Entscheidungsvorlage - FB 56/0393/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Sozialentwicklungsplan: Schwerpunkt offene Altenhilfe/Begegnung – Maßnahme 1 ´Ausbau Begegnungszentren´
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim; B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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27.08.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die dargelegte Maßnahme im Rahmen des Sozialentwicklungsplans zum Ausbau von zwei Begegnungszentren in Kornelimünster/Walheim und Richterich unter Vorbehalt der Empfehlung der Bezirksvertretungen Richterich und Kornelimünster/Walheim.
Die Bezirksvertretung Richterich empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie den Ausbau eines Begegnungszentrums in Richterich zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie den Ausbau eines Begegnungszentrums in Kornelimünster/Walheim zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der 3. Sozialentwicklungsplan analysiert und bewertet die demographische und sozio-ökonomische Entwicklung der Stadt Aachen im Zeitraum 2007-2018. Die Ergebnisse des 3. Sozialentwicklungsplans wurden dem AFSID in seiner Sitzung vom 27.08.2020 vorgestellt. Eine grundsätzliche inhaltliche Beratung sich daraus ergebender Maßnahmen wird in der Folgesitzung erfolgen.
Zwei Maßnahmen zum Thema „Demographischer Alterungsprozess“ müssen aufgrund zeitlicher Dringlichkeit jedoch vorgezogen und bereits jetzt beraten werden, weil sich hier längere Planungsprozesse anschließen oder kurzfristige Antragsfristen für Förderungen zu beachten sind. Dabei geht um den Ausbau der Begegnungszentren (Maßnahme 1) und die Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser (Maßnahme 2). Die Vorlage behandelt Maßnahme 1.
Zentrale Erkenntnisse zum Demographischen Alterungsprozess in Aachen
Ein sich aus der Analyse ergebendes Schwerpunktthema im Sozialentwicklungsplan ist der demographische Alterungsprozess, der gesamtstädtisch, aber vor allem quartiersbezogen eine zentrale Herausforderung darstellt. Der Anteil der Bevölkerung 65+ liegt in Aachen bei etwa 18%. Im Vergleich der Jahre 2007 und 2018 ist vor allem das Wachstum der Hochbetagten auffallend hoch. Während der Anteil bei den 66- bis 79-Jährigen konstant geblieben ist, leben mittlerweile ca. 14.500 Menschen mit 80 Jahren und älter in Aachen. 2007 waren es noch knapp 11.300. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung hat sich in diesem Zeitraum von 4,5% auf 5,7% erhöht. Diese Altersgruppe hat in Bezug auf Unterstützungsstrukturen einen besonderen Bedarf (z.B. Pflege). Merklich in ihrer Bedeutung gewachsen ist auch die Altersgruppe der sogenannten „zukünftigen Älteren“, der Gruppe 55-64 Jahre. Ihr Anteil liegt mittlerweile bei 11,6% an der Gesamtbevölkerung. Bei dieser Gruppe handelt es sich um den Bevölkerungsteil, der den Alterungsprozess „von morgen“ gestalten wird. Der demographische Alterungsprozess ist von daher sowohl bereits heute durch die Zunahme der Hochbetagten als auch in naher Zukunft durch den Alterungsprozess der sogenannten Baby-Boom-Generation ein wichtiges Thema in Aachen.
Das demographische Setting auf Lebensraumebene ist in Aachen je nach Lage und Entfernung zur Innenstadt sehr unterschiedlich. „Jungen“, innerstädtischen Lebensräumen stehen eher „alternde“ Lebensräume in den äußeren Bezirken Aachens gegenüber. In manchen Teilräumen der Stadt macht die Generation 65+ fast 30% der lokalen Bevölkerung aus und jede zehnte Person gehört in diesen Räumen zu den Hochbetagten. Hier spielen die Herausforderungen des Demographischen Wandels eine ganz wesentliche Rolle. Die demographische Ausdifferenzierung Aachens nach einzelnen Teilräumen drückt sich in einer hohen Spannweite beim Altersmedianwert aus.
