Entscheidungsvorlage - FB 61/1511/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung von Gefahrenpunkten auf dem Radweg Trierer Straße zwischen Kreuzung Josefsallee und Vennbahnweg;Antrag Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 06.03.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen kurzfristigen Maßnahmen (Austausch Pflaster und Piktogramme im Bereich der Zufahrten, 4 Fahrradbügel) entsprechend den Erläuterungen in der Vorlage zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage beschriebenen kurzfristigen Maßnahmen (Austausch Pflaster und Piktogramme im Bereich der Zufahrten, 4 Fahrradbügel) entsprechend den Erläuterungen in der Vorlage umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Brand fordert mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag, dass Maßnahmen zur Beseitigung von mehreren Gefahrenpunkten an der Trierer Straße erarbeitet und umgesetzt werden (s. Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat die im Antrag aufgeführten Örtlichkeiten geprüft und schlägt die nachstehend genannten Maßnahmen vor. Grundsätzlich gibt die Verwaltung zu bedenken, dass die Trierer Straße in der Ortslage Brand erst in den Jahren 2007 bis 2010 mit Fördermitteln umgebaut wurde und somit noch eine Zweckbindungsfrist besteht. Größere Umplanungen müssten mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden.
Aufgrund einer Vielzahl von Anträgen und Planungsaufträgen zum Thema Verkehrssicherheit insbesondere im Radverkehr (Thema Radentscheid) ist derzeit die Einstellung weiterer Mitarbeiter*innen geplant. Umfangreichere Planungsleistungen und die entsprechende Umsetzung können erst erfolgen, wenn die neuen Planstellen besetzt sind.
Zu den einzelnen im Antrag genannten Gefahrenpunkten hat die Verwaltung Fotos der Örtlichkeiten in Anlage 2 zusammengestellt und nimmt wie folgt Stellung:
1. Josefsallee bis Freunder Landstraße
Der Radverkehr wird hier auf einem 1,75 m breiten Radfahrstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen zu den längs parkenden Pkw geführt. Die Verwaltung hat bereits alle Radfahrstreifen im Stadtgebiet überprüft. Die Abschnitte, wo ein Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen fehlt, wurden als potenzielle Gefahrenstellen eingestuft. Mit der Einstellung der eingangs genannten neuen Mitarbeiter*innen sollen diese mangelhaften Radverkehrsanlagen stadtweit priorisiert, geplant und ummarkiert oder baulich verändert werden.
2. Rechtsabbieger Freunder Landstraße/Trierer Straße
In der Freunder Landstraße gibt es in dem genannten Abschnitt derzeit keine Radverkehrsanlage. Radfahrende müssen in der Fahrbahn fahren. Nach dem Abbiegen in die Trierer Straße wird der Radverkehr in einem Radfahrstreifen bzw. in der Busspur geführt. Für die Freunder Landstraße wird derzeit ein Planungsauftrag vergeben, der auch die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich mit der Trierer Straße betrachtet. Auf die entsprechende Vorlage in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 24.06.2020 wird verwiesen.
3. Überquerung Pkw-Zufahrt zum Parkplatz Rossmann
Der Radverkehr wird hier auf einem baulich angelegten, 1,75 m breiten Radweg in den Nebenanlagen geführt.
Der Radweg ist im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Rossmann bereits durch zwei Radfahr-Piktogramme kenntlich gemacht. Zur Verdeutlichung der Situation empfiehlt die Verwaltung eine zusätzliche Roteinfärbung des Radwegs im Bereich der Zufahrt. Da die Haltbarkeit einer roten Markierung auf dem Betonpflaster nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, wird der Austausch des grauen Betonpflasters im Bereich der Zufahrt durch rotes Pflaster empfohlen.
Zur Verbesserung der Sicht für die auf den Parkplatz einfahrenden Pkw auf die bergab fahrenden Radfahrer empfiehlt die Verwaltung zudem, einen Längsparkstand zugunsten von vier neuen Fahrradbügeln umzuwandeln.
4. Überquerung der Pkw-Zufahrt zum Parkplatz Aachener Bank
Die Situation ist grundsätzlich vergleichbar mit der unter 3. dargestellten Situation. Die Pkw-Frequenz im Bereich der Zufahrt zur Aachener Bank wird aber als deutlich geringer eingeschätzt. Daher
empfiehlt die Verwaltung an dieser Stelle lediglich, den Radweg durch rotes Pflaster im Bereich der Zufahrt hervorzuheben und mit einem zusätzlichen Radfahr-Piktogramm kenntlich zu machen.
5. und 6. Schlechte bzw. fehlende sichere Regelungen an den stadtauswärtigen Bushaltestellen Ringstraße und Brand
Die beiden stadtauswärtigen Bushaltestellen Ringstraße und Brand sind als Busbuchten ausgebaut. Die Nebenanlagen sind im Bereich der Haltestellen als „Gehweg, Rad frei“ beschildert. Sie stellen mit der Nutzung als Gehweg, als Wartefläche für Fahrgäste und einer Freigabe für den Radverkehr eine Engstelle dar, die jedoch den entsprechenden geltenden Richtlinien entspricht. Nach dem Umbau der Trierer Straße war die Nebenanlage im Bereich der Haltestelle ursprünglich als gemeinsamer Geh-Radweg ausgeschildert worden. Zum Schutz der Fußgänger und der wartenden Fahrgäste wurde diese Beschilderung im Nachgang angepasst und ein „Gehweg, Rad frei“ ausgeschildert. Heute können demnach Radfahrende im Schritttempo die Wartefläche befahren oder auf den rechten Fahrstreifen der Trierer Straße ausweichen. Eine deutliche Verbesserung der Situation für den Radverkehr ist aus Sicht der Verwaltung nur mit umfangreichen, baulichen Anpassungen und durch Reduzierung der Flächen für den Kfz-Verkehr zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die kurzfristig unter 3. und 4. dargestellten Anpassungen (Austausch Pflaster, Piktogramme, Fahrradbügel) entstehen Kosten in Höhe von rd. 3.000 €, die aus dem PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) gezahlt werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
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1,3 MB
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