Entscheidungsvorlage - FB 45/0797/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, des Schulausschusses und des Planungsausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.

 

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.

 

  1. Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.

 

  1. Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür empfiehlt der Schulausschuss, vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für die bauliche Maßnahme KGS Bildchen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 676.700 € bei 5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000 und die bereits in 2020 verlagerten Mittel in gleicher Höhe wieder der Digitalisierung im Rahmen des Programmes Gute Schule zur Verfügung zu stellen. Hierfür beschließt der Rat der Stadt Aachen, den Beschluss vom 17.06.2020 teilweise aufzuheben.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage

Im Rahmen einer Ratsvorlage im Zusammenhang mit dem Baubeschluss für die KGS Bildchen wurden zunächst Mittel in Höhe von 1.176,700 €r die Deckung des Mehrbedarfes der Baumaßnahme aus dem Bereich Digitalisierung Gute Schule 2020 verlagert. Hiervon mussten später 500.000 € aufgrund von dringend anstehenden Maßnahmen im Bereich digitaler Infrastruktur aus anderen Maßnahmen gedeckt werden (siehe anliegende Ratsvorlage FB 45/0768/WP17).

Gute Schule 2020

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017ff. am 01.12.2016 wurden seitens des Schulausschusses der Stadt Aachen Maßnahmen in Form einer Prioritätenliste beschlossen, die aus dem damals neuen Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollten. Für den Bereich der Digitalisierung wurden hierr 3.952.000 € eingeplant.

Im Haushalt 2017ff. wurden die Digitalisierungsmaßnahmen mit 3.428.300 € aus Gute Schule 2020, sowie mit weiteren 523.900 € aus städtischen Mitteln etatisiert.

Digitalpakt Schule

Im September 2019 wurde die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Nach interner Abstimmung wurde von Seiten der Verwaltung am 20.01.2020 in der Annahme, dass auch bereits laufende Maßnahmen über den Digitalpakt abgewickelt werdennnen, beschlossen, die bisherigen städtischen Mittel der Digitalisierung (523.900 €) und einen Teil des Budgets der Digitalisierung Gute Schule 2020 (438.298 €) für die Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des Digitalpakts zu verwenden.

Die vorgenannte Verlagerung geschah unter hohem Zeit- und Handlungsdruck, in Anbetracht der während der Sommerferien durchzuführenden Maßnahmen. Im Nachgang dieser Verlagerung wurde deutlich, dass bis Jahresende weitere Bedarfe im Bereich der Präsentationstechnik sowie der Netzwerkkomponenten umzusetzen sind. Die Problematik der restriktiven Auslegung der Förderrichtlinien des Digitalpaktes seitens der Bezirksregierung ergibt sich hier analog. Gleichzeitig besteht einvernehmlich hoher Handlungsdruck im Bereich der Schuldigitalisierung, sodass ein Zeitverzug von geplanten Maßnahmen nicht vertretbar ist.

Die notwendigen Mittel für einen weiteren zeitnahen Ausstattungsverlauf im Bereich der Digitalisierung der Aachener Schulen über das Programm Gute Schule 2020, belaufen sich im Haushaltsjahr 2020  auf ungefähr 616.500 €. Dieser Betrag beinhaltet sowohl die Durchführung der in 2020 geplanten Maßnahmen im Bereich der Präsentationstechnik, als auch die beauftragten Beschaffungen für Netzwerkkomponenten. Um eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, gerade im Bereich der Netzwerkkomponenten, vorzugreifen,lt die Verwaltung jedoch die vollständige Rückverlagerung von 676.600 r sinnvoll.

Finanzierung

Die Deckung der zuvor ausgeführten notwendigenckverlagerung kann in Folgejahren über die Positionen Bau-OGS (5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000) mit 51.400 € in 2021 und OGS-Inklusion (5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000) mit 354.200 € in 2021 sowie mit 271.100 € in 2022 erfolgen. Die hierzu notwendige Reduzierung der Ansätze in Folgejahren wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt bezüglich derckverlagerung von Mitteln aus der Position der KGS Bildchen in den Bereich der Digitalisierung Gute Schule 2020 um den eventuellen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten, vorzugreifen, die vollständige Verlagerung der noch verbleibenden Digitalisierungsmittel in Höhe von 676.700 € aus Gute Schule 2020 aus der Position der KGS Bildchen heraus. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, um die Gesamtsumme der Baumaßnahme KGS Bildchen nicht zu reduzieren, die verlagerten Mittel der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. mit Deckung aus dem Inklusionsbereich sowie dem Bereich Bau OGS in Höhe von 405.600 € in 2021 sowie 271.100 € in 2022 wieder zuzuführen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1)       5-030101-900-00100-991-8, SK 78150000

2)       5-030101-900-00100-991-8, SK 78650000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 5.056.350,06

2) 710.000

4.379.650,06

710.000

1.000.000

98.600

1.000.000

775.300

0

0

Ergebnis

-5.766.350,06

-5.089.650,06

-1.098.600

-1.775.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

676.700

-676.700

 

 

Deckung ist gegeben/

Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000 und 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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