Kenntnisnahme - FB 14/0276/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit Mitte 2011 differenzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungsprüfung bei den Prüftätigkeiten zwischen den mit der Prüfung verfolgten Zielen und den zu erreichenden Wirkungen.

 

1)      Auswertung der einzelnen Tätigkeiten nach Wirkungen und erreichten Zielen:

 

Es wird zwischen folgenden Zielen unterschieden:

 

  1. Ordnungsmäßigkeit (rechtliche Richtigkeit; Einhaltung von Dienstanweisungen, Verfügungen, etc.);
  2. Wirtschaftlichkeit (Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes der verwaltungsinternen Ressourcen; Sparsamkeitsprinzip; Zweckmäßigkeitsüberlegungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten);
  3. IKS (Internes Kontrollsystem – Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der internen Kontrolle und der Organisation);
  4. Schutz vor Vermögensschäden;
  5. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechnungsprüfung und interne Qualitätssicherung (interne Arbeiten, Dienstbesprechungen, Literaturrecherche, etc.).

 

Bei den erzielten Wirkungen wird wie folgt differenziert:

 

  1. Sicherheitswirkung (Durch die Prüfung besteht Gewissheit hins. der Arbeitsqualität der geprüften Bereiche);
  2. Entlastungswirkung (Der Rat und der Rechnungsprüfungsausschuss werden in ihrer Überwachungsfunktion entlastet);
  3. Korrektivwirkung (aufgezeigte Fehler werden von der Verwaltung korrigiert; eine künftige Fehlervermeidung wird sichergestellt);
  4. Lernwirkung (Durch Vermittlung von Kenntnissen, anzuwendenden Normen und Arbeitstechniken werden Fehlerwahrscheinlichkeiten gesenkt.);
  5. Präventivwirkung (Durch das Wissen um eine Überprüfung werden Fehler erst gar nicht gemacht);
  6. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechnungsprüfung und interne Qualitätssicherung (interne Arbeiten, Dienstbesprechungen, Literaturrecherche, etc.).

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurden bis zum 30.06.2020 insgesamt 3442 Tätigkeiten aufgezeichnet. Da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Dauer der einzelnen Tätigkeiten zu sehen ist, ist diese Zahl allenfalls als Maß der Differenzierung und nicht zwingend als Hinweis auf die Prüfintensität zu sehen.

 

Unter Berücksichtigung einer zeitlichen Entwicklung wird deutlich, dass nach wie vor die Tätigkeiten der Rechnungsprüfung der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns als dem herausragenden Ziel dienen (61,3 % in Tab. 2) und ihr Wirkungsschwerpunkt in der Vermittlung der Sicherheit (54,9 % in Tab. 3) liegt.

 

In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Wirkungen und Ziele der einzelnen Aktivitäten gegenübergestellt. Es zeigt sich wie in den Vorjahren eine hohe Korrelation zwischen dem Ziel der Ordnungsmäßigkeit und der angestrebten Sicherheitswirkung (1631 Aufzeichnungen). Dies liegt im Besonderen an der hohen Zahl der Vergabeprüfungen, bei denen vor allem die Ausschreibungsart, das Leistungsverzeichnis und der Vergabevorschlag geprüft werden. Ebenso werden durch Tätigkeiten, bei denen die Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund steht, Fehler mit dem Ziel aufgezeigt, diese künftig zu vermeiden (Korrektivwirkung mit insgesamt 151 Tätigkeiten) sowie die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (Entlastungswirkung mit insgesamt 259 Tätigkeiten).

