Entscheidungsvorlage - FB 61/1471/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung (Radfahrstreifen mit Sicherheitsstreifen und Trennelementen) zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Vorplanung zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Querschnittsaufteilung (Radfahrstreifen mit Sicherheitsstreifen und Trennelementen) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Vorplanung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1471/WP17

 

Anlass:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in der Sitzung am 24.06.2020 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Außerdem hat sie die Verwaltung beauftragt, die Verwaltungsvorlage durch die in der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) genannten Abwägungskriterien zu ergänzen und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte baldmöglichst erneut zur Beratung vorzulegen. Für die Wahl der Radverkehrsführung sollen folgende Kriterien geprüft werden:

-  Flächenverfügbarkeit

-  Kraftfahrzeugverkehrsstärke und –geschwindigkeit in der Spitzenstunde

-  Schwerverkehrsstärke in der Spitzenstunde

-  Fahrbahnrandparken

-  Anschlussknotenpunkte (Einmündungen und Zufahrten)

- Längsneigung

 

Zuvor hatte am 22.06.2020 die Kommission Barrierefreies Bauen getagt und sich gegen einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausgesprochen.  An Engstellen kann es einen Gehweg mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ geben.

 

Prüfung:

Zunächst ist festzustellen, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) derzeit überarbeitet werden. Die Version von 2010 thematisiert noch keine geschützten Radfahrstreifen (Protected Bike Lane, PBL).

 

Wie in Vorlage FB 61/0778/WP17 dargestellt, ist die Breslauer Straße eine angebaute Hauptverkehrsstraße (HS III) gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Sie befindet sich seit 2009 in der Baulast der Stadt Aachen und außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Die Verkehrsstärke übersteigt 1.600 Kfz/h. Der Schwerverkehrsanteil beträgt am Tag und in der Spitzenstunde ca. 3 %.

Die Stadtbuslinie 47 verkehrt im Viertelstundentakt auf dem betrachteten Abschnitt. Außerdem verstärkt die Linie 23 den Linienverkehr im Nachmittag und zu den Randzeiten. Außerdem finden hier weitere Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten statt und die Straße wird als Hauptroute der Busse zu dem ASEAG - Depot genutzt.

Entlang der Breslauer Straße stehen keine Parkplätze zur Verfügung.

In dem betrachteten Abschnitt liegen die Knotenpunkte Breslauer Straße/Stolberger Straße, Breslauer Straße/Dresdener Straße und Breslauer Straße/Berliner Ring, die bei der Fortführung der Planung besonders berücksichtigt werden. Außerdem werden die Grundstücke von Mercedes, Mr. Wash und dem Hirsch-Center über Zufahrten an der Breslauer Straße erschlossen. Auf dem Gelände der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße sind bauliche Veränderungen geplant, die ggf. Veränderungen für die Zu- und Abfahrt der Feuerwehr bedeuten.

 

Die Prüfung der Realisierbarkeit und der Vergleich der Führungsformen für die Radverkehrsanlagen wurden gemäß ERA vorgenommen (vgl. Anlage 1).

 

Die Längsneigung der Straße ist derart gering, dass sie im Bezug auf die Wahl der Führungsform für den Radverkehr nicht berücksichtigt werden muss.

 

Die Planung sieht eine dreistreifige Stadtstraße (eine Fahrspur je Richtung und ein wechselseitiger Linksabbiegestreifen) vor (s. Vorlage FB 61/1471/WP17). Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wird geprüft, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert werden kann.

 

Die Eignung der Führungsformen für den Radverkehr hängt im Wesentlichen von der Verkehrsstärke in der Spitzenstunde und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Beide Größen werden zu Belastungsbereichen zusammengefasst, denen geeignete Führungsformen zugeordnet werden.

Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich nach ERA ein Belastungsbereich von III oder IV. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ergibt sich der Belastungsbereich IV.

