Anhörung - FB 61/1509/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 990 -Werkstraße/Pascalstraße-hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 990 - Werkstraße/Pascalstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 990 - Werkstraße/Pascalstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 990 - Werkstraße/Pascalstraße -
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Im August 2017 wurden Erweiterungsabsichten eines im Plangebiet ansässigen Discounters bekannt, die den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 842 und den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes 2015 der Stadt Aachen widersprechen. Aufgrund des bestehenden Risikos, dass der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der sich aufgrund einer in den Schriftlichen Festsetzungen vorgenommenen gebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung als unwirksam erweisen könnte, wurde im November 2017 für diesen Teilbereich der Aufstellungsbeschluss (A 277) gefasst, mit dem Ziel, das vorhandene Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd planungsrechtlich zu sichern und die Einzelhandelsnutzung zu steuern und damit die Ziele des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes 2015 der Stadt Aachen umzusetzen (FB 61/0804/WP17).
Die Programmberatung erfolgte im Dezember 2018 mit dem Auftrag an die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen (FB 61/1089/WP17). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden fand in der Zeit vom 05.03.2019 bis 08.04.2019 statt.
Zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss beschloss der Rat der Stadt im November 2018 eine Veränderungssperre für das Grundstück, für das die Bauvoranfrage gestellt wurde, um einen angemessenen Zeitrahmen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu schaffen (FB 61/1048/WP17).
Am 14.05.2020 fasste der Planungsausschuss den Offenlagebeschluss (FB 61/1433/WP17). Die öffentliche Auslegung erfolgte in Form der Ausstellung der Planunterlagen im Verwaltungsgebäude und im Internet vom 02.06. bis zum 03.07.2020.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Eingaben zur Planung gemacht.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Davon haben 4 Beteiligte Hinweise zur Planung gegeben. Ein Leitungsträger (GASLine) verwies auf eine Kabelschutzrohranlage mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln zum Betrieb von Telekommunikationsübertragungswegen am nördlichen Rand des Plangebietes, im Bereich des Gehweges Nerscheider Weg. Trotz mehrfacher Nachfrage beim Leitungsträger war es nicht möglich, eine genaue Trassenlage zu bestimmen, daher wird ein Hinweis auf die Trasse mit dem zugehörigen Merkblatt in die Schriftlichen Festsetzungen aufgenommen. Da es sich hier lediglich um einen ergänzenden Hinweis handelt und die Schriftlichen Festsetzungen nicht geändert werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich.
Weitere Hinweise wurden bereits zur Offenlage berücksichtigt. Die Hinweise führen nicht zur Änderung der Planung.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.
- Klimanotstand
Das Plangebiet ist vollständig bebaut. Aufgrund des Bestandsschutzes sind Maßnahmen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nur sehr gering möglich. Für die großen versiegelten Flächen und die Dachflächen ist aber bei einer Neubebauung die Grün- und Gestaltungssatzung anzuwenden, die Begrünungsmaßnahmen von Parkplätzen und Dachflächen sichert. Darüber hinaus ist die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen möglich, da die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhen die Errichtung entsprechender technischen Anlagen zulässt.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Mit dem Bebauungsplan Nr. 990 - Werkstraße/Pascalstraße - wird das bestehende Gewerbegebiet mit der Festsetzung GE (Gewerbegebiet) planungsrechtlich gesichert. Dieses dient der Sicherung der dringend benötigten Gewerbeflächen in der Stadt Aachen. Die im Plangebiet ansässigen Einzelhandelsbetriebe werden in ihrem Bestand gesichert und weitere Entwicklungen mit der Festsetzung von Verkaufsflächengrößen gesteuert. Dieses entspricht dem Ziel des Einzel- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 990 - Werkstraße/Pascalstraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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498,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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7
|
(wie Dokument)
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342 kB
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