Kenntnisnahme - FB 61/1505/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „E2“ zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „E2“ zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Erläuterungen:

Am 08.10.2018 wurde die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung durch die Einführung der Bewohnerparkzone „E2“ (Alkuinstraße) nordöstlich des Stadtzentrums von Aachen eingeführt.

 

Um eine differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumnutzung und Parkraumnachfrage zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich durchzuführen.

 

2. Gutachten

Heutige Situation

Die Bewohnerparkzone „E2“ (Alkuinstraße) wird durch die Hauptverkehrsstraße Krefelder Straße im Nordwesten, die Passstraße im Südosten sowie die Alkuinstraße im Norden und Osten begrenzt. Die Zone „E2“ grenzt in der Höhe der Passstraße an die Bewohnerparkzonen „T“ und „E“.

 

Zum Untersuchungsbereich (siehe Anlage 1) gehören folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

         Alkuinstraße,

         Eginhardstraße,

         Krefelder Straße Hausnr. 56 - 90,

         Normannenstraße und

         Passstraße Hausnr. 110 - 174 und 151 - 155

 

Die Zone „E2“ liegt in der Tarifzone II, d.h. werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr wird zum Parken ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkschein benötigt. In der Bewohnerparkzone „E2“ gibt es ein Tagesticket für 6 € / Tag. 

 

3. Hinweise zur Parkraumerhebung

Die Erhebung der Parkraumbelegung fand am Donnerstag, 10. Oktober 2019, außerhalb der Schul- und Semesterferien und ohne Veranstaltungen auf dem Gelände des CHIO oder Tivoli statt. Wie bei der Vorerhebung 2016 wurden in drei Zeitbereichen um 6:00 Uhr, 11:00 Uhr und 23:00 Uhr die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Kraftfahrzeuge (Kfz) erfasst.

 

4. Datenauswertung der Bewohnerparkzone „E2“

4.1 Anzahl Bewohnerparkausweise und Anzahl Kfz

Mit dem Stand der Erhebung sind insgesamt 254 Bewohnerparkausweise für den Bereich „E2“ ausgegeben. Dem gegenüber stehen 499 gemeldete Kfz (Stand: Oktober 2019). Dies entspricht einem Bewohnerparkausweisanteil von fast 50 %.

In der Bewohnerparkzone „E2“ gibt es ca. 219 öffentliche Parkstände.

 

2016

2019

Einwohner/innen (Haupt- oder Nebenwohnsitz)

 

764

780

Anzahl gemeldeter Kfz

440

499

Bewohnerparkausweise

-

254

 

4.1.1 Auslastung des öffentlichen Parkraums

Insgesamt wurden im Bereich „E2“ im Mittel (arithmetisches Mittel aller drei Zeitbereiche) 170 Kfz im öffentlichen Straßenraum erhoben (Erhebung 2016: 244 Kfz).

In den Morgen- und Abendstunden (6:00 und 23:00 Uhr) bleibt die Anzahl der Fahrzeuge in der Bewohnerparkzone „E2“ nahezu gleich (193 Kfz / 194 Kfz). Die niedrigste Belegung war mit 123 Kfz um 11:00 Uhr zu verzeichnen. Der Anteil der Kfz aus weiteren Zulassungsbezirken (sonstige Kfz) ist in den Morgen- und Abendstunden etwas niedriger (24,4 % / 26,3 %) als um 11:00 Uhr (30,9 %).

 

Σ Kfz

Bewohner-Kfz

Sonstige Kfz

6 Uhr

193

146

75,6 %

47

24,4 %

11 Uhr

123

85

69,1 %

38

30,9 %

23 Uhr

194

143

73,7 %

51

26,3 %

In der Eginhardstraße zwischen Passstraße und Hausnr.1 (von 83 % auf 120 %)  und in der Normannenstraße (von 89 % auf 220 %) hat die Auslastung des öffentlichen Parkraums deutlich zugenommen. Die Erhöhung des Auslastungsgrades in diesen Straßenabschnitten ist auf die Reduktion des Parkraumangebotes zurückzuführen, die im Rahmen der Einführung der Bewohnerparkzone und der damit verbundenen Neuordnung des ruhenden Verkehrs erfolgte. Aufgrund der Reduktion des Parkraumangebotes in diesen Straßen werden viele Fahrzeuge regelwidrig abgestellt. Ein Rückgang der Auslastung ist insbesondere in der Passstraße (von 75 % auf 42 %) festzustellen. 

 

4.1.2 Belegung durch die Kfz mit Bewohnerparkausweis

Die Auswertung der einzelnen Zeitbereiche im Bereich „E2“ zeigt, dass im Mittel 73 % aller angetroffenen Kfz einen Bewohnerparkausweis besitzen. Um 6:00 Uhr und um 23:00 Uhr ist der Anteil der Kfz mit Bewohnerparkausweisen mit 75,6 % bzw. 73,7 % am höchsten, um 11:00 Uhr mit 69,1 % am niedrigsten.

 

4.2 Kfz-Rückgänge

Im Mittel wurden über alle Zeitbereiche ca. 31 % weniger Kfz angetroffen als im Jahr 2016.

 

Erhebungszeiten

 

6 Uhr

11 Uhr

23 Uhr

angetroffene Kfz 2019

193

123

194

angetroffene Kfz 2016

241

233

258

Veränderungen zu

2016 in %

-20 %

-47 %

-25 %

 

4.3 Erhöhungen der Bewohner-Kfz

Im Mittel aller Zeitbereiche wurden ca. 25 % mehr Kfz von Bewohnern angetroffen als im Jahr 2016.

 

Erhebungszeiten

 

6 Uhr

11 Uhr

23 Uhr

angetroffene Bewohner Kfz 2019

146

85

143

angetroffene Bewohner Kfz 2016

115

65

 

122

Veränderungen zu

2016 in %

    27 %

    30 %                      

    17 %

 

6. Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse in der Zone „E2“

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass durch die Einführung der Bewohnerparkzone „E2“ insbesondere in den Mittagsstunden der Anteil der Kfz, die nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen sind, deutlich zurückgegangen ist (von 72 % auf 31 %). Die Anzahl der angetroffenen Kfz in der Bewohnerparkzone ist um ca. 31 % gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil der Kfz von Bewohnern um ca. 25 % gestiegen. Der Anteil der Dauer- und Mehrfachparker beträgt unter den Bewohner*innen 92 % und unter den sonstigen Kfz 8 %.

Eine Reduzierung des Parkraumangebotes auf einzelnen Strecken hat eine erhöhte Anzahl regelwidrig abgestellter Kfz im Vergleich zu 2016 und eine erhöhte Auslastung im Bereich der betroffenen Strecken zur Folge.

 

7. Fazit

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass der Anteil parkender Kraftfahrzeuge von Bewohnern aus dem Bereich „E2“ im Vergleich zur Situation vor Einrichtung der Bewohnerparkzone gestiegen ist. Gleichzeitig konnte die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen reduziert werden. Somit konnten die Chancen erhöht werden, dass die Bewohner*innen des Gebietes „E2“ freie Parkflächen im öffentlichen Raum vorfinden.


 

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Anlagen

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