Den Belastungsbereichen III und IV sind folgende Führungsformen zugeordnet:

 

- Radweg (2,00 m breit zzgl. 0,50-0,70 m Sicherheitstrennstreifen)

-          Gemeinsamer Geh- und Radweg (mind. 2,50 m breit)

-          Radfahrstreifen (mind. 1,85 m breit)

 

Aufgrund des Kriteriums der Flächenverfügbarkeit müssen die Führungsformen Radweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg verworfen werden. Der Grünbestand sowie die Hanglage im Seitenraum lassen eine Verbeiterung der Radverkehrsanlagen zwischen den Knoten auf die geforderte Mindestbreite nicht zu. Die Hanglage müsste abgefangen und der Grünbestand auf der gesamten Länge der Breslauer Straße ausgedünnt werden. Der Verlust unzähliger Bäume wäre nicht mit den Klimazielen zu vereinbaren, zumal eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn umsetzbar ist. Außerdem würde es bei Führung der Radfahrer im Seitenraum weiterhin zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommen. Denn bereits heute steht auf der süd-östlichen (stadtauswärts rechten) Straßenseite ein gemeinsamer Beidrichtungsgeh – und Radweg mit 2,50 m Breite zur Verfügung. Dieser Weg entspricht in seiner Breite jedoch lediglich den Vorgaben für einen Einrichtungsgeh- und Radweg und kann die Radfahrer in Gegenrichtung nach ERA 2010 eigentlich nicht aufnehmen. Auf der nord-westlichen Straßenseite misst der Gehweg lediglich eine Breite von ca. 1,50 m. Für den Fußverkehr sollte gemäß Richtlinie mindestens auf einer Straßenseite ein 2,50 m breiter Gehweg zur Verfügung stehen (vgl. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06). Zukünftig sollen deshalb die Gehwege ausschließlich durch Fußgänger genutzt werden.

Zudem ist eine Führung im Seitenraum aufgrund des geringen Schwerverkehrsanteils nicht zwingend erforderlich. Die Zahl der Zufahrten und Einmündungen ermöglicht sowohl die Führung des Radverkehrs im Seitenraum als auch auf der Fahrbahn. Schutzstreifen können nicht angelegt werden. Die ERA schließt diese Führungsform an Straßen außerhalb der Ortdurchfahrtsgrenze aus (vgl. Anlage 1).

 

Ergebnis:

Gemäß Formblätter der ERA 2010 kommen diejenigen Führungsformen für den Radverkehr in Frage, welche mindestens 10 Punkte erreicht haben und nicht aufgrund bestimmter Kriterien (wie Flächenverfügbarkeit) ausgeschlossen werden müssen (vgl. Anlage 2).

Im Ergebnis erreicht die Führungsform Radfahrstreifen in der Auswertung 10 Punkte. Diese sind mit einer Mindestbreite von 1,85 m anzulegen. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn sind laut ERA für Radfahrstreifen nicht vorgesehen (ERA 2010 S. 16). Allerdings kann das Trennen von Radverkehr und Kfz-Verkehr im Belastungsbereich III sinnvoll sein. Im Belastungsbereich IV wird eine Trennung  vorgeschrieben (vgl. ERA 2020 S. 20). Die VwV-StVO empfiehlt dazu Folgendes:

 

 

3. „Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich.“ […] (VwV-StVO zu §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

 

Die im Juni 2020 vorgeschlagene Querschnittsaufteilung für die Breslauer Straße mit beidseitig 2,50 m breiten Radfahrstreifen, die einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane) enthalten (vgl. Anlage 2), erfüllt und übertrifft damit alle Kriterien, die die ERA und die VwV-StVO vorgeben.

 

Radentscheid:

Der Radentscheid Aachen hat als 3. Ziel Folgendes formuliert: “Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.” (vgl. https://radentscheid-aachen.de/ziele/)

 

Weiteres Vorgehen:

Nach der Diskussion in den politischen Gremien bzgl. der zukünftigen Verkehrsflächenaufteilung wird die weitere Vorentwurfsplanung für den Planungsbeschluss erarbeitet.

 

Fazit und Empfehlung:

Im Ergebnis wird empfohlen, die vorgeschlagene Querschnittsaufteilung (vgl. Vorlage FB 61/1471/WP17) mit beidseitig 2,50 m breiten Radfahrstreifen, die einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane) enthalten, weiter zu verfolgen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Vorplanung zu beauftragen.

 

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Planungs- bzw. Ausführungsbeschluss vorbehalten
 

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Anlagen

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