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufteilung der Ziele und Wirkungen bis zum 30.06.2020 (Tab. 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Erfassungen

Wirkung

 

 

 

 

 

 

Ziel

Entlastungs-wirkung

Korrektiv-wirkung

Lern-wirkung

Präventiv-wirkung

Sicherheits-wirkung

Sonstiges / Vorbereitung

Gesamt-ergebnis

IKS

47

5

8

83

161

1

305

Ordnungsmäßigkeit

259

151

33

34

1631

3

2111

Schutz vor Vermögensschäden

7

7

1

1

3

0

19

Sonstiges/ Vorbereitung

0

0

3

0

4

446

453

Wirtschaftlichkeit

14

6

112

332

90

0

554

Gesamtergebnis

327

169

157

450

1889

450

3442

 

 

 

Tätigkeiten
(Tab. 2)

 

 

2016

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verfolgte Ziele:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsmäßigkeit

 

4285

65,7%

4560

57,4%

3836

55,9%

3958

55,6%

2111

61,3%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftlichkeit

 

287

4,4%

667

8,4%

748

10,9%

787

11,1%

554

16,1%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IKS

 

 

798

12,2%

1057

13,3%

929

13,5%

1061

14,9%

305

8,8%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutz vor Vermögensschäden

74

1,1%

94

1,2%

91

1,3%

43

0,6%

19

0,6%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges/ Vorbereitung

 

1079

16,6%

1561

19,7%

1260

18,4%

1265

17,8%

453

13,2%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

6528

 

7939

 

6894

 

7114

 

3442

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erzielte Wirkungen (Tab. 3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitswirkung

2693

41,3%

2986

37,6%

2770

40,4%

3165

44,5%

1889

54,9%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entlastungswirkung

1504

23,0%

1600

20,2%

1135

16,5%

840

11,8%

327

9,5%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Korrektivwirkung

521

8,0%

632

8,0%

593

8,6%

631

8,8%

169

4,9%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lernwirkung

 

135

2,1%

271

3,4%

199

2,9%

279

3,9%

157

4,5%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präventivwirkung

583

8,9%

883

11,1%

898

13,1%

929

13,1%

450

13,1%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges/ Vorbereitungen

1092

16,7%

1567

19,7%

1269

18,5%

1270

17,9%

450

13,1%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

6528

 

7939

 

6894

 

7114

 

3442

 

 

 

Zu erkennen ist weiterhin, dass die Tätigkeiten, die das Ziel der Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit (16,1 %) und des Internen Kontrollsystems (8,8 %) zum Inhalt hatten, im Moment 24,9 % (Tab. 2) betragen. Die hohe Zahl der Tätigkeiten mit Präventivwirkung bis zum 30.06.2020 hat sich bis jetzt mit einem Wert von 13,1 % (Tab. 3) gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die angestrebten Ziele der Wirtschaftlichkeit und des Internen Kontrollsystems wurden erreicht. Gleiche Anstrengungen gelten für die Tätigkeiten mit Präventions- und Lerncharakter. Hier wird mit 17,6 % (13,1 % sowie 4,5 %) die erklärte Kennzahl des Fachbereichs von 10 % sehr deutlich erreicht.

 

2)      Erreichung der Produktziele und daraus abgeleiteter Kennzahlen:

 

Für das Produkt 010501 „Prüfung und Beratung“ wurden 2014 6 Kennzahlen entwickelt worden, die sowohl die Qualität der Rechnungsprüfung (Indikator: Fortbildungstage) als auch die Anzahl der Prüfungen durch die Erfüllungsquote des Prüfplans und die Prüfdauer bei Vergaben beinhalten. Andererseits soll der Mehrwert der Rechnungsprüfung für die Verwaltung durch gesteigerte Anteile der Prüfungshandlungen mit präventiven Zwecken und Lernwirkungen sowie durch erhöhte Prüfanteile in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und IKS-Prüfung gemessen werden.

