die Deckung der konsumtiven Mittel erfolgt aus folgenden PSP-Elementen:
- 1-030101-800-7 Grundschulen
Kostenart 52560000 Aufwendungen für Festwerte i.H.v. 5.000,00 €
- 1-060101-800-4 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
Kostenart 52560000 Aufwendungen für Festwerte i.H.v.32.500,00 €
- 4-060101-980-6 U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen
Kostenart 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlagen i.H.v. 3.785,56 €
- 4-060201-901-5 Leistungen nach Stadtjugendplan
Kostenart 45650000 Weitere son ordtl Erträge i.H.v. 38.714,44 €
- 1-100803-900-4 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
Kostenart 52560000 Aufwendungen für Festwerte i.H.v. 120.000,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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