Entscheidungsvorlage - FB 36/0476/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2021 bis 2023 (mit Verlängerungsoption bis 2025) zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Weiterführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Aachen zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2021 bis 2023 (mit Verlängerungsoption bis 2025) zu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW besteht in Aachen seit dem Jahr 1991.

Sie bietet der Aachener Bürgerschaft ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot im Energiebereich rund um die Themen: Energieverbrauch, Haustechnik, Energieeinsparung, baulicher Wärmeschutz, Energiekosten, regenerative Energien, Stromsparen etc.

Zu den thematischen Schwerpunkten gehört auch die Beratung und Unterstützung in Fragen der Anpassung des eigenen Wohngebäudes an die Folgen des Klimawandels  sowie die Unterstützung kommunaler und regionaler Initiativen zu Klimaschutz und Energiewende mit Bezug zu privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern.

 

Die Energieberatung ergänzt damit sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG (über effeff.ac) als auch die Beratung durch altbau plus. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung setzt und sich auf die kostenlose Initialberatung konzentriert (Erstberatung), bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine unabhängige Energieberatung im klassischen Sinne an.

 

STAWAG/effeff.ac bietet als zertifizierte dena-Beratungsstelle eine kostenpflichtige (für STAWAG-Kunden kostenlose), umfassende energetische Effizienzberatung sowie die Vermittlung von qualifizierten Fachpartnern inkl. Angebotseinholung und –prüfung für den Bürger/Kunden an.

 

Die enge Kooperation mit altbau plus und effeff.ac verfolgt vor allem das Ziel, gegenseitige Synergien bei Beratungsangeboten zu schaffen und zu nutzen. Sitz aller Beratungsstellen ist sehr zentral der  Aachen-Münchener-Platz. Ihre Unterbringung an der sogenannten „Energiemeile“ und die dadurch mögliche Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur sind ökonomisch sinnvoll.

 

Neu zu den bisherigen Verträgen ist eine Abstimmung mit der Städteregion Aachen, die sicherstellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beiden Beratungsstellen (Aachen und Alsdorf) unabhängig von ihrem Wohnort eine Erstberatung in Anspruch nehmen können.

 

Die Finanzierung erfolgt wie bei der allgemeinen Verbraucherberatung durch eine 50 %ige Beteiligung der Stadt Aachen an den anfallenden Personal- und Gemeinkosten (Anteilsfinanzierung) und an den Sachkosten (inkl. Gemeinkostenanteil) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Der darüber hinausgehende Zuschussbedarf wird aus Mitteln des Landes NRW über die Verbraucherzentrale finanziert.

 

Der Kommunalanteil der Stadt Aachen an den Gesamtkosten in den kommenden 3 (5) Jahren liegt mit 55.775,67 €/a (57.362,20 €/a) betragsmäßig leicht unter dem der vergangenen Jahre (bislang: 57.500,- €/a) und wurde im Haushaltsplan bereits berücksichtigt.

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale drängt das Land auf Abschluss von Verträgen mit 5-jähriger Laufzeit.

 

In den vergangenen Jahren hat die STAWAG mit einem Betrag von 47.433 €/a den städtischen Kostenanteil an der Energieberatung unterstützt. Sie hat sich bereiterklärt, diese Unterstützung zunächst für weitere drei Jahre bis einschl. 2023 fortzusetzen.

 

Daher ist beabsichtigt, die Laufzeit des nun abzuschließenden Vertrages zunächst auf drei Jahre zu begrenzen, jedoch mit der Option einer automatischen Verlängerung um zwei weitere Jahre (bis einschl. 2025), soweit   der Vertrag nicht fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt wird. Damit bestünde für die Stadt Aachen die Möglichkeit notwendigenfalls z.B. aus haushalterischen Gründen bereits vor Ablauf der vom Land gewünschten 5-Jahres-Laufzeit auszusteigen.

 

Um -wie auch in der Vergangenheit- im Sinne der ratsuchenden Bürgerschaft eine Fortführung der Energieberatung und ihrer Arbeit in Aachen sowie deren  Zusammenarbeit mit altbau plus zu gewährleisten, befürwortet die Verwaltung aufgrund dieser  Bedeutung die Weiterführung der Energieberatungsstelle in Aachen und empfiehlt, den neuerlichen Vertrag zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Aachen für die Jahre 2021 bis 2023 (inkl. Option der Verlängerung bis 2025) abzuschließen.

 

Die hierfür erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan im Produkt 140301 (Förderung Verbraucher- und Energieberatung) enthalten und im Rahmen der aktuellen Haushaltplanung 2021 ff.  bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (aktuell: 2024) bereits vorsorglich angemeldet worden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element: 1-140301-900-3 „Förderung Verbraucher-/Energieberatung“*

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

 

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

0

0

Auszahlungen

 

 

 

 

0

0

Ergebnis

 

 

 

 

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

47.500

47.500

142.500

142.500

0

0

Personal-/

Sachaufwand

- 57.500

- 57.500

- 172.500

- 167.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-10.000

- 10.000

-30.000

- 24 900

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

                     0

+ 5.100

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Dargestellt sind hier lediglich die Anteile der Gesamtposition für die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die entsprechende Verbesserung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

 

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