 


Die nachfolgende Tabelle stellt die Zielerreichung bis zum 30.06.2020 dar:

 

2020

Kennzahlen

Ziel

 

 

 

 

 

bis 30.06.2020

Vorgabe

 

 

 

Anteil der Prüfhandlungen mit präventiven Zwecken bzw. Zwecken der Lernwirkung

17,64%

>10%

 

 

 

Anteil der Prüfhandlungen mit der Prüfmethodik Wirtschaftlichkeitsprüfung, IKS Prüfung

24,96%

>22%

 

 

 

Fortbildungstage pro Mitarbeiter/in

0,9 Tage

5 Tage

 

 

 

Erfüllungsquote risikoorientierter Prüfplan

56%

100%

 

 

 

Dauer der Vergabeprüfungen nach Zugang der vollständigen Unterlagen

2,2 Tage

4 Tage

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 07.12.2016 sollen die folgenden Ziele und Kennzahlen des Produktes 010501 „Prüfung und Beratung“ ab 2018 für die politischen Gremien steuerungsrelevant werden:

 

  1. Durchlaufzeiten von Vergabeprüfungen reduzieren
  2. Erfüllungsquote risikoorientierter Prüfplan soll bei 100% liegen
  3. Beibehaltung eines angemessenen Anteils der Prüfhandlungen mit präventiven Zwecken bzw. Zweck der Lernwirkung
  4. Beibehaltung eines angemessenen Anteils der Prüfhandlungen mit der Prüfmethodik Wirtschaftlichkeitsprüfung und IKS-Prüfung.

 

Dabei sollen folgenden Kennzahlen zugrunde gelegt werden:

  1. Anzahl der Werktage zur Prüfung von Vergaben
  2. Erfüllung des risikoorientierten Prüfplans in %.

 

Zu 1. Bis zum 30.06.2020 betrug die Anzahl der Werktage zur Bearbeitung von Vergabeprüfungen im Durchschnitt 2,2 Tage. Als Ziel wird die Dauer von 4 Tagen angegeben, wobei nahezu 100 % der Vergaben innerhalb dieser Zeitspanne geprüft wurden. Gem. Empfehlung des RPAU vom 04.06.2020 wurde die Zielvorgabe der Kennzahl „Dauer der Vergabeprüfung nach Zugang der vollständigen Unterlagen“ für das Haushaltsjahr 2021 von 4 auf 3 Tage reduziert. Dies ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 aufzugreifen.

 

Zu 2. Die Erfüllungsquote des risikoorientierten Prüfplans betrug bis zum 30.06.2020 56 %. Von den geplanten 43 Prüfungen konnten bisher 24 umgesetzt werden.

 

In der Analyse der internen Zielerreichungsvorgaben für 2020 ist erkennbar, dass sich bis zum 30.06. jeder Mitarbeiter durchschnittlich 0,9 Tage fortgebildet hat. Die niedrige Anzahl der Fortbildungstage ist auf die Corona Pandemie zurückzuführen, in der keine Fortbildungsveranstaltungen außer Webinare angeboten bzw. durchgeführt wurden. Die Kosten der Rechnungsprüfung verteilt auf die Einwohner liegen im Moment bei 2,49 €/pro Einwohner.

 

Mit den Beschlüssen der betroffenen Kommunen und Beteiligungen wurde nach Zustimmung der Kom- munalaufsicht die umfassende Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich wesentlicher IT-Dienstleistungen vom Zweckverband civitec auf die regio iT GmbH übertragen. Gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NW besteht eine Prüfpflicht bei der Einführung bzw. Änderungen von Programmen mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen. Gemäß den Beschlüssen der Verbandsversammlung und des Verwaltungsausschusses des Zweckverbandes civitec am 18.12.2019 wird dies durch die Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ab dem 01.01.2020 formal wahrgenommen. In Absprache mit dem Rhein-Sieg-Kreis wurde eine Übergangszeit von 6 Monaten bis zum 30.06.2020 vereinbart. Mit dem 01.07.2020 hat die Rechnungsprüfung Stadt Aachen die IT- Prüfungen des Rhein-Sieg-Kreises übernommen. Des Weiteren laufen Gespräche mit der Infokom (fusioniert mit der regio iT) und den Kreis Gütersloh, ab welchem Zeitpunkt die IT-Prüfung für die Anwenderkommunen übernommen werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

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