Demographische Alterungsprozesse sind vor allem, aber nicht nur, in den Außenbezirken ein wichtiges Thema. In Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich sowie in den dezentralen Burtscheider Wohngebieten Beverau sowie Steinebrück sind mit die höchsten Altersmedianwerte zu beobachten. Hier werden teilweise Medianwerte von 50 oder höher erreicht, was bedeutet, dass 50% der Bevölkerung hier älter als 50 Jahre alt ist. In diesen Räumen ist auf eine Demographiefestigkeit zu achten, welche eine hohe Lebensqualität älterer Menschen vor Ort ermöglicht, die Bedarfe der älteren Bevölkerung berücksichtigt und den Herausforderungen des Demographischen Wandels in den Themenfeldern soziale Teilhabe, Mobilität, Versorgung, Wohnen und Pflege begegnet. Begegnungszentren fungieren als wichtige und niederschwellige Anlaufstellen im Quartier, die älteren Menschen Begegnungsmomente und Freizeitmöglichkeiten genauso wie Beratung und Unterstützung anbieten. Insbesondere in den alternden Quartieren stellen sie somit eine wichtige Säule der offenen Altenarbeit vor Ort dar. Um diese Struktur bedarfsgerecht anbieten zu können, sind Maßnahmen im Bereich der offenen Altenhilfe auszubauen und auf bisher unversorgte, aber alternde Quartiere auszuweiten.
Maßnahme:
Mit Blick auf die lokalen Spezifika des Alterungsprozesses ist das Angebot der Begegnungszentren für die ältere Bevölkerung anzupassen und zu erweitern, um auch in den Räumen eine Anlaufstelle anbieten zu können, in denen zwar ein deutlicher Alterungsprozess zu beobachten ist, aber bisher Strukturen nur auf Projektbasis oder in Form ehrenamtlicher Strukturen erfolgt. Letztere sollen durch eine Professionalisierung gestützt werden.
Um auf diese zunehmende Bedeutung der Herausforderung Demographischer Wandel in den Quartieren zu reagieren hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in verschiedenen Sitzungen, letztmalig am 06.12.2018, beschlossen, die Begegnungszentren auszubauen und zukunftsfähig aufzustellen. Der konkrete Weiterentwicklungsauftrag am 06.12.2018 beinhaltete:
• die qualitative Weiterentwicklung der Arbeit der Zentren, inkl. einer systematische Evaluation der Arbeit: Hierfür wurde ein Zukunftsworkshop durchgeführt und ein neues Evaluationsverfahren eingeführt (siehe Ausschussvorlage vom 14.05.2020). Ein zentrales Ergebnis war die Einrichtung einer Koordinationstandems zwischen Verwaltung und Trägern zur Steuerung des Prozesses.
• die mit dem ersten Punkt verknüpfte Erhöhung der Zuschüsse: Diese ist in zwei Stufen erfolgt (Der Ausschuss hat zunächst eine Teilerhöhung beschlossen. Weitere Erhöhungen der Bezuschussungen wurden an die Evaluation der Arbeit und die qualitative Entwicklung der Einrichtungen gekoppelt).
• der Ausbau des Begegnungszentrum-Netzes: Der Ausbau wurde mit Ausschussvorlage vom 14.05.2020 vom AfSID beschlossen. Die räumliche Verortung der zusätzlichen Begegnungsstätten wurde an die Erkenntnisse des 3. Sozialentwicklungsplans geknüpft und kann nun erfolgen.
