Entscheidungsvorlage - FB 45/0797/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung für die KGS Bildchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.08.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.08.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2020
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Schulausschuss, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür beschließt der Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Im Rahmen einer Ratsvorlage im Zusammenhang mit dem Baubeschluss für die KGS Bildchen wurden zunächst Mittel in Höhe von 1.176,700 € für die Deckung des Mehrbedarfes der Baumaßnahme aus dem Bereich Digitalisierung Gute Schule 2020 verlagert. Hiervon mussten später 500.000 € aufgrund von dringend anstehenden Maßnahmen im Bereich digitaler Infrastruktur aus anderen Maßnahmen gedeckt werden (siehe anliegende Ratsvorlage FB 45/0768/WP17).
Gute Schule 2020
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017ff. am 01.12.2016 wurden seitens des Schulausschusses der Stadt Aachen Maßnahmen in Form einer Prioritätenliste beschlossen, die aus dem damals neuen Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollten. Für den Bereich der Digitalisierung wurden hierfür 3.952.000 € eingeplant.
Im Haushalt 2017ff. wurden die Digitalisierungsmaßnahmen mit 3.428.300 € aus Gute Schule 2020, sowie mit weiteren 523.900 € aus städtischen Mitteln etatisiert.
Digitalpakt Schule
Im September 2019 wurde die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Nach interner Abstimmung wurde von Seiten der Verwaltung am 20.01.2020 in der Annahme, dass auch bereits laufende Maßnahmen über den Digitalpakt abgewickelt werden können, beschlossen, die bisherigen städtischen Mittel der Digitalisierung (523.900 €) und einen Teil des Budgets der Digitalisierung Gute Schule 2020 (438.298 €) für die Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des Digitalpakts zu verwenden.
Die vorgenannte Verlagerung geschah unter hohem Zeit- und Handlungsdruck, in Anbetracht der während der Sommerferien durchzuführenden Maßnahmen. Im Nachgang dieser Verlagerung wurde deutlich, dass bis Jahresende weitere Bedarfe im Bereich der Präsentationstechnik sowie der Netzwerkkomponenten umzusetzen sind. Die Problematik der restriktiven Auslegung der Förderrichtlinien des Digitalpaktes seitens der Bezirksregierung ergibt sich hier analog. Gleichzeitig besteht einvernehmlich hoher Handlungsdruck im Bereich der Schuldigitalisierung, sodass ein Zeitverzug von geplanten Maßnahmen nicht vertretbar ist.
Die notwendigen Mittel für einen weiteren zeitnahen Ausstattungsverlauf im Bereich der Digitalisierung der Aachener Schulen über das Programm Gute Schule 2020, belaufen sich im Haushaltsjahr 2020 auf ungefähr 616.500 €. Dieser Betrag beinhaltet sowohl die Durchführung der in 2020 geplanten Maßnahmen im Bereich der Präsentationstechnik, als auch die beauftragten Beschaffungen für Netzwerkkomponenten. Um eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, gerade im Bereich der Netzwerkkomponenten, vorzugreifen, hält die Verwaltung jedoch die vollständige Rückverlagerung von 676.600 € für sinnvoll.
Finanzierung
Die Deckung der zuvor ausgeführten notwendigen Rückverlagerung kann in Folgejahren über die Positionen Bau-OGS (5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000) mit 51.400 € in 2021 und OGS-Inklusion (5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000) mit 354.200 € in 2021 sowie mit 271.100 € in 2022 erfolgen. Die hierzu notwendige Reduzierung der Ansätze in Folgejahren wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. berücksichtigt.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt bezüglich der Rückverlagerung von Mitteln aus der Position der KGS Bildchen in den Bereich der Digitalisierung Gute Schule 2020 um den eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, vorzugreifen, die vollständige Verlagerung der noch verbleibenden Digitalisierungsmittel in Höhe von 676.700 € aus Gute Schule 2020 aus der Position der KGS Bildchen heraus. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, um die Gesamtsumme der Baumaßnahme KGS Bildchen nicht zu reduzieren, die verlagerten Mittel der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. mit Deckung aus dem Inklusionsbereich sowie dem Bereich Bau OGS in Höhe von 405.600 € in 2021 sowie 271.100 € in 2022 wieder zuzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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1) 5-030101-900-00100-991-8, SK 78150000
2) 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1) 5.056.350,06 2) 710.000 | 4.379.650,06 710.000 | 1.000.000 98.600 | 1.000.000 775.300 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -5.766.350,06 | -5.089.650,06 | -1.098.600 | -1.775.300 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 676.700 | -676.700 |
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| Deckung ist gegeben/ | Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000 und 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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539,4 kB
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