Der Sozialentwicklungsplan zeigt mit Blick auf das vorhandene Netz und die lokalen demographischen Strukturen, dass als Standorte für die zwei neuen Begegnungszentren Richterich und Kornelimünster/Walheim zu empfehlen sind. Beide Bezirke haben bereits jetzt hohe Altersmedianwerte, der Anteil der zukünftigen Älteren ist überdurchschnittlich und die absolute Anzahl älterer Menschen (auch Single-Haushalte) ist hoch. In beiden Bezirken befindet sich noch kein Begegnungszentren. Im Vergleich zu anderen Teilen der Stadt ergibt sich an beiden Standorten eine hohe zu erwartende Nachfrage (große absolute Anzahl an Menschen in der Zielgruppe) und der größte Bedarf für eine Anlauf- und Begegnungsstelle vor Ort. Sieben der acht bestehenden Begegnungszentren befinden sich im Bezirk Mitte, weshalb nun zwei der stark alternden Außenbezirke in den Fokus genommen werden sollten.
In Kornelimünster/Walheim ist aufgrund der geringen Siedlungsdichte und der weiten Wege zudem ein kreatives Konzept nötig, um möglichst viele Menschen mit einem Angebot erreichen zu können.
Im Rahmen der Umsetzung ist durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Sozialplanung und Leitstelle „Älter werden in Aachen) in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Stadtbezirk ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen, an dem sich die verschiedenen Träger der freien Wohlfahrtspflege mit einer Bewerbung beteiligen können. Auf Basis eingereichter Unterlagen und einer Präsentation des Vorhabens soll dann das passendste Konzept ausgewählt werden. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die die Qualität der folgenden Punkte berücksichtigt:
- Inhaltliches Konzept für Begegnungs- und Beratungsangebote
- Quartiersspezifische Themenschwerpunkte
- Ideen für den niederschwelligen Zugang und die Erreichbarkeit
- Qualität der Räumlichkeiten
- Kooperationen mit anderen Akteuren vor Ort
Für die beiden Begegnungszentren ergeben sich im Fall der Umsetzung der Maßnahme pro Zentrum ein derzeitiger Lohnkostenzuschuss von 38.900 Euro und ein Sachkostenzuschuss von 3.500 Euro pro Jahr. Für beide Zentren beträgt die derzeitige jährliche Fördersumme damit ab dem Haushaltsjahr 2021ff. insgesamt 84.800 Euro (zzgl. derzeit jährlicher Steigerung von 3% bzgl. des Lohnkostenzuschusses).
Das Versorgungsnetz an Begegnungszentren, das zudem um ehrenamtlich organisierte Begegnungsstätten und Altentreffs ergänzt wird, läge nach der vorgeschlagenen Erweiterung bei insgesamt zehn Anlaufstellen, was mit Blick auf die Größe der Stadt und den Bedarfen in den Aachener Quartieren einer adäquaten Deckung entspricht. Der Ausbauplan wäre damit aus Verwaltungssicht derzeit abgeschlossen.
Die Basis für die zukünftige Kooperation zwischen Trägern und Stadt beim Thema „offene Altenarbeit“ soll ein so genanntes zweiköpfiges Koordinationstandem, bestehend aus Stadtverwaltung und Trägern, bilden (siehe Vorlage im AFSID vom 14.05.2020). Für dieses Thema soll es damit jeweils eine feste Ansprechperson in der Verwaltung und auf Trägerseite geben, die das Themenfeld gemeinsam steuern, die jeweiligen Interessen kanalisieren und so die Kommunikationsschnittstellen bilden. Auf Trägerseite wird für dieses Modell die bereits existierende Personalstelle „Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der offenen Altenhilfe“ (AG Wohlfahrtspflege; finanziert durch die Stadt) genutzt. Für die Stadt Aachen sind entsprechende personelle Kapazitäten im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu schaffen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Für die beiden Begegnungszentren ergeben sich derzeit pro Zentrum ein Lohnkostenzuschuss von 38.900 Euro und ein Sachkostenzuschuss von 3.500 Euro pro Jahr. Für beide Zentren beträgt die jährliche Fördersumme damit insgesamt 84.800 Euro. Ob hierfür ausreichend Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, ist zu prüfen. Die Kosten werden zur Haushaltsplanung 2021 angemeldet.